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der-meister Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 23
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Verfasst am: 2.März 2005 10:04 Titel: Suche geschädigte des Falk Capital AG Zinsfonds |
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Werte Gemeinde,
suche weiter geschädigte des Fondanbieters Falk Capital AG in München.
Bin auf der Suche nach paralellen im Bezug auf des Verkaufsprospektes.
Bitte melden Sie sich bei mir per mail oder hier im Forum.
Besten Dank
der-meister |
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WC.Hofmann Pathfinder
Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 355 Wohnort: in der Mitte Europas
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Verfasst am: 2.März 2005 11:47 Titel: Re: Suche geschädigte des Falk Capital AG Zinsfonds |
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| der-meister hat folgendes geschrieben:: |
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suche weiter Geschädigte des Fondanbieters Falk Capital AG in München.
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@der-meister
Erste Frage: Handelt es sich hier um den "Falk Finanz Fonds München" o.ä.?
Dann bin ich auch an Hintergrundinformationen interessiert.
Einige Leser wissen, dass ich den HWH-Club aufmische - [siehe auch in Thread "Anlagebetrug"]. Diese HWH International AG aus Liechtenstein hat in einer Werbebroschüre der "VITALFINANCE-Gruppe" in dem beigefügten HWH-Geschäftsprofil auf vier angeblich zugehörige Fonds-Gesellschaften hingewiesen. Diese sind
1. Falk Finanz Fonds München,
2. Bayern Fonds München,
3. Exogen Gesundheitsfonds Regensburg,
4. Vitalfinance Gesundheitsfonds Freising.
Weiterhin werden 18 sog. Direktkunden der HWH International AG/FL aufgeführt. Diese Liste hat sich nach meinen Recherchen vor ca. einem Jahr als Blöff herausgestellt. - Für mich ist nur eine Firma als Direktkunde zu bezeichnen, wenn ein Vertragsabschluss beidseitig und rechtskräftig unterzeichnet wurde. Dies ist bei den von der HWH damals aufgeführten Firmenliste nicht der Fall; das sind lediglich Akquisitionsbemühungen. - Zwei mit dem HWH-Fall befassten Ermittlungsbehörden liegen meine Recherchen vor. - Es wird gelegentlich weiter unter "Anlagebetrug" berichtet; ggf. auch von @powerman45.
Zweite Frage: Wer hat in den "Falk Finanz Fonds München" investiert und wem ist für diesen Fall eine Absicherung der Einlage ggf. über Wertpapiere der HWH suggeriert/zugesichert worden und über welchen Notar?
Gruss, WC.Hofmann |
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der-meister Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2004 Beiträge: 23
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Verfasst am: 2.März 2005 12:03 Titel: Falk Capital AG |
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Es handelt sich um die Firma Falk Capital AG in München
die meines Wissens bisher 78 Fonds mit über 2,8 Milliarden Euro Investitionsvolumen und mehr als 20.000 Investoren realisiert haben. Platziertes Fondsvolumen 2002: 329,8 Millionen Euro.
In meinem Fall handelt es sich um den Falk Zinsfonds. Durch Mietgarantien und eine aktuelle Gesetzesänderung in Schwierigkeiten geraten. Es droht mir ein Totalverlust.
Bitte um Infos.
Danke
Der Meister |
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gewila Newbie
Anmeldungsdatum: 01.07.2003 Beiträge: 36
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Verfasst am: 13.März 2005 15:07 Titel: Hilfe für Falk-Geschädigte |
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Hallo Der-Meister,
schauen Sie mal unter : www.zzzlbb.de/falk
Bei Thomas Schmidt bestehen für geschädigte Anleger sehr gute Möglichkeiten. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 26.März 2006 16:18 Titel: |
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Falk-Pleite:
OLG München verurteilt „Zinsfonds GbR“ zur Rückzahlung der vollen Einlage
In einem Berufungsverfahren hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München die Falk Zinsfonds GbR zur Rückzahlung der vollen Beteiligung an einen Anleger verpflichtet (Az.: 15 U 5282/05). Das OLG bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz am Landgericht München. Laut OLG-Urteil kann die Rückzahlung nur gegen Sicherheitsleistung (Hinterlegung beim Amtsgericht München) abgewendet werden, da das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
„Der Kläger hatte seine Beteiligung an der Falk Zinsfonds GbR im Jahr 2004 zum 31. Dezember 2004 gekündigt“, erklärt Ralph Veil, Rechtsanwalt in der Kanzlei Mattil & Kollegen zum Hintergrund des Verfahrens. Diese Kündigung sei ihm von Falk mit den Worten bestätigt worden: „Ihr Kündigungsschreiben vom ... haben wir erhalten. Wir bestätigen hiermit Ihre Kündigung zum 31.12.2004. Wir werden zu diesem Termin Ihre Einlage in Höhe von ... Euro zuzüglich Zinsen auf das benannte Konto überweisen.“
Die von der Kanzlei Schiessl & Partner vertretene Falk Zinsfonds GbR habe die Rückzahlung der Einlage mit der Begründung verweigert, der Kläger habe nur einen Anspruch auf ein sehr geringes Abfindungsguthaben, erklärt Veil weiter. „Das erstinstanzliche Landgericht München I sah in der Kündigungs- und Rückzahlungsbestätigung ein Schuldversprechen“, so der Jurist, „und gab dem durch unsere Kanzlei vertretenen Anleger Recht.“
Die Zinsfonds GbR sei damit auf das weitere Nachverfahren vor dem Landgericht München verwiesen. Dort werde nochmals darüber befunden, in welcher Höhe und aus welchem Rechtsgrund der Anleger von der Zinsfonds GbR Zahlung verlangen könne.
Die Zinsfonds GbR sei beweispflichtig dafür, dass ein geringerer Betrag als die Rückzahlung der Einlage geschuldet sei. „Das Urteil ist für die vielen geschädigten Zinsfonds-Anleger, die Kündigungsbestätigungen aus dem Jahr 2004 in Händen halten, von besonderer Bedeutung“, kommentiert Rechtsanwalt Ralph Veil.
Quelle: FONDS professionell |
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chef-manni Specialist
Anmeldungsdatum: 02.06.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 28.März 2006 10:06 Titel: Zinsfonds |
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Hallo "der Meister",
ein öffentliche Anfrage bzgl. einer Schädigung ist sehr gefährlich. Wir haben schon mal eine Abmahung erhalten, die rechtlich Bestand hatte, da wir per Zeitungsinserat nach Mitgeschädigten gesucht haben.
Nach deutschem Recht ist dies nicht zulässig. Also Vorsicht - keine öffentliche Inserate.
Täter haben höheres Schutzbedürfnis als Opfer. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 30.März 2006 22:19 Titel: |
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| Zitat: |
Falk-Pleite: Zinsfonds-Anleger sollen auf 13 Millionen Euro verzichten
Eine fast schon kuriose Situation. Auf der einen Seite der Falk Fonds 80: Durch den Einstieg des New Yorker Investors Madison International Realty, der sich mit 18,5 Millionen Euro engagieren will, werden die Anleger des Falk Fonds 80 nahezu so gestellt, als wäre der Fonds wie geplant platziert worden. Auf der anderen Seite der Falk Zinsfonds: Das angesprochene Sanierungskonzept für den Falk-Fonds 80, das der außerordentlichen Gesellschafterversammlung des Falk Fonds 80 am morgigen Freitag, 31. März 2006, zur Abstimmung vorgelegt wird, sieht vor, dass die Zinsfonds GbR und deren Anleger auf rund 13 Millionen Euro ihrer Forderungen endgültig verzichten sollen.
„Die Zinsfonds GbR ist mit einem Volumen von derzeit rund 20 Millionen Euro einer der größten Fremdkapitalgeber des Falk Fonds 80“, erläutert Rechtsanwalt Ralph Veil von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, den Hintergrund. Durch die zur Abstimmung stehende Beteiligung des amerikanischen Investors am Falk Fonds 80 werde dem Zinsfonds einerseits zwar Liquidität in Höhe von rund 7 Millionen Euro zufließen. „Gleichzeitig soll der Fonds aber endgültig auf 13 Millionen Euro verzichten“, so Veil. Die Darlehen des Zinsfonds seien - anders als die der übrigen Finanzierer – vollkommen unbesichert, lediglich die gesicherten Darlehen der Zwischenfinanzierer würden zu nominell 100 Prozent bedient.
Zinsfonds-Anleger fühlen sich von eigenem Kontrolleur hintergangen
Angesichts dieser Situation fühlen sich viele Zinsfonds-Anleger nach Aussage von Veil hintergangen. „Während für die Darlehen der Zinsfonds GbR keine Grundschulden bestellt wurden, wurden gleichzeitig noch Ende Juli/Anfang August 2004 Grundschulden in Millionenhöhe für den Wirtschaftsprüfer und Mittelverwendungskontrolleur des Zinsfonds, Horst Freiheit, als Treuhänder eingetragen“, erklärt der Jurist. „Viele geschädigte Zinsfonds-Anleger werden Freiheit daher auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch nehmen.“.
Quelle: FONDS professionell |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 22.Apr 2006 6:09 Titel: |
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Zu früh gefreut?
Ehemaligen Anlegern der Falk Zinsfonds GbR droht Rückzahlung an den Fonds
Ehemalige Anleger der Falk Zinsfonds GbR müssen befürchten, die ihnen nach ihrer Kündigung ausgezahlte Anlagesumme zum größten Teil an die Fondsgesellschaft zurückzahlen zu müssen. Nutznießer wären die Anleger, die noch an der Falk Zinsfonds GbR beteiligt sind. Denn durch eine Rückzahlung würde das vorhandene Fondsvolumen um nahezu zehn Prozent vergrößert.
Nach fristgerechter Kündigung zum 30. September 2004 zahlte die Falk Zinsfonds GbR Anlegern die volle Anlagesumme zurück. Nach Auffassung des Rechtsbeistands der Falk Zinsfonds GbR, Rechtsanwalt Dr. Horst Schiessl hätte ihnen jedoch nur ein Abfindungsguthaben in Höhe des Verkehrswertes des Anteils – alles in Allem wohl nicht mehr als 20 Prozent – ausgezahlt werden dürfen. Dies gehe aus der eindeutigen Regelung des Gesellschaftsvertrages hervor und mehrere Richter hätten diese Auffassung inzwischen auch bestätigt, so Schiessl.
Nach Informationen, die der Siegburger Kanzlei Göddecke vorliegenden, wurden diesen Anlegern rund eine Millionen Euro ausbezahlt. Laut Gesellschaftsvertrag hätte ihnen dagegen nur ein Abfindungsgutachten von gut 200.000 Euro zugestanden. Den Schaden in Höhe von rund 800.000 Euro hätten die noch in der Falk Zinsfonds GbR verbliebenen Anleger zu tragen. Denn durch die unberechtigten Auszahlungen seien der Gesellschaft zu Unrecht Vermögenswerte entzogen worden.
In Relation gesehen, so die Kanzlei Göddecke, seien 800.000 Euro mehr Geld, als die Falk Zinsfonds GbR nach derzeitigen Planungen vom „Falk Fonds 77“ zurückerhalten wird. Rechtsanwalt Dr. Roland Fritzen aus der Kanzlei Göddecke erklärt: „Nun ist der Rechtsbestand der Falk Zinsfonds GbR gezwungen, zu überprüfen, ob er diese Summe bei den ehemaligen Zinsfonds Anlegern einfordert. Sollten diese einer möglichen Aufforderung nicht nachkommen, droht ihnen im schlimmsten Fall eine gerichtliche Inanspruchnahme.“ Würde die Falk Zinsfonds GbR dagegen keine Schritte in dieser Richtung unternehmen, blieben die noch im Zinsfonds verbliebenen Anlegern auf dem Schaden sitzen, so Fritzen weiter. „Wenn die Anleger dies nicht hinnehmen wollten, wären sie gezwungen, selbst rechtliche Schritte einzuleiten.“
Die weitere Entwicklung werde von der Kanzlei Göddecke, die in dieser Sache mit der Aktionsgemeinschaft Falk Fonds Geschädigter, Ottweiler, zusammenarbeitet, kritisch beobachtet, um auf zukünftige Entwicklungen angemessen zu reagieren. Insgesamt vertritt die Siegburger Kanzlei mehr als 150 Mandanten mit einem Anlagevermögen in Höhe von über vier Millionen Euro.
Quelle: FONDS professionell |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 10.Aug 2006 6:39 Titel: |
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Falk Zinsfonds-Anleger erhält Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Pressemitteilung von: Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das Landgericht München I hat einem von unserer Kanzlei vertretenen Gesellschafter des Falk Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen.
Der Kläger beteiligte sich an dem geschlossenen Immobilienfonds „ Falk Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ der Falk-Gruppe in München. Dieser Fonds diente dazu, die Zwischenfinanzierung anderer geschlossener Immobilienfonds zur realisieren, da dies über Banken nicht mehr möglich war. Rund 58 Millionen Euro wurde von über 2000 Kapitalanlegern eingesammelt und bis auf rund 9 Millionen Euro an verschiedene Fonds in Form von unbesicherten Darlehen vergeben.
Der Fondsprospekt von März 2003 klärte über die wesentlichen Risiken auf:
- Die Darlehen des Fonds an andere Gesellschaften sollten nicht durch werthaltige Grundschulden besichert werden (Seite 5 des Prospektes).
- Die Garantiegeber des Fonds die Falk Marketing und Falk Capital KG sind ihrerseits vom Erfolg des Vertriebs neuer Fonds abhängig (Seite 18 des Prospektes) .
- Die Gesellschafter haben nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 15 Monaten keinen Anspruch auf Rückerhalt der vollen Einlage sondern nur gemäß §12 des Gesellschaftsvertrages einen auf Erstattung der Abfindung in Höhe ihres Kapitalanteils zum Stichtag ihres Ausscheidens (Seite 25 des Prospektes).
- die 8 % Verzinsung war nur geplant und nicht garantiert (Titelseite).
Der Kläger begehrte Rückzahlung seiner geleisteten Einlage, da er von der Vertriebsbeauftragten des Beklagten falsch und unvollständig beraten worden ist. Die Beweisaufnahme ergab, dass der Kläger damit geworben wurde, dass das Geld im Fonds so sicher sei wie Festgeld aber eben mit sicheren 8 % Zinsen. Nicht aufgeklärt wurde darüber, dass er keinen Anspruch auf die Rückzahlung seiner Einlage hat, gleichwohl er bei der Beratung hinwies, das gesamte Kapital kurzfristig wieder zu benötigen. Ebenso wurde nicht erwähnt, dass die Darlehen nicht besichert werden sollen. Es wurde mit dem guten Namen von „Falk“ und den vielen Immobilien geworben.
Der Prospekt wurde vor Unterzeichnung nicht übergeben.
Nach der Entscheidung des Landgerichtes München I haftet der Beklagte dem Kläger auf Schadensersatz, weil die Beratung seiner Vertriebsbeauftragten nicht anlegergerecht war. Sie war schlichtweg falsch und unvollständig.
| Zitat: |
Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Jens Reime |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 13.Sep 2006 8:39 Titel: |
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| Zitat: |
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB erstreiten vor dem OLG-München erstmals vollständige Rückabwicklung der beiden Beteiligungen.
Mit Urteil des OLG-München vom 07.09.2006 erreichte ein von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Oberlandesgericht München erstmals die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligungen am Falk-Zinsfonds und am Falk-Fonds 60.
Im Oktober 2005 hatte die Kanzlei u.a. beim Landgericht Landshut für mehrere Anleger Klage gegen Anlageberater wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Beteiligungen am Falk-Zinsfonds eingereicht.
Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 08.03.2006 erstmals einen Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung einer von ihm empfohlenen Beteiligung am Falk-Zinsfonds verurteilt. (Az.: 24 O 2958/05), da der Anlageberater nach den Feststellungen des Gerichts nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Anlageberater wurde deshalb durch das Gericht verpflichtet, dem Anleger sein gesamtes investiertes Kapital zurückzuerstatten.
Das Oberlandesgericht München hat dieses Urteil nun bestätigt (Az.:20 U 2694/06) und ausgeführt, dass nach seiner Ansicht einem sicherheitsorientierten Anleger, der eine Anlage für die Altersvorsorge sucht, wohl keine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds empfohlen werden darf.
Den vertretenen Anlegern wurde der Falk-Zinsfonds als gleichwertige Alternative zum Sparbuch empfohlen.
Die Ausschüttungen in Höhe von 8% p.a, so die Anlageberater, seien garantiert. Verlustrisiken bestünden nicht. Weiter wurde den Anlegern versichert, das investierte Kapital bereits nach einem Jahr, spätestens jedoch zwei Jahre nach Zeichnung, vollständig zurück zu erhalten. Die Tatsache, dass das eingesetzte Kapital nicht durch entsprechende Grundbucheintragungen gesichert war, wurde den Anlegern verschwiegen. Mit der Insolvenz der Falk-Gruppe Anfang 2005 befürchteten die Anleger den Verlust ihrer in den Falk-Zins Fonds investierten Gelder und reichten Klage ein.
„Anleger, denen ihre Beteiligung am Falk-Zinsfonds oder Falk-Fonds 66 ebenfalls über einen Anlageberater vermittelt wurde, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® Anlegerschutzanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München. Da nicht alle Anlageberater über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann diesbezüglich im Einzelfall Eile geboten sein, da im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche das Prioritätsprinzip gilt.
Seitens des OLG München wurde zudem die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bestätigt, wonach die Verjährung der Ansprüche im Zusammenhang mit der Anlageberatung nicht bereits mit dem Erwerb, sondern erst mit Kenntnis des Anlegers von Schaden und Schädiger zu laufen beginnt. Diese Kenntnis liegt nach Einschätzung von Rechtsanwalt István Cocron frühestens dann vor, wenn der Anleger anwaltlich beraten wird.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital “ anschließen. |
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Finanzscout Specialist
Anmeldungsdatum: 24.05.2006 Beiträge: 132 Wohnort: München
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Verfasst am: 24.Sep 2006 17:28 Titel: Prospekt gesucht |
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Also so wie sich das hier liest, sind hier ja offenbar einige Zins-Fonds-Geschädigte vertreten.
Ich bräuchte einen Emissionsprospekt dieses Fonds - wer kann mir diesbezüglich helfen ? |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 31.Okt 2006 15:17 Titel: |
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Wieder ein Urteil im Falk-Prozess
diesmal geht es um Minderjährige, die sich beteiligten.
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Gericht erkennt Rückzahlungsansprüche an
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 24. Oktober 2006 (Az.: 13 U 3676/06) zwei Klägern gegenüber der Falk-Zinsfonds GbR Rückzahlungsansprüche in voller Höhe der von ihnen geleisteten Einlagen zugesprochen. Die Besonderheit dieses Falles sieht Rechtsanwalt Axel Rathgeber von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen darin, dass es sich bei beiden Klägern um Minderjährige handelt.
„Die Falk-Zinsfonds GbR hatte in den Zeitpunkten der Zeichnungen der Beitrittserklärungen versäumt, auf die Vorlage einer familienrechtlichen Genehmigung zu achten“, so Rathgeber. „Dies gereicht ihr nunmehr insoweit zum Nachteil, als dass sämtliche Beteiligungen der minderjährigen Gesellschafter von Anfang an unwirksam sind und demzufolge die geleisteten Einlagen in voller Höhe an die Kläger rückerstattet werden müssen.“
Ganz aufgegeben hat die Gegenseite aber noch nicht. „Wir werden nach Durchsicht der Urteilsbegründung, die uns derzeit noch nicht vorliegt, die Aussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof prüfen“, erklärt Michael Obermaier, der die Falk Zinsfonds GbR in dem Rechtsstreit vertreten hat, gegenüber FONDS professionell. Damit wäre die letzte Möglichkeit ausgeschöpft, gegen die Entscheidung der Münchner Richter vorzugehen, denn die hatten eine Revision ausdrücklich nicht zugelassen.
Der Falk-Zinsfonds war im Jahr 2003 mit dem Ziel aufgelegt worden, Darlehen an Objektgesellschaften der Falk-Gruppe auszureichen, um diesen die Finanzierung von Immobilienkäufen zu ermöglichen. Am Falk-Zinsfonds sind circa 2900 Anleger mit einem Nominalkapital von insgesamt rund 58 Millionen Euro beteiligt.
Quelle: FONDS professionell |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 6.Feb 2007 9:40 Titel: |
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Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil des LG München I bestätigt und einem Mandanten der RA Thieler endgültig Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen.
Der Kläger beteiligte sich an dem geschlossenen Immobilienfonds „ Falk Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ der Falk-Gruppe in München. |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 13.Feb 2007 10:38 Titel: |
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| Vom Landgericht Lüneburg wurde mit Urteil vom 12.02.2007 (noch nicht rechtskräftig) einem Anleger des Falk-Zinsfonds vollumfänglicher Schadensersatz in Höhe von 9.427,81 €. gegen den Vermittler zugesprochen. |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 13.Apr 2007 12:52 Titel: |
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Falk-Fonds 75:
Landgericht verurteilt Anlageberater wegen Falschberatung
Das Landgericht Lüneburg hat in einem Urteil vom 23. März 2007 einen Anlageberater wegen Falschberatung beim Verkauf des Falk-Fonds 75 zu Schadensersatz verurteilt, dies berichtet die Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft in einer Aussendung. Danach kann der von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) vertretene Kläger von dem Berater die gegenüber der finanzierenden Bank erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Freistellung von seinen Darlehensverbindlichkeiten verlangen. Dabei waren die erhaltenen Ausschüttungen und die erlangten Steuervorteile in Abzug zu bringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht stufte die Tätigkeit der Beklagten, einer Gesellschaft für Finanzdienstleistungen aus Lüneburg, zunächst zutreffend als Anlageberatung ein. Weiter stellte das Gericht fest, dass die Beklagte den Kläger über die der Beteiligung inne wohnende Risiken unzutreffend und unzureichend aufgeklärt und beraten hat. Die Übergabe und Lektüre des Fondsprospektes reiche dann nicht aus, wenn - so das Landgericht Lüneburg - der Anlageberater davon abweichende Angaben mache. Zu diesem Ergebnis gelangte das Gericht insbesondere aufgrund der durchgeführten Parteivernehmung. Der Geschäftsführer der Beklagten hatte den Anleger zwar auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Ausschüttungen des Fonds teilweise ausbleiben könnten. Anhand von Beispielen hatte dieser das für den Kläger maximale Risiko errechnet und dabei nach Erinnerung einer Zeugin einen Betrag von 1.000 EUR genannt. Dadurch hat dieser - so das Gericht zutreffend - das Risiko, dass die Ausschüttungen vollständig ausbleiben, verharmlost.
Erste Urteile auch bei Falk Fonds 68 und 71
In den Insolvenzverfahren über die Immobilienfonds Falk Beteiligungsgesellschaft 68 und Falk Beteiligungsgesellschaft 71 gibt der Insolvenzverwalter einen Überblick über die nunmehr vorliegenden ersten Urteile. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Josef Nachmann aus München fordert seit Herbst 2006 von knapp 1.900 Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen, die sie in der Vergangenheit von den Immobilienfonds erhalten haben. Insgesamt geht es in beiden Fonds um etwa 20 Millionen Euro Im Frühjahr hatte der Insolvenzverwalter allen Anlegern Vergleichsangebote unterbreitet, die Frist für die Annahme dieser Vergleiche ist mittlerweile abgelaufen. Ca. 1.000 Anleger haben das Vergleichsangebot angenommen, die Prozesse mit den anderen Anlegern werden fortgesetzt.
Das Landgericht Gießen (2 O 443/06) und das Amtsgerichts Spandau (4 C 579/06) haben jeweils die Anleger verurteilt, sämtliche erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe zurück zu zahlen.Das Landgericht Regensburg (4 O 2523/06) hat die Forderung des Insolvenzverwalters mit einer knappen Begründung und allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen zurückgewiesen. Bisher ist keine Entscheidung rechtskräftig, der Insolvenzverwalter hat gegen das Urteil aus Regensburg bereits Berufung eingelegt.
Das Landgericht Gießen kam in seinem ausführlich begründeten Urteil zu dem Ergebnis, dass sich für die Anleger das von Anfang an klar erkennbare Risiko einer unternehmerischen Beteiligung verwirklicht hat. Das Amtsgericht Spandau hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf hingewiesen, dass die Einschaltung eines Beteiligungstreuhänders im entschiedenen Fall nicht zu einer Besserstellung der Anleger führen könne. Schon die Landgerichte Karlsruhe, Landshut und Würzburg hatten in den bisher durchgeführten mündlichen Verhandlungen der Klage des Insolvenzverwalters Nachmann gute Erfolgsaussichten zugesprochen.
Auch das Landgericht Berlin (27 O 1283/06) war bereits in einem Beschluss vom 13.03.2007 zu dem Schluss gekommen, dass die Gläubiger der Immobilienfonds nicht dadurch schlechter gestellt werden dürfen, dass ein Treuhänder im Handelsregister eingetragen ist. Das bedeutet, dass die Anleger wie der im Handelsregister eingetragene Treuhänder haften - nämlich vollständig in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen. Dies entspricht der wirtschaftlichen und tatsächlichen Lage, da die Anleger die Zahlungen erhalten haben und nicht der Treuhänder.
Quelle: FONDS professionell |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 19.Okt 2007 8:41 Titel: |
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Insolvenzverfahren über Falk Fonds 59 eröffnet:
Anleger müssen Ausschüttungen zurückzahlen
Insolvenzverwalter macht Vergleichsangebot, das 800 Anlegern in den nächsten Tagen unterbreitet wird
Über das Vermögen des Falk Fonds 59 wurde zum 01.08.2007 durch Beschluss des Amtsgerichts München – Insolvenzgericht – das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Josef Nachmann zum Insolvenzverwalter bestellt. Auf der Gesellschafterversammlung am 02.10.2007 waren die bis dahin angestrengten Sanierungsbemühungen für gescheitert erklärt worden. Die betroffenen 800 Anleger müssen jetzt mit der Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von insgesamt € 10 Mio. rechnen. Der Sachverhalt gleicht dem aus den Falk Fonds 68 und 71, bei denen Rechtsanwalt Nachmann bereits 2.300 Anleger auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen hat. Auch dort hatten die insolventen Fondsgesellschaften Ausschüttungen an die Anleger geleistet, obwohl entsprechende Gewinne nicht vorhanden waren. Den Anlegern wurde damit die von ihnen zu erbringende Einlage zurückerstattet. Diese Ausschüttungen muss der Insolvenzverwalter nun auch für den Falk Fonds 59 zurückverlangen, um damit die gesetzlich geschützten Gläubiger des insolventen Fonds zu befriedigen.Die Hauptgläubigerin des insolventen Fonds hat sich allerdings damit einverstanden erklärt, dass der Insolvenzverwalter den Anlegern eine vergleichsweise Einigung anbieten kann, nach der die Anleger lediglich 65 % der erhaltenen Ausschüttungen bis zum 23.11.2007 oder 75 % der erhaltenen Ausschüttungen bis zum 15.01.2008 zurückzahlen müssen. In den nächsten Tagen wird der Insolvenzverwalter daher allen Anlegern ein entsprechendes Vergleichsangebot unterbreiten.
Zum Hintergrund:
Über die Vermögen der Falk Immobilienfonds 68 und 71 wurde bereits im Frühjahr 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Nachmann zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Herbst 2006 forderte er in dieser Funktion von den 2.300 Anlegern die Rückzahlung von Aus-schüttungen in Höhe von etwa € 20 Mio., die diese insolventen Immobilienfonds an die Anleger geleistet hatten.
Nachdem nicht alle Anleger der Zahlungsaufforderung nachgekommen waren, hatte der Insol-venzverwalter noch im Jahr 2006 knapp 1.900 Anleger auf gerichtlichem Weg in Anspruch zu nehmen. Weil die Insolvenzmasse nicht zur Führung aller Prozesse ausreichte, musste in einer großen Zahl der Fälle sogar Prozesskostenhilfe beantragt werden, die auch überwiegend bewil-ligt wurde. Nach Abstimmung mit den Insolvenzgläubigern konnte Rechtsanwalt Nachmann den Anlegern dann eine vergleichsweise Erledigung der Angelegenheit anbieten, worauf inzwischen mehr als 1.500 Anleger eingegangen sind. Aus den Prozessen liegen jetzt etwa 60 erstinstanz-liche Urteile vor, die dem Insolvenzverwalter Recht geben. Die Oberlandesgerichte München und Nürnberg, bei denen gegen diese Urteile geführte Berufungen anhängig sind, haben Ende September 2007 mitgeteilt, die erstinstanzlichen Ergebnisse für richtig zu halten. Nur nach Ur-teilen von vier Gerichten haben die Anleger nichts zurückzuzahlen. Der Insolvenzverwalter hat gegen diese Urteile Berufung eingelegt.
Pressemitteilung von: Kanzlei Nachmann |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 24.Okt 2007 8:40 Titel: |
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OLG München, Urteil vom 22.10.2007: Urteil nach Beweisaufnahme; Revision nicht zugelassen
Dr. Köhler (Prospektverantwortlicher) und Wirtschaftsprüfer Freiheit (Mittelverwendungskontrolleur) wurden vollumfänglich zu Schadensersatz an Anleger verurteilt. Das Oberlandesgericht München hat am 22.10.2007 den Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft des Falk Zinsfonds GbR sowie den Mittelverwendungskontrolleur (Wirtschaftsprüfer Freiheit) zum Schadensersatz an zwei Anleger des Zinsfonds verurteilt. Das Landgericht München hatte zuvor alle Klagen ohne Beweisaufnahme abgewiesen.
In der Klage haben die Kläger geltend gemacht, dass der Prospekt des Zinsfonds GbR falsch war, weil die Risiken der Beteiligung darin nicht zutreffend dargestellt waren. In dem Prospekt war behauptet worden, dass ein Sonderkonto bestünde, über das der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft und der Wirtschaftsprüfer nur gemeinsam verfügen könnten. Dadurch wurde den Anlegern eine besondere Sicherheit - durch die Einschaltung des Mittelverwendungskontrolleurs - suggeriert. An dem Falk Zinsfonds haben sich rund 3.000 Anleger mit einem Gesamtvolumen von etwa 58 Mio. € beteiligt. Der Zinsfonds wurde im März 2003 aufgelegt und bis November 2004 platziert. Nach dem Zusammenbruch der Falk Gruppe ist auch der Zinsfonds in Auflösung, da dessen Geschäftszweck die Vergabe von Darlehen an Immobilienfonds der Falk Gruppe war.
Der Zinsfonds ist außerdem Gegenstand der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München gegen Helmut Falk und weitere Beteiligte. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift von einem Betrug zum Nachteil der Zinsfondsanleger aus. Der Strafprozess wird demnächst beginnen.
Pressemitteilung von: Kanzlei Mattil & Kollegen |
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