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Zerti Specialist
Anmeldungsdatum: 28.11.2003 Beiträge: 69
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Verfasst am: 18.Jul 2005 17:48 Titel: der mensch ist des menschen größter feind |
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in so manchen foren und auf diversen webseiten von rechtsanwälten werden vermittler als böse buben und die anleger als die unschuldigen opfer dargestellt.
wenn dieses auch in vielen fällen der wirklichkeit entspricht, gibt es auch genügend fälle wo anleger mit hilfe von rechtsanwälten versuchen verlorenes geld von unbefleckten vermittler einzuklagen, weil von den kapitalanlagegesellschaften nichts mehr zu holen ist.
deshalb meine ich, es wäre für so manchen vermittler eine hilfestellung, anhaltspunkte, tips und urteile zu erfahren, wo nicht dem anleger, sondern dem vermittler recht zugesprochen wurde.
vielleicht sind hier bei gomopa fachleute, welche klarheit schaffen können.
solche informationen sind auch für anleger wichtig um einen ersten anhaltspunkt zu erhalten ob es sich tatsächlich lohnt einen rechtsanwalt einzuschalten und damit mit zusätzlichen kosten belastet zu werden. |
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Zerti Specialist
Anmeldungsdatum: 28.11.2003 Beiträge: 69
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Verfasst am: 18.Jul 2005 17:51 Titel: verjährungsfristen ??? |
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| welche verjährungsfristen muss ein vermittler beachten? |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 18.Jul 2005 19:36 Titel: Re: der mensch ist des menschen größter feind |
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User Zerti...
| Zerti hat folgendes geschrieben:: |
in so manchen foren und auf diversen webseiten von rechtsanwälten werden vermittler als böse buben und die anleger als die unschuldigen opfer dargestellt.
wenn dieses auch in vielen fällen der wirklichkeit entspricht, gibt es auch genügend fälle wo anleger mit hilfe von rechtsanwälten versuchen verlorenes geld von unbefleckten vermittler einzuklagen, weil von den kapitalanlagegesellschaften nichts mehr zu holen ist.
deshalb meine ich, es wäre für so manchen vermittler eine hilfestellung, anhaltspunkte, tips und urteile zu erfahren, wo nicht dem anleger, sondern dem vermittler recht zugesprochen wurde.
vielleicht sind hier bei gomopa fachleute, welche klarheit schaffen können.
solche informationen sind auch für anleger wichtig um einen ersten anhaltspunkt zu erhalten ob es sich tatsächlich lohnt einen rechtsanwalt einzuschalten und damit mit zusätzlichen kosten belastet zu werden. |
allgemein gilt:
Der Risikohinweis, daß der Kunde evtl. sein eingesetztes Kapital verlieren kann, gehört nicht in das Kleinstgedruckte auf Seite 'Ende' des Vertrages, sondern großgeschrieben auf Seite 1 des Vertrages...
Dieses lassen Sie sich bitte vom Kunden gegenzeichnen - direkt unter dem Absatz. Also nicht auf Seite 'Ende'...
Dann bräuchten Sie diese Fragen nicht zu stellen...
Ein Mustertext, betreffend dieser Passage, könnte also lauten...
| Zitat: |
| Ey, ich bin Elektriker. Das ist ja ein erbarer Beruf und deshalb mache ich Dir volgenden Forschlag: Du schreibs getz hier unter und quitttirst damit, das vielleicht alle Kohle futsch ist... |
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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Schinderhanne Specialist
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 18.Jul 2005 22:57 Titel: |
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@ zerti
Glauben Sie wirklich ein guter und seriöser Vermittler könnte überhaupt eine schlechte und unseriöse Kapitalanlagegesellschaft empfehlen?
Wozu sollte sich ein unbefleckter und unschuldiger Vermittler Gedanken um Verjährungsfristen beim täglichen Umgang mit seinen zufriedenen Kunden machen!
LG Schinderhanne |
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Zerti Specialist
Anmeldungsdatum: 28.11.2003 Beiträge: 69
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Verfasst am: 19.Jul 2005 13:50 Titel: |
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na wenn dieses so ist, dann gibt es nichts zu berichten.
aber es ist nicht so in den deutschen landen.
nehmen sie nur den fall phoenix......
in der schweiz erwartet man von einem anleger, dass er in eigener verantwortung seine anlageentscheidung trifft.
in deutschland darf der anleger geldgierig und sich zur rechten zeit dumm und unerfahren stellen, man hat ja den vermittler welcher vielen fallstricken ausgeliefert ist.
kennt hier jemand irgendwelche seiten oder foren im web, welche speziell auch gerichtsurteile veröffentlichen, bei denen vermittler recht zugesprochen wurde? |
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