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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Okt 2005 8:58 Titel: EU - Einheitliche Regeln für private Kreditnehmer |
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Die Europäische Kommission hat heute einen überarbeiteten Vorschlag für eine Verbraucherkredit-Richtlinie angenommen. Der Gesetzentwurf soll die Verbraucherrechte bei Finanzdienstleistungen EU-weit angleichen. Der Vorschlag berücksichtigt die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments aus dessen erster Lesung.
Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber dem ersten Vorschlag der Kommission vom Oktober 2004 gehört die Fokussierung auf die eigentlichen Verbraucherkredite, das heißt auf Kredite bis 50 000 Euro. Der Hypothekarkredit wird ausgeklammert. Aufgrund des neuen Wortlauts sind die Mitgliedstaaten bei der Anpassung vieler Regeln an ihre innerstaatlichen Bestimmungen flexibler. Zugleich wird das Binnenmarktprinzip durch eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung gewahrt. Verbraucher sollen zukünftig das Recht haben, binnen 14 Tagen ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Desweiteren sind geplant: die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits und das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der dazu gehörige Kauf nicht zustande kommt.
Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: „Der neue Entwurf bringt den Verbrauchern ein Optimum und reduziert den Aufwand auf ein Minimum. Die Verbraucher können die Kreditkonditionen besser miteinander vergleichen, und das Gewerbe kann Kredite unproblematischer grenzübergreifend anbieten.“
Der Ministerrat wird den Richtlinienentwurf jetzt prüfen und voraussichtlich im Jahr 2006 einen gemeinsamen Standpunkt festlegen.
Im Internet befindet sich der Wortlaut des überarbeiteten Vorschlags hier. >>> klick >>>
Mehr Informationen finden Sie hier.
>>> klick >>>
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5872
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Verfasst am: 8.Apr 2008 8:49 Titel: |
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Der Rat der Europäischen Union für Verkehr, Telekommunikation und Energie hat am gestrigen Abend die neue Verbraucherkredit-Richtlinie endgültig gebilligt.
„Die Verbraucherkreditrichtlinie bringt viele praktische Vorteile für Europas Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig wird europaweit ein echter Angebotsvergleich bei Krediten möglich sein: Anbieter unterliegen einheitlichen Transparenzregeln. Der effektive Jahreszins eines Kredits wird nach einheitlichen Maßstäben berechnet“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit durch mehr Transparenz zu verbessern. Die neue Richtlinie enthält abschließende Vorgaben für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten (Grundsatz der Vollharmonisierung). Künftig werden auch Überziehungskredite und so genannte Renovierungskredite – anders als Kredite, die durch Grundpfandrechte gesichert sind oder zum Kauf von Grundstücken oder Gebäuden dienen – in die Richtlinie einbezogen sein, um den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kreditformen nicht zu verzerren.
Wesentlicher Inhalt der Richtlinie:
Werbung:
Ein Kreditgeber, der mit einem Zinssatz wirbt, muss ergänzende Angaben zu den Kreditbedingungen hinzufügen (Höchstbetrag, Gebühren, effektiver Jahreszins);
vorvertragliche Informationen:
Bevor der Verbraucher einen Kreditvertrag schließt, muss er die wesentlichen Informationen zum Kredit in einem – EU-weit einheitlichen – Formular erhalten (Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite);
Angaben, die in Kreditverträgen enthalten sein müssen;
Widerrufsrecht:
Ein Recht des Verbrauchers, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, gab es bislang nur in Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten. Künftig gilt das Widerrufsrecht europaweit;
vorzeitige Rückzahlung:
Die Richtlinie begrenzt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditgeber im Falle der vorzeitigen Rückzahlung verlangen kann;
Vorgaben für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie soll gleichzeitig der Vertiefung des europäischen Binnenmarkts und der Stärkung des Verbraucherschutzes dienen. So hilft das vom Anbieter zu verwendende Formular „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ dem Bürger, EU-weit nach günstigen Angeboten zu suchen, auch wenn er die jeweilige Sprache nicht sicher beherrscht.
Die Vorgaben zu vorvertraglichen und vertraglichen Informationen und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses sollen fragwürdige Praktiken unterbinden, mit denen die tatsächlichen Kreditkosten vernebelt werden. Beispielsweise, indem ein scheinbar günstiger Kredit nur zusammen mit einer überteuerten Restschuldversicherung vergeben wird. Nach der neuen Fassung der Richtlinie sind nämlich die Beträge für diese Versicherungen den Kreditkosten hinzuzurechnen.
„Natürlich werden die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Kredite weiterhin bei Banken und Sparkassen in ihrer Nähe, jedenfalls im eigenen Lande, aufnehmen. Die Richtlinie wird es aber dem wachsenden Anteil mobiler Bürger und den Nutzern des Internet-Banking erleichtern, die Grenzen ihrer nationalen Kreditmärkte hinter sich zu lassen. Wir kaufen ganz selbstverständlich Waren aus der ganzen Welt. Warum sollte der Kredit dazu nicht aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kommen? Es ist jetzt eine Herausforderung für die Banken und Sparkassen, das erforderliche Vertrauen der Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten zu erwerben“, sagte Zypries.
Die Richtlinie bedarf zu ihrem Inkrafttreten jetzt noch der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Danach ist sie innerhalb von zwei Jahren in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen.Quelle: PM Bundesministeriums der Justiz
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