Banken tragen nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes München die Beweislast dafür, dass ein Überweisungsauftrag auch tatsächlich vom Kontoinhaber oder dessen Bevollmächtigten stammt.
Begründung:
Eine Bank hatte einer Kundin über 290.000 Euro von Ihrem Konto abgezogen, nachdem das Kreditinstitut einen schriftlichen Überweiszungsauftrag eines vermeintlichen Bevollmächtigten erhalten hatte. Wie sich herausstellte, war dieser Auftrag allerdings gefälscht.
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