| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
|
Verfasst am: 5.März 2003 19:24 Titel: Bürgschaften unter Verwanten |
|
|
Bürgschaft zwischen Familienmitgliedern:
Nur krasse Missverhaeltnisse sind sittenwidrig
Von Biallo & Team
Grosszügige Gläubiger sollten auf der Hut sein. Verlieren sie wegen einer Bürgschaft fast ihr gesamtes Hab und Gut, können sie kaum etwas dagegen unternehmen. Der Bundesgerichtshof sah in einem Fall keine sittenwidrige Handlung einer Bank, als diese das Haus einer Rentnerin pfändete. (BGH, Az. IX, ZR 337/98 ).
Im konkreten Fall hatte eine Rentnerin eine Bürgschaftserklärung über 75.000 € zur Sicherung von Bankschulden für eine Firma ihres Sohnes unterschrieben. Das Konto der Firma stand mit 55.000 € im Minus, zudem bestanden weitere Kreditverpflichtungen. Rund eineinhalb Jahre später musste der Sohn Konkurs anmelden, nun sollte die bürgende Rentnerin den Schaden ersetzen. Da ihre Rente nicht im geringsten ausreichte, die geforderten 75.000 € zu begleichen, verlangte die Bank die Herausgabe ihres Hauses. Dessen Wert belief sich auf ca. 100.000 €.
Zunächst zeigte sich das Oberlandesgericht Köln noch gnädig. Die Richter sahen im drohenden Verlust des Hauses einen Entzug derwirtschaftlichen Lebensgrundlage der Rentnerin. Die Bank übertreibe damit ihr Gewinnstreben bei weitem. Die obersten Bundesrichter sahen das anders:
Der Einsatz des letzten vorhandenen Vermögens zur Begleichung der Schulden des Sohnes sei nicht unbedingt sittlich verwerflich. Das Eigentum könne sogar dann streitig gemacht werden, wenn das Einkommen des Bürgen die Pfändungsfreibeträge nur in geringem Umfang übersteigt.
Quelle: Doersam-Brief vom 05.03.2003 |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|