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Bankbelege aufbewahren

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Mark Vornkahl
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.02.2002
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 24.Feb 2003 11:32    Titel: Bankbelege aufbewahren Antworten mit Zitat

Privatpersonen sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben - Sie sollten es aber dennoch tun.

Z. B. um wichtige Zahlungen nachweisen zu können, empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken (BdB).

Denn nach der neuen Verjährungsrecht läuft die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften in der Regel erst nach drei Jahren ab.

Rechnungen vom Malermeister gehörten ebenso dazu wie für den Fernseher oder Möbelkauf.

Wichtiger dürften die Zahlungsnachweise (= Schadensnachweise) sein, wenn Sie in dubiose Anlagen Ihr Geld investieren...

Euer xxxx
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