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10 oder 15 Jahre - Vorfälligkeitsentschädigung

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digitizer
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Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2005 18:27    Titel: 10 oder 15 Jahre - Vorfälligkeitsentschädigung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich stehe momentan vor der schwierigen Entscheidung ob ich eine Anschlussfinanzierung mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung abschliesse.

Es handelt sich "leider" um ein "abgelaufenes" Steuerspar-Objekt (ETW in Leipzig) und ich kann heute beim besten Willen nicht einschätzen wie lange ich die ETW noch halten will/muss.

Der Zinsunterschied zwischen 10 und 15 Jahren liegt bei den vorliegenden Angeboten bei immerhin 0,4% eff. p.a. Die Darlehenssumme ist < 100 TEUR.

Soweit ich weiss kann ein Darlehen mit 15 Jahren Laufzeit nach 10 Jahren mit 6 Mon. Frist ohne Schaden gekündigt werden. Aber für welchen Zeitraum wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, wenn ich die ETW z.B. nach 8 Jahren verkaufen muss/will ?

Rechnet die Bank dann mit den verbleibenden 7 Jahren oder nur noch fuer 2 Jahre? Würde ja einen ordentlichen Unterschied machen.

Freue mich auf hilfreiche Infos und Empfehlungen.

Viele Gruesse
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Et
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Anmeldungsdatum: 28.02.2003
Beiträge: 459
Wohnort: Bad Homburg

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 12:53    Titel: 10 oder 15 ? Antworten mit Zitat

Maximal bis zum Ablauf der 10 Jahre + 1/2 Jahr Kündigungsfrist.
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digitizer
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Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Et

Vielen Dank fuer die Info.

Gruss -d-
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Rothenburg
Insider


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

@ digitizer

Wenn keine Abschreibungen mehr vorhanden sind, empfehle ich
Ihnen, keine Zinsbindung über den fünfjährigen Bereich hinaus
einzugehen.

Es ist klar erkennbar, daß gravierende Zinserhöhungen der EZB
nicht bevorstehen und auch über einen Zeitraum von fünf und mehr
Jahren hinaus nicht zu erwarten sind. Der Wandel der europäischen
und allzumal der deutschen Wirtschaft ist noch nicht einmal in Gang ge-
kommen und wird mehr als eine Dekade in Anspruch nehmen. Starke
Zinserhöhungen bzw. Schwankungen wären dabei kontraproduktiv.

Ihr Vorteil: Flexibilität durch kürzere Laufzeit und geringere Zinsen!

Mit freundlichem Gruß
Rothenburg
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digitizer
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Bzgl. der Entwicklung der Zinsen gibt es momentan viele versch. Erwartungen und Einschätzungen.

Momentan steigen die Zinssätze täglich. Halten Sie dies fuer eine kleine Welle nach oben? Oder eher steigende Zinsen bis Ende des Jahres >5% (10J Laufz)?

Warum würden die, wenn keine Abschreibungen mehr vorhannden sind, keine längeren Laufzeiten mehr eingehen. Der Zusammenhang zwischen Abschreibungen und Laufzeit ist mir nicht ganz klar.

Vielen Dank fuer Ihre Empfehlungen und Antworten.

Viele Gruesse -d-
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hadimarosa
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 211
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 6.Nov 2005 21:52    Titel: 10 oder 15 Jahre - Vorfälligkeitsentschädigung Antworten mit Zitat

Nehmen Sie die 10 Jahre,

oder besser Falls Sie die immobilie schon 10 Jahre abgeschrieben haben
Verkaufen Sie diese an ... ( Ihre Firma )

Das Modell hat mit vor 5 Jahren mein Wirtschaftsprüfer geraten.

So kann man Abschreibungen bis zu 3 x nutzen

Erst 10 Jahre Privat halten, dann 10 Jahre in die Firma und dann sehen wir weiter.

Aber : ich rate auf jeden Fall zu eine Besuch bei Ihren Steuerberater, dieser hat vielleicht noch eine andere Lössung.

oder habe Sie Geld an den Staat zu verschenken ?
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Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag hadimarosa

Danke fuer die Antwort. Als Laie bin ich da etwas "erschlagen" und habe wohl leider nicht die optimalen Voraussetzungen ....

Ja, die "Ost-Immo" ist mit Sonder-AfA 10 Jahre abgeschrieben, aber als Kleinunternehmer sehe ich keine Möglichkeit mir die ETW zu verkaufen. Ein Verkauf an Dritte würde den unerfreulichen Wertverlust sofort zementieren.

Mein Steuerberater scheint diesbzgl. sehr unkreativ zu sein.

Geld an den Staat verschenken - nein - ist bestimmt nicht mein Wunsch, deswegen freue ich mich um so mehr über sinnvolle Anregungen.

Momentan versuche ich den besten Spagat zwischen Zinsbindung, Tilgung, Sondertilgung, Steuer-Vor-/-Nachteilen zu finden. Meine "Glaskugel" ist aber etwas trueb was die Sache nicht leicher macht.

Einerseits möchte ich nicht viel tilgen, da dadurch der Steuervorteil verringert wird, andererseits möchte ich am Ende der Zinsbindung nicht gerade mit einer "fuer mich" grossen Restschuld in eine HochZinsPhase kommen. Dazu kommt, dass ich bereits Steuern fuer meine Kapitalerträge zahlen muss, aber als "gebranntes Kind" nicht gerade risikofreudig bin.

In dieser Situation einen guten, neutralen, nicht zu eigennützigen Berater zu finden war mir bisher nicht möglich. Banker, Vers.Makler, Steuerberater, ... bisher bin ich nicht überzeugt.

Vielleicht tauchen hier ja noch interessante Anregungen auf; aber die Zeit drängt, denn die Zinsen steigen täglich und mein "Banker" hat keine Lust mir die Konditionen lange zu sichern.

Viele Gruesse -d-
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hadimarosa
Specialist


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 211
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 13:14    Titel: Vorfälligkeitsentschädigung Antworten mit Zitat

Melde Sie sich mal unter [E-Mail anzeigen]

ich glaube wir sollten uns Treffen, vielleicht hab ich ich eine Lösung, die uns beiden was einbringt. Treffen in 04895 Falkenberg
das müsste natürlich der Unternehmensberater abstimmen.

Grüße
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