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The Saint Specialist
Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
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Verfasst am: 29.Okt 2002 21:09 Titel: Betrug mit EC- und Kreditkarten |
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Betrug mit EC- und Kreditkarten
Der jährliche Schaden durch Betrug mit EC- und Kreditkarten liegt bei rund 600 Millionen Euro. Die EU-Kommission will jetzt gegen den zunehmenden Betrug mit EC- und Kreditkarten vorgehen, da im vergangenen Jahr die Delikte um 50 Prozent gegenüber 1999 zugenommen haben. Ein Großteil der Betrugsfälle geht auf das wachsende Geschäft mit dem Einkauf per Telefon und Internet zurück.Welche Tricks benutzen die Betrüger dabei und wie kann man sich davor schützen.
Manipulierte Einzugsschlitze:
Ein Trick, um an die Geheimnummer von Bankkunden zu kommen, ist es, Geldautomaten so zu manipulieren, dass die EC-Karte nach dem Einschieben und der Eingabe der Geheimzahl nicht wieder zum Vorschein kommt. Die Betrüger halten sich meist in der Nähe des Automaten auf, um die PIN auszuspähen. Manchebieten ihre Hilfe an und fordern den Kunden auf, die PIN mehrere Male einzugeben.
Während die Kunden meist eine technische Panne vermuten und die Karte nicht sofort sperren lassen, entfernen die Betrüger die Fangvorrichtung im Einzugsschlitz des Automaten, entfernen die Karte und räumen in Ruhe das Girokonto leer.
Türöffnerattrappen:
Bereits ein älterer Trick sind Türöffner-Attrappen. Diese werden für kurze Zeit über den echten Kartendurchzugsleser an den Eingängen für den Servicebereich, in dem die Geldautoamten stehen, montiert. Die Geräte fordern dann den Kunden auf, wie gewöhnlich seine Karte durchzuziehen, verlangen aber zusätzlich die Geheimzahleingabe. Der Zutritt in den Serviceraum wird dann verweigert, es erscheint eine Fehlermeldung oder die Auskunft "Zutritt verweigert".
Bevor der Kunde seine Karte wieder aus dem Gerät herausziehen kann, speichert das Gerät die Daten auf dem Magnetstreifen. Mit diesen Daten können die Betrüger dann schnell eine identische Ersatzkarte anfertigen und mit der PIN das Konto plündern. Nicht ganz einfach, aber funktioniert.
Alte, aber nicht ungefährliche Tricks:
Einige Diebe spähen die PIN ihrer Opfer auch durch Cremes, Puder, Farb- oder Öltropfen aus, die sie auf den Eingabetasten der Geldautomaten verteilen. Haben sie so die PIN in ihren Besitz gebracht, ist es für einen geübten Taschendieb ein Leichtes, Ihnen Geldbeutel und Karten zu stehlen.
Auch farblich auf das Automatengehäuse abgestimmte Minikameras, die mit einem Magneten auf den Geräten befestigt sind, nutzen Taschendiebe gerne. Diese beobachten Kunden und übermitteln per Funk die Geheimzahl an den Dieb.
Fällt eine solche Manipulation an einem Geldautomaten auf, Finger weg von diesem Gerät und verständigen Sie das Bankpersonal oder die Polizei.
Verkäufer machen es Betrügern einfach:
Aber auch bei gestohlenen Karten haben es Betrüger nicht allzu schwer. In den meisten Geschäften und Tankstellen werden nur schlampige Legitimationskontrollen durchgeführt, die den Betrug mit Plastikgeld zum Kinderspiel machen. Selbst Kreditkarten mit dem Foto des Inhabers bieten keinen ausreichenden Schutz, denn in vielen Fällen wird die Identität überhaupt nicht überprüft.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist die Zunahme der Betrügereien vor allem darauf zurückzuführen, dass in den Geschäften immer häufiger auch EC-Karten in Verbindung mit der Unterschrift des Kunden akzeptiert werden. Allerdings sind in diesen Fällen nicht die Kunden sondern die Händler die Geschädigten, da Kunden bei missbräuchlichen Abhebungen per Unterschrift auf der sicheren Seite sind.
Ist dem Betrüger allerdings auch die PIN bekannt, gehen die Kreditinstitute davon aus, dass der Kunde fahrlässig mit seiner Geheimzahl umgegangen ist, sie irgendwo notiert hat oder bei der Nutzung ausgespäht wurde. Hier bleibt der Kunde in aller Regel auf dem Schaden sitzen, da er sich angeblich "grob fahrlässig" verhalten hat. Der Umgang mit der PIN ist also noch wesentlich sensibler als mit der Karte selbst.
So schützen Sie sich:
Vergewissern Sie sich regelmäßig, ob Sie noch im Besitz der Kredit- oder EC-Karte sind. Vorsicht beim Bezahlen an POS-Terminals, also Eingabegeräten in Geschäften. Es besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, da die Tastatur bei der Eingabe der PIN meist von allen Seiten eingesehen werden kann. Denken Sie daran, denn leider ist nicht jeder Händler seriös. Es gab sogar Fälle, in denen selbst Tankstellenmitarbeiter beim Ausspähen der PIN und in einigen Fällen auch beim Kopieren des Magnetstreifen unter dem Ladentisch mitgeholfen haben. Geben Sie daher Ihre EC-Karten wenn möglich nicht aus der Hand und behalten Sie sie immer im Auge.
Geheimzahl auswendig lernen:
Bewahren Sie Geheimzahl und Kreditkarte stets getrennt auf. Die Geheimzahl dürfen Sie niemals auf die Karte schreiben! Auch das "Verschlüsseln" der PIN als Telefonnummer hat sich bis zu den Dieben herumgesprochen und ist nicht sicher bzw. wird von einem Gericht schon als "grob fahrlässig" eingestuft. Der sicherste Weg, die PIN wirklich geheim zu halten, besteht darin, Sie auswendig zu lernen
Wenn Betrüger trotz allem Ihren PIN ausspähen:
Sind Betrüger trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in den Besitz Ihrer EC- oder Kreditkarte und der dazugehörigen PIN gekommen und heben damit Geld ab, haben Sie als Kunde schlechte Karten. Die Beweislast liegt in diesem Fall allein beim Karteninhaber. Er muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht gegenüber der Karte und der PIN nachgekommen ist und somit den Missbrauch nicht zu verschulden hat.
Behandeln Sie Ihre Plastikkarten also wie Bargeld und geben Sie sie so selten wie möglich aus der Hand. Bevor Sie bei elektronischen Systemen auf "Bestätigen" klicken sollten Sie prüfen, ob der angezeigte Betrag auch korrekt ist, achten Sie auch darauf, ob die ausgedruckte Quittung den richtigen Betrag enthält.
Um einen Missbrauch mit kopierten Kreditkarten überhaupt festzustellen gilt es, die Kreditkartenabrechnung genau zu kontrollieren - und zwar am besten anhand der Belege, die man bei regulären Zahlungen erhält. Kommen Ihnen Transaktionen verdächtig vor, melden Sie das sofort. Die Umsätze sollten Sie besonders sorgfältig prüfen. Bei Einkäufen im Internet sollten Sie die Auszüge dann besonders kontrollieren, wenn der Name des Internethändlers nicht mit der abbuchenden Firma auf Ihrer Kreditkartenabrechnung übereinstimmt.
Wichtig!
Wenn es nach einem Verlust der EC- oder Kreditkarte zu Schaden kommt, haben Kunden aller Kreditinstitute vom Eingang der Verlustmeldung an keine Haftungsrisiken mehr zu tragen. Wird die Karte vor der Sperrung missbräuchlich verwendet, haftet der Kunde mit bis zu 50 Euro. Allerdings ist es schon vorgekommen, daß diese Meldung von einer zentralen Stelle nicht sofort weitergeleitet
worden ist. Also immer protokollieren und/oder Zeugen hinzuziehen. Notieren Sie sich am Telefon den Zeitpunkt der Sperrung, den Namen Ihres Gesprächpartners und eventuell die Bearbeitungsnummer. Fordern Sie auf jeden Fall auch die schriftliche Bestätigung Ihrer Verlustmeldung durch Ihre Bank ein. Nach der Kartensperrung sollten sie Verlust auch der Polizei anzeigen und sich ein Protokoll über die Meldung ausstellen lassen. Auch der eigenen Bank oder Sparkasse sollten Sie den Diebstahl bei der zuständigen Filiale melden.
Haftung: Falsche Angaben sind strafbar
Zweifelhafte Abbuchungen müssen Sie sofort Ihrer Bank melden. Widersprechen Sie der Belastung in Höhe der angezweifelten Beträge. Dann lässt man Sie einen Reklamations-Fragebogen ausfüllen. Achten Sie hierbei auf Fangfragen, mit denen Ihnen eine Mitschuld am Kartenmissbrauch angelastet werden kann. Wenn Sie Abbuchungen in Zweifel ziehen, müssen Ihnen Ihre Bank bzw. das Kreditkartenunternehmen die rechtmäßige Zahlung mit einem Beleg nachweisen, den Sie unterschrieben haben. Ist dies nicht möglich, muss das Geld umgehend wieder zurück auf das Konto gebucht werden. Häufig werden betrogene Kunden aufgefordert, an Eides statt zu versichern, die genannten Transaktionen nicht getätigt zu haben. In aller Regel findet dann schnell eine Regulierung statt. Wer hier allerdings falsche Angaben abgibt, macht sich strafbar. Die Bringschuld für den Nachweis der Korrektheit der Zahlung hat das Kreditkartenunternehmen.
Selbstbeteiligung
Bis zur Sperrung der Kreditkarten haften Kunden normalerweise mit einem Eigenanteil von 50 Euro. Allerdings verzichten immer mehr Kreditkartengesellschaften auf den Selbstbeteiligungsanteil der Kunden Bei einem Verlust der EC-Karte sind die Kunden in der Regel von einer solchen Selbstbeteiligung gänzlich freigestellt. Allerdings muss jeder Verlust unverzüglich gemeldet werden. Kann Ihnen die Bank oder das kartenausgebende Institut nachweisen, dass Sie etwa zuerst Anzeige bei der Polizei erstattet haben und erst Stunden später die Sperrannahme informierten, dann haften Sie voll für jeden Schaden, der in der Zwischenzeit entstanden ist.
Sie sollten deswegen immer zuallererst die Sperrung der Karte veranlassen. Bemerken Sie beispielsweise den Verlust am Arbeitsplatz und warten mit der Meldung bis Sie nach Hause gefahren sind, kann Ihnen die Bank eventuell eine Mitschuld vorwerfen. Sie sind als Kunde verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden zu begrenzen.
The Saint |
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