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plastikbesteck Specialist
Anmeldungsdatum: 14.08.2003 Beiträge: 155
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Verfasst am: 11.Dez 2003 20:36 Titel: BGH: Freibrief f.Discount-Broker zur maßlosen Kreditvergabe? |
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Manchmal fragt man sich wirklich....
Zitat:
Bundesgerichtshof: Freibrief für Discount-Broker zur maßlosen Kreditvergabe?
Urteil vom 11. November 2003, AZ: XI ZR 21/03
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stehen die Sorgfaltspflichten der Europäischen Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen (Artikel 11) einer bankunüblichen Kreditvergabe nicht entgegen – auch wenn sie die Leistungsfähigkeit des Anlegers bei weitem übersteigt.
Mit dem der Kanzlei Tilp & Kälberer zugestelltem Urteil (vom 11. November 2003, AZ: XI ZR 21/03) bezog der BGH erstmals dazu Stellung, welche Auswirkungen die Sorgfaltspflichten aus der EU-Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie und die darauf basierenden Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf Kreditgewährungen, speziell durch einen Discount-Broker, haben. Laut BGH-Urteil sei eine Kreditgewährung zu reinen Spekulationszwecken auch dann nicht pflichtwidrig, falls sie „über das nach banküblichen Gepflogenheiten vertretbare Maß hinaus“ gewährt werde. Darüber hinaus dürften Discount-Broker sogar objektiv unvernünftige Aufträge ausführen, wenn die Kunden durch schriftliche Standard-Unterlagen informiert seien, „jedenfalls solange die Inanspruchnahme des Kredits kein unvernünftiges Ausmaß“ erreiche.
Das Urteil erging gegen einen Mandanten der Kanzlei Tilp & Kälberer, der von der damaligen ConSors Discount-Broker AG zum Kauf insbesondere einer einzigen Aktie (OTI) des Neuen Marktes einen Überziehungskredit von über 1,2 Mio. DM gewährt bekam. Seine damaligen finanziellen Verhältnisse gab er gegenüber ConSors wahrheitsgemäß mit einem Nettovermögen von rund 20.000 DM und einem durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommen von rund 30.000 DM an. Somit überstiegen die Kontoüberziehungen die Leistungsfähigkeit des Beklagten bei weitem. Nach Beendigung der Geschäfte verblieb ihm ein Schuldenberg von rund 300.000 DM, den ConSors Discount-Broker AG bei ihm einklagte – der BGH gab ihr Recht.
„Mit diesem Urteil erteilt der BGH Discount-Brokern einen Freibrief. Sollte das Urteil Bestand haben, können Discount-Broker zukünftig ohne zivilrechtliche Sanktionen bankübliche Berufsstandards verletzen. Damit hat der BGH den Discount-Banken jedoch keinen Gefallen getan. Dort, wo Anlegerschutz fehlt, werden künftig auch die Kunden fehlen“, so Rechtsanwalt Andreas W. Tilp.
Nun wird der Anleger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, da der BGH den Rechtsstreit nicht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorlegte. In Artikel 11 der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie der EU heißt es: „ … muss die Wertpapierfirma bei der Ausübung ihrer Tätigkeit recht und billig im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden … handeln“. Obwohl es an einer Auslegung dieser Vorschrift durch den EuGH fehlt, hat der BGH ausdrücklich eine Vorlage des Rechtsstreits nach Luxemburg unterlassen. Er begründete dies damit, dass auch diese EU-Richtlinie nicht bezwecke, Anleger „zu bevormunden“ und Wertpapierfirmen auch nicht dazu verpflichtet, Aufträge „abzulehnen“. Dass vorliegend die Aktienkäufe des Anlegers aber erst durch die bankunübliche Kreditierung durch ConSors über die Leistungsfähigkeit des Anlegers hinaus ermöglicht wurden, problematisiert der BGH nicht. Rechtsanwalt Andreas W. Tilp erläutert: „Damit nimmt der BGH eine europarechtliche Auslegung vor, obwohl dies Sache des hierzu berufenen Europäischen Gerichtshofes gewesen wäre. Dies stellt unserem Erachten nach einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter dar. Aus diesem Grund wird unser Mandant Verfassungsbeschwerde einlegen. Daneben wird er dem Verfassungsgericht die Frage stellen, ob es rechtlich zulässig ist, dass Banken Anleger durch maßlose Kreditvergabe quasi ins offene Messer laufen lassen.“
Quelle: WMD Verlag GmbH |
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CanariasTrading Specialist
Anmeldungsdatum: 30.05.2003 Beiträge: 245 Wohnort: Gran Canaria / Spanien
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Verfasst am: 12.Dez 2003 16:01 Titel: Also das dürfte vorbei sein... |
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Denke ich zumindest. Die Regel zur Gewährung von den sogenannten Wertpapierdarlehen sind schon von Seiten der Banken (speziell aber den Online-Broker) zwischenzeitlich deutlich verändert.
Die Gewährung wurde zum Beispiel für den sogenannten Intradayhandel erheblich eingeschränkt und für das Halten von Overnightpositionen teilweise komplett gestrichen - sicher keine Regel ohne Ausnahme aber das sind die Grundsätze.
Soweit so gut, mir erscheint dieses Urteil total unverständlich, es sei denn die Richter können nicht rechnen den aus dem Kreditrahmen ergibt sich mindestens eine Zinslast von 8% und damit sicher von knapp 8.000 DM pro Monat - diese wären nur aus entsprechenden Kurssteigerungen zu erzielen - zwar war das wohl im Börsenboom aber das sind doch heftige Steigerungen in einer Aktie. Mir fehlen auch Hinweise auf notwendige Risikoerklärungen usw. Auch stellt sich für mich ein klarer Verstoß gegen das KWG - aber ich bin ja kein Anwalt oder Richter...
Auf jeden Fall denke ich dies wäre ein Fall für den EuGH - soweit zulässig. |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 14.Dez 2003 1:26 Titel: aktienkredit |
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hallo!
wenn ein consors-kunde einen kredit von über einer mio erhält, dann nur wenn er ein depot von mindestens zwei mio als sicherheit hat.
sinkt der wert des depots um z.b. um 20 %, dann muss er zwangsweise so viel verkaufen, bis der beleihungswert wieder stimmt.
aktien wie oti (hatte ich leider auch mal ( ) werden aber niemals so hoch beliehen wie zb ein dax-wert, höchstens zu 25%, vor allem bei geringer depot-streuung (diversifikation).
wer schon millionen hat, der sollte halt nicht ganz so riskant spekulieren!
wie sagte schon der alte kostolani: wer viel geld hat, der kann spekulieren. - wer wenig geld hat muss spekulieren!
ach ja , in der letzten zeit hat sich oti wieder ganz gut entwickelt!
das blöde ist halt, wenn der markt überhitzt ist und die absturzgefahr gross, dann bekommt man viel kredit, aber jetzt, wenn die aktien richtig billig sind und die gefahr recht klein ist, da gibts leider nur wenig kredit! - es sollte halt umgekehrt sein, das wäre für alle besser, f d bank und f d kunden!
auf bessere zeiten!
grüsse aus dem neckartal
alexander klautke |
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