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dallmeyer Specialist
Anmeldungsdatum: 17.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 16.Feb 2003 9:16 Titel: Bargeldtourismus und Zollkontrollen |
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Meiden Sie den Zoll. Bargeldtausch mit Schweizern.
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Es gibt Grenzkontrollen im Bargeldverkehr. Wer als Deutscher mehr als 15000 Euro in die Schweiz einführen oder nach Deutschland ausführen möchte, ist an der Grenze "auf Anfrage" verpflichtet, den Betrag mit Angabe eines "glaubhaften Verwendungszwecks" zu deklarieren. Wer größere Bargeldbeträge über die Grenzen bringt, der droht ins Kontrollnetz der deutschen Behörden zu geraten. Für viele steuerlich ehrliche deutsche Reisende ist allein das Wissen um solche Geldkontrollen eine schwere psychologische Belastung. Der deutsche Zoll darf die Reisenden zur Kontrolle bis aufs Hemd ausziehen. Die Deutschen fühlen sich in ihrer Freiheit, mit ihrem versteuerten Bargeld tun und lassen zu können, was immer sie wollen, eingeschränkt.
Als Reaktion auf die Ansätze von Devisenkontrollen an der deutschen Grenze werden nun wieder Tauschgeschäfte modern. Da ist ein Deutscher, der in der Schweiz über ein Bank- und Wertpapierdepot verfügt, das unter dem Schutz des Schweizer Bankgeheimnisses steht. Der deutsche Kontoinhaber möchte nun gern einen bestimmten Betrag von seinem Schweizer Geld nach Hause holen - etwa für persönliche Zwecke im Inland verwenden. Würde er den Betrag in bar beim Zoll anmelden, geriete er in die Netze der deutschen Finanzämter. Nun gibt es Schweizer, die Konten in Deutschland führen, aus Zweckmäßigkeitsgründen als Kaufleute. Man verständigt sich: Die Schweizer helfen deutschen Freunden, indem sie ihnen aus ihrem deutschen Konto Bargeld in Deutschland zur Verfügung stellen. Der deutsche Partner zahlt die gleiche Summe dem Schweizer in der Schweiz zurück, aus seinem Schweizer Konto. Das ist ein klassischer privater "Verrechnungsverkehr". |
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