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RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Siegburg
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Verfasst am: 27.Feb 2007 14:02 Titel: Schweizer MWB Vermögensverwaltung veruteilt |
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MWB Vermögensverwaltungs AG:
Schweizer Vermögensverwalter zu Schadensersatz an deutschen Anleger verurteilt.
Urteil erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen in Deutschland. Mehrere 10.000 Anleger betroffen.
Siegburg, 23. Februar 2007. Im Namen geschädigter Anleger hat die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke ein obsiegendes Urteil gegen die MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand (MWB) erstritten. Dem in der Schweiz ansässigen Unternehmen wurde vorgeworfen, Kundengelder äußerst verlustreich investiert zu haben. Die Vermögensverwaltung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die mit ihr abgeschlossenen Verträge unterlägen ausschließlich Schweizer Recht, so dass etwaige Ansprüche in der Schweiz geltend gemacht werden müssten. Das Landgericht Leipzig bejahte jedoch seine Zuständigkeit für den Rechtsstreit (Az. 04 O 2115/06). Der mit dem Verfahren betraute Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann begrüßt das Urteil: „Geschädigte MWB-Anleger aus Deutschland stehen damit in ihrem Heimatland nicht rechtlos dar. Sie können sich vor hiesigen Gerichten auf das für sie sehr günstige deutsche Anlegerschutzrecht berufen“.
Das Geschäftsmodell der MWB war ganz auf deutsche Anleger ausgerichtet. Nach dem Urteil steht fest, dass die MWB über 30.000 Anleger in Deutschland betreut hat. Die erste Kontaktaufnahme mit den Kläger erfolgte über ein in Deutschland angesiedeltes Call-Center. Die persönliche Betreuung übernahm ein Netz von Außendienstmitarbeitern der MWB. Diese schlossen dann die Verträge mit den Kunden und nahmen Geldbeträge zur Weiterleitung in die Schweiz entgegen. Die MWB rühmte sich als professionelle Schweizer Vermögensverwaltung auch kleineren Gewerbetreibende oder Verbraucher den Zugang zum Schweizer Finanzplatz zu verschaffen. Rechtsanwalt Elixmann, der eine Vielzahl geschädigter MWB-Kunden vertritt, erklärt: „Auch am Schweizer Finanzstandort ist nicht alles Gold was glänzt. Die Vermögensverwaltung bei der MWB war für viele meiner Mandanten eine bittere Erfahrung“.
In dem Rechtsstreit wurde der MWB eine Vielzahl an Pflichtverletzungen vorgeworfen: Fehlerhafte Beratung und mangelhafte Durchführung der Vermögensverwaltung, überhöhte Gebühren und Einbehalt von Kick-Back-Zahlungen, auch Retrozessionen oder Rückvergütungen genannt. Rechtsanwalt Elixmann: „Der Rechtsstreit zeigt, dass man ausländische Vermögensverwalter auch in Deutschland zur Rechenschaft ziehen kann. Nach deutschem Recht wurde dem Kläger nicht nur die Rückzahlung seiner gesamten Finanzmittel sondern auch noch entgangener Gewinn für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zugesprochen.“ Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann mit seinem Urteil aber bereits jetzt schon vorläufig gegen die MWB in der Schweiz vollstrecken.
Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen in allen Bereichen des Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisiert. Die Kanzlei blickt auf eine über 15 jährige erfolgreiche Arbeit zurück.
Das für Vermögensverwaltung zuständige Dezernat leitet Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann, LL.M., der zahlreiche Anleger u.a. gegen Schweizer Vermögensverwalter gerichtlich und außergerichtlich vertritt. _________________ Kanzlei Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Fon: 02241 - 17 33 0
Fax: 02241 - 17 33 44
eMail: info@rechtinfo.de
Web: http://www.kapital-rechtinfo.de
Kostenloses Mandantenmagazin: www.bestellung.kapital-rechtinfo.de |
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GOLDPOOL Specialist
Anmeldungsdatum: 26.01.2006 Beiträge: 160 Wohnort: Ibiza
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Verfasst am: 27.Feb 2007 16:22 Titel: komisch, komisch |
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| Da war man doch Kunde bei einer hochseriösen Firma (bis 1997) die weder einen eigenen Vertrieb noch ein Call Center hatte, wo man telefonisch immer seinen eigenen Ansprechpartner hatte und von stockkonservatv bis spekulativ alles auswählen konnte und exakt und detailiert beraten wurde wie es mir hierzulande noch nie vorgekommen ist und plötzlich ist angeblich alles anders? |
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Xenia Pathfinder
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 450
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Verfasst am: 27.Apr 2007 9:28 Titel: |
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September 2006:
[MWB Vermögensverwaltungs AG für den Mittelstand: Partnerwechsel gefällig ?
Wie Kunden mehrfach berichteten, empfiehlt die MWB Vermögensverwaltung aus Zürich (MWB) ihren Kunden, die konto- und depotführende Bank zu wechseln. Verheimlicht wird: Die MWB hat keine Wahl. Die MWB Vermögensverwaltung aus Zürich warb in ihren Anlegergesprächen immer damit, das Vermögen ihrer Auftraggeber bei namenhaften Schweizer Banken verwalten zu lassen. Langjähriger Geschäftspartner war u.a. die Credit Suisse. Nun ist diese Geschäftsbeziehung plötzlich beendet.
Die MWB ist seit Jahren in den Schlagzeilen. Anleger lassen sich nicht länger die intransparente und verlustreiche Vermögensverwaltung der MWB gefallen und verlangen eindeutige Aufklärung. Dies bekam auch die Credit Suisse zu spüren. Aufgrund kritischer Presseberichte droht auch ihr eine Rufschädigung durch die Vertragsbeziehung mit der MWB.
Wie Kunden der MWB nun erfahren mussten, hat die Credit Suisse ihre Kunden bereits im März diesen Jahres dazu aufgefordert, entweder den Vermögensverwalter zu wechseln oder sie selbst als depotführende Bank. Eine schweizer „Kuriosität“: Aufgrund einer Vertragsklausel war die Credit Suisse gehalten, nicht direkt mit ihren Kunden zu kommunizieren. Sie musste statt dessen die Schreiben an die MWB adressieren mit der Bitte um Weiterleitung. Wie hat die MWB auf diese Schreiben reagiert ? Anstatt ihrer Pflicht nachzukommen, hat sie die Briefe einbehalten. Etliche Kunden wissen zumeist von dem Schreiben der Credit Suisse nichts. Dies macht sich die MWB zunutze. Nach und nach werden die Kunden angerufen, und gefragt, ob sie nicht zu einer „günstigeren Bank“ wechseln wollen. „Die Credit Suisse sei ja immer teurer geworden“. Wer kann bei einem so fürsorglichen Hinweis schon nein sagen. Der neue Partner, der für die MWB in die Bresche gesprungen ist, heißt AMAS Bank. Nach Recherchen hat diese Bank einen indischen Hintergrund. |
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dallmeyer Specialist
Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 131 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 1.Mai 2007 21:39 Titel: |
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AMAS Bank
finden Sie im Forum hier
| Zitat: |
Schwanen Effekten AG - diese wurde von der AMAS Bank übernommen
SchmidtBank (SCHWEIZ) AG - Seit dem 1. Januar 2003 ist die Bank in die AMAS BANK (SCHWEIZ) integriert |
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dirk streifler Newbie

Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2938
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Verfasst am: 25.Jul 2007 7:50 Titel: |
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Der Fall MWB: Deutsche Anleger kein Freiwild für Schweizer Finanzhaie
Pressemitteilung von: Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Siegburg, 24. Juli 2007 - Das deutsche Anlegerrecht schützt auch Investoren, die sich hierzulande auf unseriöse Vermögensverwalter aus dem Ausland eingelassen haben. Das erklärt die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg mit Bezug auf ein Urteil aus Dresden. Dort hat das Oberlandesgericht (OLG) die Schweizer MWB Vermögensverwaltung AG Ende Juni zu rund 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die Begründung: „Die MWB hat in Deutschland systematisch Kunden akquiriert, ohne über die dafür nötige Genehmigung der Finanzaufsichtbehörde zu verfügen“, erklärt Rechtsanwalt Patrick Elixmann. Die Kanzlei Göddecke hat im Urteilsfall einem von MWB geschädigten Optiker aus der Nähe von Leipzig zu seinem Recht verholfen.
Das Urteil des OLG Dresden mit dem Aktenzeichen 8 U 328/07 ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. „Von dieser Entscheidung profitieren alle Anleger, die in Deutschland von einem unseriösen Finanzdienstleister mit Sitz im Ausland umworben und über den Tisch gezogen wurden“, erklärt Elixmann. Allein auf die MWB haben sich in Deutschland bis zu 35.000 Kunden eingelassen, schätzen die Dresdner Richter in ihrem Urteil. Doch die MWB ist kein Einzelfall. Auf ähnliche Weise buhlen etwa die Swiss Financial Partners AG aus Zug oder die Züricher Limmat Consulting AG in Deutschland um Kundschaft. Die Capital Asset Management AG lauert in Laufenburg „unmittelbar an der deutschen Grenze“, so die Eigenwerbung.
„Die Rechtsprechung ändert sich zu Gunsten der Verbraucher“
Lange konnten sich Unternehmen wie die MWB darauf verlassen, dass Schadensersatzklagen von deutschen Gerichten abgeschmettert wurden. Die Richter hielten sich schlicht für nicht zuständig, wenn es um ausländische Finanzdienstleister ohne deutsche Filialen ging. Ein Irrtum mit fatalen Auswirkungen. So konnten windige Finanzjongleure den Anlegerschutz in Deutschland leicht aushebeln, indem sie sich hinter die Staatsgrenze zurückzogen und ihre Geschäfte mit deutschen Anlegern von der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg aus betrieben.
Das Dresdner Urteil zeigt: „Die Rechtsprechung ändert sich zu Gunsten der Verbraucher“, freut sich Anwalt Elixmann über seinen dritten Erfolg gegen die MWB vor einem deutschen Gericht. Die Schweizer Vermögensverwalter wurden zuvor schon vom Landgericht Leipzig als Vorinstanz in der gleichen Sache und Ende Mai in einem weiteren Fall vom Landgericht Bonn zu gut 41.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen verurteilt (7 O 225/06).
Das neue Selbstbewusstsein deutscher Richter bekamen auch andere Geschäftemacher zu spüren. So verurteilte das Landgericht Duisburg ein Luxemburger Unternehmen wegen Finanzwilderei in deutschen Landen zu Schadensersatz (6 O 418/05). Der Fidium AG aus dem Kanton St. Gallen erteilte wiederum das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Juli eine Lektion (1 E 4355/06[V]). Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Schweizer Kreditvermittler die Geschäfte mit Bundesbürgern verboten.
„Beim juristischen Heimspiel haben Anleger größere Chancen“
Die gegen MWB ergangenen Urteile bestätigen die juristische Klagestrategie der Kanzlei Göddecke. Im Kern ging es vor Gericht um drei grundsätzliche Rechtsfragen, an denen die Schadensersatzklagen deutscher Verbraucher gegen ausländische Finanzdienstleister früher meist scheiterten:
1. Sind deutsche Gerichte für Schadensersatzklagen gegen die MWB zuständig, obwohl das Unternehmen keine Filialen in Deutschland unterhält?
2. Welches Recht ist anzuwenden: das Deutsche oder Schweizer Recht?
3. Bedürfen Unternehmen mit Sitz im Ausland der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bevor sie in Deutschland akquirieren dürfen?
Alle drei Fragen wurden von den Richtern einhellig mit „Ja“ beantwortet. Dabei bezogen sie sich unter anderem auf das Lugano-Übereinkommen. Demzufolge haben Verbraucher in grenzüberschreitenden Rechtsfällen beim Gerichtsort die freie Wahl zwischen ihrem Wohnsitzstaat und dem ihres Vertragspartners.
Die Frage nach dem anzuwendenden Recht beantworteten die Richter mit der Tatortregel. Demnach gilt – grob vereinfacht – das Recht desjenigen Staates, in dem auch die Rechtsverletzung statt gefunden hat. Für die Richter am OLG Dresden lag der Sachverhalt klar auf der Hand: „Das maßgeblich inkriminierte Verhalten der Beklagten hat in Deutschland statt gefunden“, heißt es im Urteil. Folglich war der Streitfall auch nach deutschem Recht zu entscheiden. Daran änderten selbst die Vertragsklauseln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts, mit denen MWB die Stadt Zürich als Gerichtsort und das Schweizer Recht als maßgeblich festzuschreiben versucht.
Rechtsanwalt Elixmann rät deutschen Anlegern, die sich gegen MWB wehren wollen, schon aus prozesstaktischen Gründen zu einer Klage in Deutschland. „Das ist in etwa so wie beim Fußball: bei einem Heimspiel hat man die besseren Chancen“, erklärt der Siegburger Jurist. Zwar bietet die MWB aufgrund der unseriösen Geschäftsmethoden auch für Schadensersatzklagen in der Schweiz genügend Angriffsfläche. Doch die Schweizer verfügen im Gegensatz zu Deutschland nicht über ein vergleichbar anlegerfreundliches Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister. Genau das spielte aber für die Prozesserfolge der Kanzlei Göddecke gegen die MWB eine wichtige Rolle.
„Auf Basis des deutschen Aufsichtsrechts lässt sich leicht klagen“
Das Kreditwesengesetz (KWG) fordert von allen Anbietern, die in Deutschland gewerbsmäßig Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, eine schriftliche Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gegen diese Vorgabe hat die MWB systematisch verstoßen. „Das schweizer Unternehmen hat in Deutschland nachweislich das Geschäft der Finanzportfolioverwaltung betrieben, ohne über die erforderliche Genehmigung der BaFin zu verfügen“, erklärt Rechtsexperte Elixmann.
Auf dieser Basis lässt sich als Kunde leicht klagen. Denn die Gerichte gehen bei genehmigungspflichtigen Finanzdienstleistungen regelmäßig davon aus, dass Verbraucher nicht zu Kunden eines Finanzdienstleisters werden, wenn sie vor Vertragsabschluss erfahren, dass dem Anbieter der behördliche Segen durch das Aufsichtsamt fehlt. Ohne den Verstoß der Beklagten gegen das Schutzgesetz wäre es nicht zum Abschluss der Verträge gekommen, urteilten die Dresdner Richter zu Gunsten des geschädigten Optikers aus dem Raum Leipzig.
Das OLG Dresden hat auch festgestellt, dass die Genehmigungspflicht nicht nur für Anbieter aus dem Inland oder ausländische Anbieter mit deutschen Filialen gilt, sondern auch für Unternehmen, die wie MWB vom Ausland aus über Anleger in Deutschland herfallen. Die Begründung ergibt sich schon aus dem Zweck der Vorschrift: Wenn die Genehmigungspflicht im Inland vor unseriösen Anbietern schützen soll, muss sie nach Ansicht der Dresdner Richter auch dann zum Tragen kommen, „wenn ein Auslandsunternehmen aktiv den inländischen Markt betritt und unaufgefordert Kunden für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen zu gewinnen versucht.“
Genau das hat die MWB getan: Kunden in der Bundesrepublik systematisch und unaufgefordert angesprochen und ihnen Vertreterbesuche aufgeschwatzt. Deshalb konnte sich die MWB vor Gericht auch nicht mit der Behauptung herausreden, das Kreditwesengesetz habe für das Unternehmen aus der Schweiz keine Bedeutung. Die Dresdner Richter zeigten sich auch nicht davon beeindruckt, dass die MWB die Kunden zur Vertragsunterschrift in der Schweiz antanzen ließ. Darauf kam es letztlich nicht an. Denn sowohl die Kontaktanbahnung als auch die Beratungsgespräche fanden in Deutschland statt.
„Bei der MWB geriet schon die Kontaktanbahnung zum Tabubruch“
Das Unternehmen MWB ist Verbraucherschützern seit langem ein Dorn im Auge. Akribisch sammelt die Detektei Fuchsgruber aus Ottweiler seit Jahren Beweismaterial und unterstützt damit die „Aktionsgemeinschaft MWB-Anleger“, in der sich mehr als 100 geschädigte Bundesbürger im Kollektiv gegen die Abzocker aus dem Alpenland wehren.
Aus gutem Grund. Denn die Geschäftspraktiken der MWB sind alles andere als seriös. Schon die Kontaktanbahnung geriet regelmäßig zum rechtswidrigen Tabubruch. Um die Vertreterbesuche aus der Schweiz anzukündigen, engagierte die MWB in Deutschland eigens ein Call-center, das potenzielle Kunden nach dem Motto „Trial and Error“ anrief. Cold-calls heißt diese Kaltakquise via Telefon. In Deutschland ist so etwas verboten.
Die Liste mit beklagenswerten Tatbeständen ist lang. „Die MWB hat sich mit irreführender Beratung, Gebührenschinderei und der Unterschlagung von Provisionen schuldig gemacht“, sagt Elixmann. Statt der versprochenen Vermögensverwaltung wurde den Kunden in Wahrheit meist nur eine verkappte Kapitallebensversicherung untergejubelt. Diese Mogelpackung wurde als „Schweizer Sicherheitspaket“ oder „Schweizer Vermögensaufbauprogramm“ getarnt. Um so überraschter waren die Kunden, als sie später feststellen mussten, dass sie ihr Kapital in ein Fass ohne Boden geworfen hatten und aus den Verträgen nur mit Totalverlust herauskamen.
Dafür hat sich die MWB selbst am Kundenvermögen großzügig bedient: Ein Agio in Höhe von fünf Prozent zu Vertragsbeginn, dazu eine saftige Auslandsbearbeitungsgebühr plus die laufenden Gebühren für die Vermögensverwaltung. Obendrein ließ sich die MWB auch noch von der Versicherungsgesellschaft für die Vermittlung neuer Kunden bezahlen. Dass Vermögensverwalter solche Kickback-Zahlungen selbst nach Schweizer Recht nicht in die eigene Tasche stecken dürfen, hat bei MWB offenbar niemanden gestört. Man fühlte sich eben sicher hinter der Grenze. Die Kunden waren weit weg und wussten wenig. „Unsere Mandanten erhielten nicht einmal die Information, was mit ihrem Geld passierte“, berichtet Elixmann. Am Ende zeigt sich, dass sich die Geschäftemacher von MWB doch etwas überschätzt haben. Die Kanzlei Göddecke hofft jedenfalls, dass das Dresdner Urteil Schule macht.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Elixmann hätte nichts dagegen, wenn die Gegenseite Revision einlegen würde. „Dann könnten wir die Rechtsfrage endlich vor dem Bundesgerichtshof klären,“ rechnet Elixmann mit einem Erfolg in dritter Runde. Ob es dazu kommt, bleibt vorerst unklar. Von der Gegenseite ist bisher nur eines durchgesickert: MWBs Anwälte in Deutschland haben in diesem Fall das Handtuch geschmissen.
Kanzleikontakt:
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
D - 53721 Siegburg
www.rechtinfo.de / www.kapital-rechtinfo.de
Fon: +49-2241-17 33 0
Fax: +49-2241-17 33 44
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GOLDPOOL Specialist
Anmeldungsdatum: 26.01.2006 Beiträge: 160 Wohnort: Ibiza
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Verfasst am: 25.Jul 2007 12:17 Titel: Geschäftsmodell für Anwaltshonorare |
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Diesen Jubelmeldungen zum Trotz sollte man nicht vergessen, daß der jeweils zugrunde liegende Fall den Ausschlag geben wird. Ob MWB, AWD, MLP, alle haben mit Versuchen von Rückabwicklungen und Schadensersatz zu tun. Bei der Anzahl von Zehntausenden oder Hunderttausenden zufriedener Kunden ist die grundsätzliche Annahme, es mit Abzockern zu tun zu haben eine schlichte Verleumdung. Über die drei oben genannten kann ich nur korrekte und einwandfreie Geschäftsanbahnung und Abwicklung vermelden.
Das schließt niemals einzelne unseriöse Berater aus. Schließlich bringt die Dokumentation an den Tag, was wirklich passiert ist. Sicher ist, daß auch im Niederlagefall die Anwaltshonorare fällig sind. |
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RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 40 Wohnort: Siegburg
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Verfasst am: 24.Okt 2007 11:07 Titel: Schweizer Schutzgemeinschaft MWB-Geschädigter Anleger |
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Schweizer Schutzgemeinschaft lässt geschädigte Anleger im Stich – Rechtsanwaltskammer ermittelt
Geschädigte Anleger wurden im April 2007 von einer „Schweizer Schutzgemeinschaft Deutscher Anleger“ aus Zürich angeboten, Schadensersatzansprüche gegen die MWB durchzusetzen. Die Rechtsanwaltskammer Köln ermittelte wegen Verstossees gegen das Rechtsberatungsgesetz. Nun ist die Schutzgemeinschaft offensichtlich untergetaucht.
Geschädigte Anleger sehen sich in der Not, zu handeln, um ihr verlorenes Vermögen wieder zu erlangen. Bei der Auswahl der richtigen Unterstützung unterlaufen den Anlegern aber häufig Fehler. Sie vertrauen falschen Personen.
Aufgrund erfolgreicher Urteile der KANZLEI GÖDDECKE gegen die Schweizer MWB Vermögensverwaltung AG sehen sich viele geschädigte MWB-Anleger gestärkt, gegen die Machenschaften der MWB vorzugehen. Hiervon wollte eine angebliche „Schutzgemeinschaft Deutscher Anleger“ aus Zürich profitieren. Sie schrieb eine Vielzahl von Deutschen Anlegern an und garantierte ihnen eine „effiziente Wahrnehmung der Rechte jedes einzelnen Anlegers“.
Wie viele Deutsche Anleger auf dieses Schreiben reagiert haben ist unbekannt. Es ist jedoch anzunehmen, dass sie einen Beitritt zu dieser Vereinigung bereits kurz darauf bereut haben. Nachdem die Rechtsanwaltskammer Köln wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ermittelte, tauchte die Firma spurlos unter. Wer hinter dieser Vereinigung steckte konnte die Rechtsanwaltskammer Köln bislang nicht ermitteln.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Als Zeiterscheinung ist inzwischen festzustellen, dass dort, wo geschädigte Anleger anzutreffen sind, schnell Hilfe versprochen wird. Leider jedoch nicht selten von unqualifizierten Personen. Die bei den Anlegern gesetzten Erwartungen werden dann im Regelfall nicht erfüllt. Das Geld schnell und ohne Aufwand wiederzubeschaffen ist ein schöner Wunsch, aber meist nicht realistisch. Letztendlich geht es oft nur um eine weitere Abzocke, wie das Beispiel der Schweizer Schutzgemeinschaft zeigt. Eine unabhängige Beratung erhält der geschädigte Anleger nur beim spezialisierten Anwalt.
Quelle: KANZLEI GÖDDECKE
23. Oktober 2007 (Patrick J. Elixmann)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie unter nachstehenden Links:
MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand, Zürich / Appenzell:
Vermögensverwaltung mit Geld-weg-Garantie?
Die schweizerische Swiss Financial Partners AG (SFP) sorgt für Irritationen bei ihren Kunden
Vermögensverwalter stehen im Feuer der Kritik: Unabhängige Treuhänder oder eigennützige Provisionenschinder? _________________ Kanzlei Göddecke
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