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Zweitmarkt für Clerical Medical Policen

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Interessent
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.03.2004
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2007 6:53    Titel: Zweitmarkt für Clerical Medical Policen Antworten mit Zitat

Gibt es ein Unternehmen oder andere Investoren, die Garantiepolicen von Clerical Medical übernehmen?
Es handelt sich in dem konkreten Fall um eine sechs Jahre alte Police mit einem Wert von 40.500 Euro. Die Einrichtungsgebühr in Höhe von 2.800 Euro ist erbracht und bildet zusammen mit einem Preisabschlag von 2.000 Euro einen Startvorteil von rund 10% für den Übernehmenden.
Geeignet ist die Police für mittelfristig und sicherheitsorientierte Anleger, die zugleich die Chancen des Aktienmarktes nutzen wollen. Ein Kapitalverlust ist ausgeschlossen. Das Renditeziel - inklusive des Schlussbonus - liegt bei 6 bis 8 Prozent p.a.
Die Police kann nach der Übernahme an die neuen Bedürfnisse angepasst werden, wobei Änderungen mit einem Zeitvorlauf von 5 Jahren wie ursprünglich beantragt geleten. Mithin ergibt sich also eine Mindestrestlaufzeit von 5 Jahren. Sinnvoll ist es jedoch, die Maximallaufzeit auszuschöpfen, weil der Policenwert vererbbare Vermögensmasse ist und nicht wie bei Rentenversicherungen nach Ableben des VN bzw. dem Ende der Rentengarantiezeit an die Versicherung fällt.
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Struckischreck
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 2003
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2007 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

@Interessent,

Sie sprechen von einer Einrichtungsgebühr. Wurde über die Abschlusskosten hinaus auch noch eine Gebühr für den Vermittler gezahlt?

Wann war genau Versicherungsbeginn und wann ist der genaue Ablauftermin? Wie hoch ist der monatliche Beitrag? Welche Ablaufleistungen sind prognostiziert bei Wertentwicklung von 6% oder 8%?

Dass die Police nach Übernahme den geänderten Bedürfnissen angepasst werden kann, hat vermutlich steuerliche Nachteile zur Folge (Änderungen von Policen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden).

Struckischreck
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Interessent
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.03.2004
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2007 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Struckischreck,

Es handelt sich um eine Einmalanlage in den Euro Garantiepool Serie 5.02. Der Anlagebetrag wird in Anteile umgerechnet. Das Unternehmen garantiert, dass der Wert der Anteile nicht fällt, sondern mindestens um die jährliche Garantie steigt. Bei Ablauf kommt der Schlussbonus dazu. Die ersten 5 Jahre lang werden monatlich Anteile verkauft, um die Einrichtungsgebühr 0,125% p.m. - insgesamt also 7,5% des Anlagebtrages - zu begleichen. Das ist insofern eine vernünftige Lösung, als nicht sofort ein Betrag von z.B. 5% abgezogen wird, der die Anlage schmälert. Die Kosten inkl. Provision finanziert die Gesellschaft vor. Da aber der Zufluss der Einrichtungsgebühr in kleinen Teilschritten erfolgt, ergeben sich 7,5%. Hier wird wahrscheinlich der Barwertvergleich zugunsten dieser Variante ausfallen. Ein separates Vermittlungshonorar wurde nicht gezahlt.
Die Steuerfreiheit nach dem 5/7 Pinzip trifft hier nicht zu, da es sich um eine Einmalanlage handelt. Insofern ergeben sich keine steuerlichen Nachteile. Es ist vielmehr so, dass steuerlich gesehen die Wertsteigerungen der Anteile von Bedeutung sind, denn nur die sind steuerpflichtig. Vorteilhaft ist es, mit Eintritt des Rentenalters ratierliche Entnahmen zu beginnen, die dann auf den nächsten Begünstigten, von denen es bis zu 6 geben kann, übergeht. Insofern entsteht eine Art Generationenrente. So wurde die Police mit Beginn im September 2000 auch konzipiert. Erst die Einmalanlage, dann die Wachstumsphase über 15 Jahre, dann eine jährliche Entnahme über 25 Jahre ohne Kapitalverzehr, weil das Guthaben Erbmasse ist und nicht an die Versicherung fällt. Eine monatliche Entnahme von 500 Euro war Berechnungsgrundlage.
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