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Turmcenter-Fonds - Europäische Anlagen Verwaltungs AG & Co.

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 23.Feb 2006 10:12    Titel: Turmcenter-Fonds - Europäische Anlagen Verwaltungs AG & Antworten mit Zitat

Zitat:
Frankfurter Turmcenter-Fonds ist insolvent - ein weiterer Fall von Kapitalanlagebetrug?


Pressemitteilung von: Witt Nittel, Rechtsanwälte


Das Amtsgericht München hat eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die Europäische Anlagen Verwaltungs AG & Co. Beteiligungs KG (EAV) und für den von ihr initiierten geschlossenen Immobilienfonds CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, beide München, angeordnet. Nach Spekulationen des Fondstelegramms gehen beide Insolvenzen offenbar auf Vermietungsprobleme im Turmcenter an der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main zurück. Die Immobilie ist Objekt des 1998 aufgelegten CAM-Fonds und war lange Zeit vor allem von Ernst & Young gemietet worden. Seitdem die Unternehmensberatung ihren Frankfurter Sitz nach Eschborn verlegt hat, steht der bisher genutzte, 1970 erbaute Büroturm in weiten Teilen leer. Für den Fonds waren 56 Mio. DM Eigenkapital eingesammelt worden. Die Immobilien Zeitung hatte ihn seinerzeit unter anderem wegen zu hoher Mieterwartungen kritisch besprochen.

Auch der Branchen-Informationsdienst kapital-markt intern stand in einer Bewertung im Jahr 1998 dem wirtschaftlichen Sinn dieser Fondsbeteiligung äußerst kritisch gegenüber. Kritisiert wurde insbesondere der nach Ansicht von „kmi“ zu hoch angesetzte Verkehrswert. So sei der Verkehrswert mit 230 Mio. DM prospektiert worden und sollte sich wegen des Mietsteigerungspotentials auf 252 Mio. DM erhöhen, was - ohne Separierung der Stellplätze - einem Quadratmeterpreis von mehr als 17.500 DM bezogen auf die Hauptmietfläche entsprochen hätte. Auch die prognostizierte Entwicklung des Mietertrages sei angesichts des Umstandes, dass die Mieteinahmen zum Teil durch Zuzahlungen der Gesellschaft an die Mieter erreicht würden und die auf den Hauptmieter entfallende Durchschnittsmiete von 75,80 DM/qm/Monat fast 70 % höher sei, als die seinerzeitige Marktmiete für Büroflächen, äußerst fragwürdig. Dieser Umstand hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf das zukünftige Mietsteigerungspotential, das Anschlussvermietungsrisiko sowie die Zahlungsmöglichkeit von Mietgarant und Generalmieter.

Ursache für die Insolvenz seien nach erster Einschätzung von Rechtsanwalt Mathias Nittel von der Heidelberger Anlegerkanzlei Witt Nittel vor allem die völlig realitätsfernen Mietprognosen. Die Einnahmen, die zur Bedienung der von der Fondsgesellschaft aufgenommenen Darlehen erforderlich waren, konnten nach seiner Meinung von Anfang an nicht erzielt werden. „Wer mit derartig überhöhten Mondmieten kalkuliert, setzt sich dem Verdacht aus, die Anleger täuschen zu wollen.“ Im Auftrag von Mandanten prüft seine Kanzlei nunmehr sowohl zivilrechtliche Ansprüche, als auch strafrechtliche Schritte gegen die Initiatoren und Verantwortlichen.

Zitat:

Verantwortlich:
Rechtsanwalt Mathias Nittel, Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24
mail: [E-Mail anzeigen]
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2945

BeitragVerfasst am: 11.März 2006 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
direct/ HRP Rechtsanwälte: Neue Enthüllungen zum Turmcenter, Frankfurt a. M.

Pressemitteilung von: Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte


HRP Rechtsanwälte gehen von Kapitalanlagebetrug aus -

Im Zusammenhang mit der Pleite des geschlossenen Immobilienfonds CAM Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Turmcenter, Frankfurt a.M., geht die Kanzlei Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP) inzwischen von Kapitalanlagebetrug aus.

Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei, die die Interessen zahlreicher geschädigter Anleger vertritt, hatte bereits am 24.02.2006 erste Details zur Insolvenz und den Aktivitäten des Hauptinitiators Philipp Kreuzer veröffentlicht. "Nach den Prüfungen des von HRP beauftragten Sachverständigen war die Fondsgesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Einwerbung der neuen Gesellschafter faktisch zahlungsunfähig", sagt Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von HRP. Kreuzer hatte Anleger als Gesellschafter der Büroimmobilie "Turmcenter" in Frankfurt am Main gesucht.

Weitere Recherchen von HRP haben nun ergeben, dass Philipp Kreuzer bereits im Jahre 1993 von der finanzierenden Bank, der RheinHyp, aufgefordert worden war, eine unbeschränkte Bürgschaft für das Darlehen über 177 Mio. DM abzugeben. Die finanzielle Unterdeckung der Gesellschaft ist bereits damals gravierend gewesen.

Auch das von der CAM Grundstücksverwaltungs KG in Auftrag gegebene Wertgutachten zur Bewertung des "Turmcenters" war nach Auffassung von HRP ein reines Gefälligkeitsgutachten. Das damalige Gutachten des Sachverständigen weist erhebliche Mängel sowie eine überhöhte Bewertung auf. Der von HRP beauftragte Gutachter kommt selbst bei wohlwollender Bewertung nur zu einem Wert von ca. 175 Mio. DM, statt einem Immobilienwert von 235 Mio. DM.

Der Vertrieb der Anteile erfolgte u. a. über die Germania Vermögensanlagen Vertriebs GmbH. "Bei ordnungsgemäßer Plausibilitätsprüfung", so Rechtsanwältin Brockmann, "hätte dem Vertrieb unseres Erachtens die nicht vorhandene wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzeptes auffallen müssen. Wer die Beteiligung trotzdem vermittelt hat, haftet nach unserer Ansicht auf Schadensersatz." Wird die Kapitalanlage ohne Plausibilitätsprüfung vertrieben, so hätte der Anleger jedenfalls über die nicht erfolgte Wirtschaftlichkeitsprüfung informiert werden müssen. Anleger, die beim Fonds auf eine sichere und rentable Geldanlage vertraut haben, sollten nun ihre Möglichkeit auf Schadensersatz durchzusetzen.

Zitat:
Zum Kanzleiprofil:

Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte ist zum 01.01.2001 gegründet worden und nimmt laut Juve, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2005/2006, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalanlage-, Bank- und Börsenrecht tätig.

Hahn, Reinermann & Partner mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.


Zitat:
Kanzleikontakt:

Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte
RAin. Dr. Petra Brockmann
Linzer Str. 5
28359 Bremen
Fon: +49-421-2 46 85-0
Fax: +49-421-2 46 85-11
E-mail: [E-Mail anzeigen]
http://www.hahn-reinermann.de




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Pressemitteilung übermittelt von directnews.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich.
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