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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 29.Apr 2002 10:41 Titel: |
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Gründungsdarlehen für kleine Unternehmen, Richtlinie der Deutschen Ausgleichsbank (DtA)
1. WAS KANN MIT DtA_STARTGELD FINANZIERT
WERDEN?
Mit DtA-Startgeld kann die Gründung einer selbständigen Existenz mit einem maximalen Investitions- und Finanzierungsbedarf von 50.000 EUR (oder in DEM entsprechend) finanziert werden. Dies gilt auch soweit es sich zunächst um einen Nebenerwerb handelt.
Mit dem zu finanzierenden Vorhaben soll bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
2. WER KANN DtA-STARTGELD ERHALTEN?
DtA-Startgeld können natürliche Personen sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe (einchließlich der Heilberufe) erhalten.
3. IN WELCHEM UMFANG KANN MITFINANZIERT
WERDEN?
FINANZIERUNGSANTEIL: bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs (Investitionen/Betriebsmittel). Der Antragsteller sollte sich durch Einsatz vorhandener eigener Mittel am Vorhaben beteiligen. Eine Kombination mit anderen DtA-Produkten ist nicht möglich.
HÖCHSTBETRAG: 50.000 EUR (oder DEM entsprechend)
4. WIE SIND DIE KONDITIONEN DER DtA-SART-
GELD-DARLEHEN?
DARLEHENSLAUFZEIT:
Bis zu 10 Jahren, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Festzins für die gesamte Laufzeit.
ZINSATZ:
Die Zinssätze werden jeweils am Tage der Zusage festgelegt. Der jeweils gültige Zinssatz ist in der Übersicht "Aktuelle Konditionen der Kreditprogramme" aufgeführt.
Die Übersicht "Aktuelle Konditionen der Kreditprogramme" wird laufend aktualisiert und veröffentlicht. Daneben können die aktuellen Konditionen bei der DtA erfragt werden (Siehe Hinweis am Schluß dieser Richtlinie).
BEREITSTELLUNGSPROVISION
0,25 % pro angefangenen Monat, sofern die Darlehen nicht spätestens bis zum Ultimo das auf die Zusage folgenden Monats bei der DtA abgerufen werden.
RISIKO
Die DtA gewährt der Haubank eine 80%ige Haftungsfreistellung.
5. WO UND WIE WERDEN DtA-DARLEHEN BEAN-
TRAGT?
Anträge werden auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei jedem Kreditinstitut (Hausbank) nach der Wahl des Antragstellers eingereicht.
DtA-Stargeld Gründungsdarlehen für kleine Unternehmen Merkblatt
1. WAS KANN MIT DtA-STARTGELD FINANZIERT
WERDEN?
Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Erwerb eine Betriebes sowie die Übernahme einer tätigen Beteiligung können mit DtA-Startgeld unterstützt werden. Bei Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie bei tätigen Beteiligungen wird eine aktive Mitunternehmerschaft vorausgesetzt. Das bedeutet, daß im Falle einer Antragsstellung durch eine natürliche Person der Antragsteller Anteile am Geschäftskapital halten und zum Geschäftsführer bestellt sein muß. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist jedoch, daß das geförderte Unternehmen mittelfristig als Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist. Des weiteren darf der Antragsteller - sofern es sich um eine natürliche Person handelt - nicht bereits selbständig tätig sein.
Gefördert werden sowohl betrieblich bedingte Investitonen als auch Betriebsmittel.
2. WER KANN DtA-STARTGELD ERHALTEN?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehöriger der Freien Berufe (einschließlich der Heilberufe). Gefördert werden können nur Unternehmen mit höchstens 100 Beschäftigten.
3. IN WELCHEM UMFANG KANN MITFINANZIERT
WERDEN?
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 50.000 EUR (oder in DEM entsprechend). Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Finanzierungsbedarf insgesamt für Investionen und Betriebsmittel 50.000 EUR (oder in DEM entsprechend) nicht übersteigt. Der maximale Finanzierungsanteil beträgt somit 100%.
Übrigens:
Wurde bei der Planung des Vorhabens daran gedacht, die neueste Technik anzuwenden, um so die Umwelt zu entlasten und die Kosten zu reduzieren?
4. WIE SIND DIE KONDITIONEN DER DtA-START-
GELD-DARLEHEN?
Der Auszahlungskurs beträgt 96%. Die 80%ige Haftungsfreistellung ist obligatorisch. Das Risiko der Haftungsfrei- stellung teilen sich der Europäische Investitionsfonds (EIF) und die Deutsche Ausgleichsbank im Verhältnis 50:50.
5. WO UND WIE WERDEN DtA-DARLEHEN BEAN-
TRAGT?
Die Darlehen werden grundsätzlich über frei wählbare Kreditinstitute an die Endkreditnehmer vergeben.
6. WELCHE UNTERLAGEN SIND EINZUREICHEN?
Vom Antragsteller wird erwartet, daß er die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit darlegt sowie anhand geeigneten Zahlenmaterials die Erfolgsaussichten das Vorhabens begründet.
Insbesondere wird benötigt:
Unternehmenskonzept (einschließlich Umsatz- und Ertragsvorschau)/buisinessplan. Hilfe bei der Erstellung des BusinessPlans kann unser Erfolgspaket für Existenzgründer promut leisten.
Tabellarische Übersicht über den beruflichen Werdegang des Existenzgründers durch die Hausbank ausgefüllten Engagementfragebogen für DtA-Stargeld mit Angaben zu den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Antragstellers.
Quelle: mit freundlicher Unterstützung:
Deutsche Ausgleichsbank (DtA) Anstalt des öffentlichen Rechts
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
Bonn-Bad Godesberg
Postanschrift: DtA, 53170 Bonn
Telefon: (0228) 831-0
Internet: http://www.dta.de
eMail: [E-Mail anzeigen]
_________________
Wer am meisten hat wenn er stirbt - der hat gewonnen...
David Goodman
[ Diese Nachricht wurde geändert von: goodman am 2002-04-29 05:45 ] |
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william_hill Gast
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Verfasst am: 29.Apr 2002 11:11 Titel: |
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gelöscht, um mißbrauch zu verhindern
Zuletzt bearbeitet von william_hill am 1.Dez 2002 20:30, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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The Shark Specialist
Anmeldungsdatum: 15.01.2002 Beiträge: 91 Wohnort: Amsterdam
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Verfasst am: 29.Apr 2002 12:03 Titel: |
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Man merkt doch, mein lieber Hügel Willi, dass du ein Stamm User dieses Forum bist! Hast schon ne Masse gelernt und weißt auch ne ganze Menge! Mach mich gut gelaunt, zeigt es uns doch, dass Wunder immer wieder möglich sind!
Willi - wir sind stolz auf dich!
Gruss
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Lotte Witt Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2002 Beiträge: 11 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 29.Apr 2002 12:20 Titel: |
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Mein lieber Herr Hill, dass ist ja höchst interessant was Sie so von sich geben! Ich dachte bereits, ich hätte eine Zufallsbekanntschaft mit einem seriösen und charmanten Herrn gemacht. Man liest ja soviel. Und dann so etwas! Also - Herr Hill!
Ist es denn tatsächlich so, dass ich zuerst die Gelder bei der Bank beantrage muss, sie sodann bekomme und dann erst mit meinem eigentlichen Geschäft starte?
Ist das nicht dumm gedacht, von der Bank meine ich?
Gruß
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 30.Apr 2002 7:54 Titel: |
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good-bye
Zuletzt bearbeitet von money-baer am 7.Jan 2003 1:04, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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william_hill Gast
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Verfasst am: 30.Apr 2002 8:16 Titel: |
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hi sharky, danke.
lotte, das war ironisch gemeint! erklär ich dir gerne mal persönlich.(am telefon???)
nehmen wir doch mal unsere lotte: stellen wir uns vor, sie ist in abhängiger anstellung fußpflegerin. plötzlich erfährt sie, daß in hh ein super-gehendes fußpflegeinstitut zu veräußern ist, mit sofortiger wirkung. bis unsere lotte die wege gefunden hat, die mittel zu beantragen, und dann dieses auch macht, ist die bude sicherlich schon verhökert. du darfst ja noch nicht einmal einen (vor-)mietvertrag unterzeichnen.
leider kann man damit nur sehr träge reagieren. obwohl unser bärchen natürlich recht hat. nicht schnell aus dem bauch heraus so etwas bewerkstelligen.
aber viele geschäftsideen kann man auch neben der anstellung ausführen, um wirklich erst mal zu sehen, klappts oder nicht. kann ja genauso sein, daß für den einen oder anderen die selbständigkeit nicht das richtige ist.
bestes beispiel: mein bruder. ein super techniker, aber der selbständig? würde mit mann und maus untergehen, weil er nicht mit kunden umgehen kann, der strolch. aber das muß es auch geben.
zu dem ganzen angestelltentum habe ich sowieso eine gespaltene meinung, aber das wohl besser zu einem anderen thema. laß mir da mal was einfallen...
have a nice day
wh |
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