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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 18.Sep 2002 12:51 Titel: Wirtschaftskriminellen steht Tür und Tor auf! |
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Zuständige Staatsanwaltschaften - häufig überlastet
Das Polizeinetz gegen die Täter mit den weißen Kragen hat nach Ansicht von Fachleuten zu weite Maschen. Nur sehr gelegentlich zappeln darin wirklich dicke Fische wie Jürgen Schneider, oder in Fällen wie FlowTex oder der Berliner Landesbank.
Die ständig überlasteten Schwerpunkt Staatsanwaltschaften und wenigen Wirtschaftskriminalisten der Polizei kommen nach Einschätzung von Juristen und Gewerkschaftern dem kriminellen Geschehen kaum hinterher. Dies liege weniger an fehlenden Gesetzen als an der schlechten Ausstattung der Ermittler.
Mangel an Kräften
Die Wirtschaftsexperten beim Berliner Landeskriminalamt etwa müssten in der Regel ein Jahr warten, bis sich ein Buchhalter beschlagnahmte Unterlagen ansehen könne, berichtet Holger Bernsee, Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Ausgebildete Wirtschaftskriminalisten seien in Berlin wie an anderen Dienststellen kaum zu rekrutieren. Noch düsterer sehe es bei den fachlich vorgebildeten Hilfskräften aus, weil das Land nicht bereit sei, sie zu marktüblichen Preisen anzustellen.
Die Schäden sind immens: Der Frankfurter Wirtschaftskriminologe Hans See schätzt ihn auf jährlich bis zu 150 Milliarden Euro. Nicht eingerechnet seien dabei die enormen Schäden etwa aus der Umweltkriminalität, die letztlich auch als Wirtschaftsdelikt aufgefasst werden müsse, sagt der Begründer des Vereins "Business Crime Control". Für See steht fest: "Polizei und Staatsanwaltschaft sind absichtsvoll nicht anständig ausgestattet."
Konkrete Fälle in der Warteschleife
"Von unseren grundsätzlichen Möglichkeiten her sind wir auf Ballhöhe mit den Tätern", ist man hingegen bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen überzeugt. Wegen zu wenig Personal gelangen aber selbst Fälle in die "Warteschleife", bei denen es ganz konkrete Anhaltspunkte für Straftaten gibt. Die Folge nennt ein erfahrener Ermittler: Wegen der Schriftlichkeit der meisten Geschäfte ist zum Beispiel ein Anlagebetrug auch noch nach Jahren gerichtsfest nachweisbar, doch die Beute ist schon nach kurzem Zögern der Polizei auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Schon im EU-Ausland sei es nahezu unmöglich, noch an die Gelder heranzukommen. In der Zwischenzeit hat der Täter womöglich mit einer neuen Masche weitere gutgläubige Anleger geneppt.
Straftäter "richtig zwicken"
Die in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Landeskriminalämtern verstärkte sofortige Abschöpfung illegaler Gewinne erscheint zunächst mühsam und aufwendig. "Da hat der ermittelnde Staatsanwalt sofort die Anwälte des Beschuldigten auf dem Hals", sagt BDK-Mann Bernsee. Gleichwohl müsste nach Meinung der Praktiker noch viel mehr mit diesem Instrument gearbeitet werden, das die Straftäter richtig zwicke. Da nicht nur die Opfer, sondern auch der Staat von den beschlagnahmten Geldern profitiere, rechne sich die Angelegenheit. Im Kampf gegen das häufige Wirtschaftsverbrechen Korruption hält Michael H. Wiehen von der Organisation "Transparency International" die Gesetzesgrundlage für weitgehend ausreichend. Sie nütze nur nichts, wenn sie etwa bei der Vergabe von Aufträgen flächendeckend ignoriert werde. Die wenigen Staatsanwälte, die sich kompetent um die Korruptionsverfolgung kümmern können, sieht Wiehen als Einzelkämpfer.
Kritik am BKA
"Zwischen den Justizbehörden in den einzelnen Bundesländern gibt es so gut wie keine Kooperation und das Bundeskriminalamt nimmt seine Zentralfunktion auch nicht wahr", lautet sein hartes Urteil. Genügend Gesetze und Novellen gibt es auch im Kampf gegen die Geldwäsche. "Wir brauchen nicht ständig neue Gesetze, sondern schlagkräftige Ermittlungsgruppen vor Ort, zu denen neben Kriminalbeamten und Staatsanwalt auch Steuerfahnder und Wirtschaftsprüfer gehören müssten", sagt Oberstaatsanwalt Günter Wittig, Geldwäsche-Experte bei der Generalstaatsanwaltschaft am Bankenplatz Frankfurt.
Das flächendeckende Fehlen derartiger "Task Forces" macht der Jurist dafür verantwortlich, dass es in Deutschland so gut wie keine Erfolge bei Geldwäscheermittlungen gibt. "Die von den Banken angelieferten Verdachtsanzeigen werden von Justiz und Polizei leider weitestgehend nur verwaltet." Bestenfalls fließen die Erkenntnisse über die Geldströme in andere Strafverfahren ein. Ausschließlich wegen Geldwäsche ist in Deutschland noch niemand verurteilt worden.
Bericht:ZDF |
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