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RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Siegburg
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Verfasst am: 29.März 2007 9:13 Titel: Konkursantrag der Swiss Financial Partners AG |
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Swiss Financial Partners AG: Konkursantrag verunsichert Anleger
Die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft hat Kunden der Schweizer Vermögensverwaltung Swiss Financial Partners AG (SFP) vom Erlöschen der Verwaltervollmachten informiert. Als Grund nennt die Bank Konkurseröffnung.
Die Swiss Financial Partners AG steht im Feuer der Kritik. Ein von der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft verschickter Rundbrief vom Januar 2007 teilt den Kunden der SFP mit, dass von nicht weiter benannter Seite Konkursantrag gestellt worden ist, der auch zur Konkurseröffnung führte. Um der SFP den Zugriff auf Vermögenswerte zu verwehren, hat die Bank außerdem darüber informiert, dass die Verwaltervollmachten erloschen seien und die Kunden nunmehr eigenständig über ihre Vermögenswerte verfügen müssen.
Die SFP übte daraufhin Konkurrentenschelte. Es soll sich ihrer Meinung nach um eine haarsträubende Methode der Bank handeln, Kunden abzuwerben. Dass ein Konkursrichter in Zug das Konkursverfahren eröffnet hat, ist jedenfalls Tatsache. Inzwischen konnte die SFP dies jedoch rückgängig machen. Eine Nachfrage beim Konkursamt in Zug ergab, das die SFP Beschwerde gegen die Konkurseröffnung eingelegt hat, die das Gericht positiv beschieden hat.
Konkurrentenschelte wird auch gegenüber der MWB Vermögensverwaltung aus Zürich erhoben. Die MWB Vermögensverwaltung, selbst kein unbeschriebenes Blatt am Schweizer Finanzmarkt, soll ebenfalls versucht haben, Kunden abzuwerben. Fraglich ist, ob und wie Kundendaten der SFP an die Konkurrenz gelangt sein können. Recherchen haben ergeben, dass Mitarbeiter der SFP vormals bei der MWB Vermögensverwaltung gearbeitet haben.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Die Verunsicherung der Anleger ist verständlich, denn letztlich kratzen die Vorwürde an der Vertrauenswürdigkeit der SFP. Die Hintergründe der Insolvenzeröffnung sind nicht klar. Die Methode der SFP, nur auf andere zu zeigen, eignet sich zur Aufklärung kaum.
Quelle: Schreiben der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft vom 22.01.2007
27. März 2007 (PE) _________________ Kanzlei Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Fon: 02241 - 17 33 0
Fax: 02241 - 17 33 44
eMail: info@rechtinfo.de
Web: http://www.kapital-rechtinfo.de
Kostenloses Mandantenmagazin: www.bestellung.kapital-rechtinfo.de |
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RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Siegburg
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Verfasst am: 26.Sep 2007 14:52 Titel: Swiss Financial Partners AG (SFP) ohne Erlaubnis? |
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Swiss Financial Partners AG (SFP): Vermögensverwalter ohne Erlaubnis?
Die Schweizer Swiss Financial Partners AG aus Zug verfügt zur Zeit nicht über die gesetzlichen Voraussetzungen, als Vermögensverwalter tätig zu sein. Der Geschäftsbetrieb läuft dennoch weiter. Ihre Kunden hat die SFP nicht informiert.
Die Swiss Financial Partners AG (SFP) verfügt in der Schweiz nicht über die Voraussetzungen, als Vermögensverwalter tätig zu sein. Neuverträge dürfen damit nicht mehr abgeschlossen werden. Vorhandene Verträge scheinen nun ruhen zu müssen.
Eine vollumfängliche Aufsicht über Vermögensverwalter, wie sie in Deutschland durch die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (kurz BaFin) gewährleistet wird, gibt es in der Schweiz nicht. Dort müssen sich aber alle externen Vermögensverwalter einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) oder direkt der Kontrollstelle der Eidgenössichen Finanzverwaltung (EFV) unterstellen. Diese kontrollieren und bekämpfen Geldwäsche im Schweizer Finanzsektor. Ohne Anschluss an eine SRO oder eine Bewilligung der Kontrollstelle darf eine schweizerische Vermögensverwaltung nicht tätig sein.
Wie der KANZLEI GÖDDECKE seitens der Eidgenössischen Finanzverwaltung bestätigt wurde, ist die SFP weder einer Selbstregulierungsorganisation noch der Kontrollstelle direkt unterstellt. Damit darf die SFP nicht mehr als Vermögensverwalter tätig sein. Weder auf der Internetseite noch durch Rundbriefe wurden die SFP-Kunden hierüber informiert.
Die neuen Tatsache verheißt nichts Gutes. Bereits am Anfang des Jahres verunsicherten Insolvenzgerüchte der SFP die Anleger. Diese wurden seitens der SFP dementiert. Die Eidgenössiche Finanzverwaltung wird jedoch prüfen müssen, warum die SFP der Aufsicht nicht mehr untersteht.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Anleger sollten wachsam sein. Viele Fragen sind noch offen. Warum unterstellt sich die SFP nicht der Geldwäscheaufsicht? Gab es in der Vergangenheit „Unregelmäßigkeiten“, aufgrund dessen die SFP den Geschäftsbetrieb einstellen musste? Sind die angelegten Gelder der Kunden sicher angelegt? Ist eine Betreuung der Vermögen trotz fehlender Erlaubnis sichergestellt? Wer haftet für entstandene Schäden? Die SFP schweigt noch. Kunden der SFP sollten jedoch zur Aufklärung drängen.
Weitere interessante Artikel finden Sie „hier“
:: Swiss Financial Partners AG: Konkursantrag verunsichert Anleger
:: Vermögensverwalter stehen im Feuer der Kritik: Unabhängige Treuhänder oder eigennützige Provisionenschinder?
:: Projektseite der KANZLEI GÖDDECKE |
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Xenia Pathfinder
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 450
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Verfasst am: 29.Nov 2007 11:30 Titel: |
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| Zitat: |
SHAB 21.11.2007 (14910)
SFP Swiss Financial Partners AG, in Zug, CH-320.3.054.648-5, Vermögensverwaltung, Aktiengesellschaft
Die Eidg. Bankenkommission hat mit superprovisorischer Verfügung vom 16.11.1007 Peter M. Conrad, von Baden, in Baden, und Basil Huber, von Sarmenstorf und Jonen, in Muri AG, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Sie sind ermächtigt, je einzeln für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gilardoni, Guido, von Maladers, in Zug, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: Mitglied mit Einzelunterschrift]; Conrad, Peter M., von Baden, in Baden, Zeichnungsberechtigter, mit Einzelunterschrift; Huber, Basil, von Sarmenstorf und Jonen, in Muri AG, Zeichnungsberechtigter, mit Einzelunterschrift. |
URL: www.sfp-schweiz.ch/de/impressum.php
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RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Siegburg
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Verfasst am: 11.Feb 2008 14:56 Titel: Swiss Financial Partners AG: Bankenkonkursverfahren eröffnet |
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Swiss Financial Partners AG (SFP): Bankenkonkursverfahren eröffnet
Über das Vermögen der umstrittenen Schweizer Vermögensverwaltung Swiss Financial Partners AG (SFP) aus Zug wurde am 25. Januar 2008 das Bankenkonkursverfahren eröffnet. Die Kunden müssen nun ihre Ansprüche prüfen und anmelden.
Nun steht es fest. Die Schweizer Vermögensverwaltung Swiss Financial Partners AG (SFP) wird liquidiert. Dies hat die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde, die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), beschlossen. Die Geschäftstätigkeit der Vermögensverwaltung ist damit eingestellt. Alle Kunden der SFP müssen nunmehr selbst die Verwaltung ihres Vermögens übernehmen. Zudem müssen sie Ansprüche gegen die Vermögensverwaltung prüfen und fristgerecht anmelden.
Ganz überraschend kam die Konkursverfügung nicht. Bereits im März 2007 gab es Konkursgerüchte. Ein Konkursantrag war bereits gestellt worden. Diesen konnte die Geschäftsleitung aber noch abwenden. Nun ist die Liquidation besiegelt. Bereits mehrere Monate zuvor hatte die EBK Untersuchungsbeauftragte eingesetzt, die die Geschäftstätigkeit der SFP prüften. Eine Konkursverschleppung seitens der Geschäftsführung der SFP kann nicht ausgeschlossen werden.
Neben der SFP wird auch über das Vermögen der GMC Finanz-Consulting (GMC) in Zug das Bankenkonkursverfahren eröffnet. Brisanterweise war Inhaber sowohl der SFP als auch der GMC Guido Gilardoni.
Aufgrund der Tätigkeit in beiden Unternehmen soll Herr Guido Gilardoni Interessenkonflikte bei der Empfehlung von Anlagen verschwiegen haben. Kunden der SFP haben u.a. Anlagen der GMC erhalten, die durch die Konkurseröffnung nunmehr vermutlich beinahe wertlos sind. Schadensersatzansprüche gegen Herrn Gilardoni sind für die Kunden daher zu prüfen.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Die ordnungsgemäße Anmeldung der Ansprüche ist nur der erste Schritt. Einen vollständigen Ausgleich ihrer Ansprüche können die Kunden hieraus nicht erwarten. Nicht selten werden diese nur im einprozentigen Bereich ausgeglichen. Kunden sollten daher anwaltlich Ansprüche gegen die Geschäftsführung prüfen lassen. Nur durch die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche besteht letztlich die Möglichkeit, schadlos gestellt zu werden. Zumeist geht dies auch vor deutschen Gerichten. Die KANZLEI GÖDDECKE wurde bereits beauftragt, insoweit Anlegerinteressen zu vertreten.
Quelle: Konkurspublikation der Eidgenössischen Bankenkommission vom 25.01.2008
11. Februar 2008 (Patrick J. Elixmann, LL.M.)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“
:: Die schweizerische Swiss Financial Partners AG (SFP) sorgt für Irritationen bei ihren Kunden
:: Vermögensverwalter stehen im Feuer der Kritik: Unabhängige Treuhänder oder eigennützige Provisionenschinder? _________________ Kanzlei Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Fon: 02241 - 17 33 0
Fax: 02241 - 17 33 44
eMail: info@rechtinfo.de
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Kostenloses Mandantenmagazin: www.bestellung.kapital-rechtinfo.de |
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