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Strafrechtliche Verfolgung von Prospektbetrug

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Mattil&Kollegen
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.Jan 2007 20:41    Titel: Strafrechtliche Verfolgung von Prospektbetrug Antworten mit Zitat

Bayern schafft anlegerfeindliche Verjährung von 6 Monaten ab
PM der Bayer. Staatsregierung: http://www.bayern.de/Presse-Info/PM/2007MRat/


PM: Stellungnahme von RA Veil der Kanzlei Mattil & Kollegen


Die Bayerische Staatsregierung teilte in einer Pressemitteilung mit, dass die kurze strafrechtiche Verjährung von Delikten des Kapitalanlagebetruges von 6 Monaten abgeschafft wird. Das Bayerische Pressegesetz wird entsprechend geändert und den Regelungen im übrigen Bundesgebiet angepasst. Künftig verjähren in Bayern, wie auch in allen anderen Bundesländern, diese Delikte in 5 Jahren.


Zum Hintergrund:
Die bayerischen Staatsanwälte und Gerichte haben das Bayerische Pressegesetz auch auf Verkaufsprospekte von Publikumsfonds und andere Produkte des Kapitalmarktes - sinnwidrig - angewendet. Kapitalanlagebetrug verjährte daher in Bayern exklusiv binnen 6 Monate (!) nach Veröffentlichung des Prospektes; in den anderen Bundesländern verjährten diese Straftaten erst nach 5 Jahren. Die von der Presse im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen die Infomatec-Verantwortlichen bereits im Jahr 2003 so bezeichnete "peinliche Gesetzeslücke", war Anlegerschützern der Kanzlei Mattil & Kollegen ein Dorn im Auge. Das Landgericht Augsburg urteilte in dem Infomatec-Strafprozeß, dass sich Bayern zu einem "Eldorado für Kapitalbetrüger" entwickele.

Da sich eingestellte Strafermittlungsverfahren negativ auf die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger auswirken, forderte Rechtsanwalt Ralph Veil aus der Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen das Bayerische Justizministerium sowie das Bayerische Innenministerium im Juli 2006 zu einer Klarstellung im Bayerischen Pressegesetz auf. Zunächst wurde "kein drängender gesetzgeberischer Handlungsbedarf" gesehen. Nun aber doch.

Rechtsanwalt Ralph Veil begrüßt den Vorstoß des Ministers und den Beweis, dass "München eben doch keine Weltstadt mit Herz für Kapitalanlagebetrüger" ist (Börse Online, Sept. 2006) und "Bayern" erst Recht "kein Eldorado für Kapitalanlagebetrüger" (SZ, August 2006).

Ansprechpartner
RA Ralph Veil
Kanzlei Mattil & Kollegen
Thierschplatz 3
80538 München
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Mattil&Kollegen
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.Jan 2007 18:58    Titel: Der Nachzügler bewegt sich endlich Antworten mit Zitat

Quelle: Börse Online, 30.1.2007

Von Renate Daum



Die Anlegerschützer haben einen neuen Patron gefunden, so scheint es jedenfalls: Bayerns Innenminister Günther Beckstein tönte jüngst: „Wer seine Kunden mit falschen Versprechungen um ihr Geld bringen will, kann in Bayern nicht mehr auf Zeit spielen.“



Da hatte der Ministerrat eine wichtige Änderung im Bayerischen Pressegesetz beschlossen. Bislang fielen im Freistaat auch Verkaufsprospekte von Kapitalanlagen unter die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. Bei Kapitalanlagebetrug soll die Frist künftig fünf Jahre betragen.

Besonders stolz braucht die bayerische Staatsregierung darauf freilich nicht zu sein. Bayern war das einzige Bundesland in Deutschland, bei dem die Kapitalanlagebetrüger-freundliche Regelung galt. Überall sonst sind es längst fünf Jahre.

Ohne den Druck von Anlegeranwälten und den Oppositionsparteien hätten sich die Oberen in Bayern wohl weiterhin nicht bewegt – mit verheerenden Folgen für die Anleger, denn eingestellte Strafermittlungsverfahren machen es geschädigten Anlegern noch schwerer als es ohnehin ist, Schadensersatz vor Gericht zu erstreiten.



Sieben Fälle wurden laut Staatsregierung wegen der kurzen Verjährung eingestellt, darunter Ermittlungen zu DBVI-Fonds, DCM-Fonds und Doba-Grund-Fonds. Der Münchner Anlegeranwalt Ralph Veil von der Kanzlei Mattil schätzt die Zahl der betroffenen Fälle aber weit höher ein: „Wenn Strafanzeigen eingegangen sind, hat die Kriminalpolizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft bei presserechtlicher Verjährung die Ermittlungen erst gar nicht aufgenommen.“

Die Kanzlei Mattil hatte sich daher vehement für eine Änderung eingesetzt, war aber abgebügelt worden. „Drängender Gesetzgebungsbedarf besteht daher nicht“, beschied ihr das Justizministerium im Juli. Das Innenministerium sekundierte im August: „Ebenso wie das Staatsministerium der Justiz sehen wir in dieser Sache keinen drängenden Gesetzgebungsbedarf.“

Selbst als Medien über den unhaltbaren Zustand berichteten, darunter auch Börse Onlien, und sowohl die SPD als auch die GRÜNEN einen Gesetzesentwurf einbrachten, blieb die regierende CSU passiv. „Ich bin mir sehr sicher, dass wir vom Innenministerium gute Vorschläge bekommen werden“, sagte ihr Abgeordneter Hans Herold bei der Lesung der Gesetzesentwürfe im Landtag.

Die Staatsregierung hatte da allerdings schon erkannt, dass etwas getan werden mussten. Auf eine Landtagsanfrage des Grünen-Abgeordneten Martin Runge gab sie zu, dass „sich die Frage einer gesetzlichen Klarstellung“ stelle. Wenn Bayern sich in dieser Frage endlich bewegt, wird nur eine peinliche Lücke geschlossen, einen Grund Stolz zu sein hat der einsame Nachzügler Bayern in dieser Frage nicht.



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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3321

BeitragVerfasst am: 10.Apr 2007 5:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auszug aus KM'i

Am 29.3.2007 verabschiedete der Bayerische Landtag einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, der Kapitalanlagebetrug vom Geltungsbereich des bayerischen Pressegesetzes ausklammert. Die Änderung im Sinne des Anlegerschutzes soll zum 1.5.2007 in Kraft treten. Unklar ist somit allerdings noch, was nun mit Ansprüchen passiert, die bereits wegen kurzer Presseverjährung abgewiesen wurden.
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