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daniel280 Newbie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 12 Wohnort: Germersheim
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Verfasst am: 19.Nov 2003 19:08 Titel: Benötige Infos bez einer Kreditstornierung/etwas kompliziert |
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Folgendes,
ich habe einen Betrag von 270.000 € ./. 10% Disagio bei der Sparkasse in Anspruch genommen. Vorher aber wurde mit der Bank vertraglich vereinbart, daß dieser Kredit zum Erwerb einer Immobilie benutzt werden soll. Die Immobilie wurde aber immer noch nicht fertiggestellt, die Kreditsumme aber auch noch nicht ausgegeben, sondern bei einem Konto der Sparkasse geparkt.
Da in diesem Fall auch noch dubiose Bauunternehmen ihre Finger im Spiel hatten, würde ich gerne das Geld woanders investieren, oder aber von dem Kredit der Sparkasse zurücktreten.
Es soll auch ein Gesetz (-entschluß?) und /oder Urteil geben, in dem geschrieben steht, daß bei nichtzustandekommen des Vertrages, die Bank verpflichtet ist, den Kreditvertrag wieder rückgängig zu machen.
Kennt dies jemand, oder weiß andere Möglichkeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel |
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Muharrem Specialist
Anmeldungsdatum: 17.08.2003 Beiträge: 55 Wohnort: Böblingen
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Verfasst am: 19.Nov 2003 19:30 Titel: |
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Ob es geht, zurückzuweisen, weis ich nicht. Doch ich würde in die Konkurrenz Bank reingehen, die sowieso nichts davon wissen, und dort erkundigen, ob es machbar ist oder nicht. Dann nochmal zu einer Konkurrenz Bank.......usw.!
Zur Not würde ich mir ein Branchen unabhängigen und Branchen neutralen Vermögensberater fragen, z.B. DVAG oder MLP, etc.
Aber eines noch: jählich gibt es in Deutschland ca. 68.000 Immobilien- Zwangsversteigerungen, die sind immer billiger als Fertigkauf o.ä.! An deiner Stelle, lieber User, würde ich mir einige anschauen ( bei google.de "Zwangsversteigerung" eingeben, da bekommst viele Informationen ), und wenn du eins findest das dir gefällt, und zuschlagen willst, dann hat es sich ja dann doch gelohnt. Oder du kaufst eine Wohnung, und setzt ein Mieter rein,
und kassierst Miete, dann tust du noch selber einen kleinen Betrag monatlich dazu, und das Haus ist "irgendwann" abgezahlt. Dann ist es deins.
Auf jeden Fall würde ich mir ein unabhängigen und neutralen Vermögensberater zulegen, auch wenn ich dieses Problem nicht hätte. Bei der Deutschen Vermögensberatung ist alles kostenlos!!!
( Ein Fachmann ist besser als keins! )
Hoffe das ich dir helfen konnte. |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 19.Nov 2003 19:31 Titel: ... |
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| Dann sind vermutlich Bereithaltungszinsen zu zahlen?!? |
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daniel280 Newbie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 12 Wohnort: Germersheim
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Verfasst am: 19.Nov 2003 19:57 Titel: |
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Vielen Dank für die Kommentare,
aber ich glaube das ich ein paar Infos zu wenig gegeben habe.
Da ich selbst in der Finanzdienstleistungsbranche tätig bin, habe ich bereits bei diversen Banken überall nachgefragt und wurde teilweise darauf verwiesen, daß es ein Gesetzentschluß bzw eine Rechtsprechung gibt, in der auch in diesem Fall geholfen werden könnte. Die Banken weigern sich aber genauere Auskunft darüber zu geben, da sie meinen, daß es einer ihrer Kunden sein könnte und dadurch Storno befürchten.
Zinsen und Tilgung werden bereits gezahlt. Würde der Kredit aber sofort abgelöst werden (Betrag liegt noch auf einem Sonderkonto der Sparkasse), würde zu den Vorfälligkeitszinsen noch ein Disagio (hieraus resultierend ein günstigerer Darlehenszins) von 27.000 € kommen.
Und von dem Erwerb einer anderen Immobilie sehe ich derzeit ab.
Würde der auf dem Soko der Sparkasse liegende Betrag für andere Zwecke als dem Erwerb einer Immobilie investiert, würde der momentane Darlehnszins enorm nach oben gehen, da die Bank keinen Grundbucheintrag als Sicherheit hat.
Deshalb würde ich mich freuen, wenn jemand einen Tipp hat, oder aber das Gesetz bzw. weiß, wo die Rechtssprechung stehen könnte.
Vielen Dank im voraus.
Gruß Daniel |
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strix Pathfinder
Anmeldungsdatum: 20.06.2002 Beiträge: 297
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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 21.Nov 2003 1:21 Titel: |
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Wenn in den Bedingungen des Kreditvertrages, oder unter dem Verwendungszweck, der Immobilienkauf steht, dann hast du folgende Möglichkeiten:
Bedingung über Zustandekommen des Kreditvertrages ist der Kauf/ Erwerb folgender Immobilie...
dann kannst du eine Rückabwicklung wegen NICHT Zustandekommen des Erwerbes der Immobilie beantragen (steht in den Kreditbedingungen)
Verwendungszweck nicht erfüllt
widerum Rückabwicklung des Kreditvertrages, denn der Kreditgegenstand (Verwendungszweck) wurde nicht erfüllt.
Genauere Auskünfte müßte auch ein Konsumentenschutzverein erteilen, bzw. ein Bankombudsman.
mfg |
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daniel280 Newbie
Anmeldungsdatum: 19.11.2003 Beiträge: 12 Wohnort: Germersheim
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Verfasst am: 27.Nov 2003 9:40 Titel: |
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Vielen Dank für die Tipps,
aber leider war noch nicht das dabei, wonach ich suche. Die Tipps konnte ich aber zu anderweitigen Themen benutzen
Gruß Daniel |
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