| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
namenlosw40 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 21.März 2006 18:14 Titel: Erbpachtgrundstück wer kann Auskunft geben |
|
|
Wir haben ein Grundstück, das wir allerdings wegen der Spekulationsfrist erst in 3 Jahren verkaufen können. Haben aber jetzt einen Interessenten, der das Grundstück bis zum endgültigen Verkauf auf Erbpachtbasis pachten möchte und schon darauf bauen möchte. Ist das überhaupt machbar, so lange das Grundstück noch finanziert ist, bzw. wie stellt man es an falls es möglich ist das so zu handhaben???
Danke
U. |
|
| Nach oben |
|

|
Dagolard Specialist
Anmeldungsdatum: 31.05.2004 Beiträge: 130
|
Verfasst am: 22.März 2006 14:35 Titel: |
|
|
Jein.
Hat er erst mal einen Erbpachtvertrag wird er den Teufel tun, Ihnen das Grundstück abzukaufen. Immerhin hat er einen Pachtvertrag auf z.B. 99 Jahre; wozu dann noch kaufen?
Bitte konsultieren Sie einen (guten) Anwalt, eh Sie was unterschreiben...
Grüßle Dagolard |
|
| Nach oben |
|
|
Rothenburg Insider
Anmeldungsdatum: 06.04.2005 Beiträge: 837
|
Verfasst am: 22.März 2006 15:14 Titel: |
|
|
Wiedermal das Grundstück in Hennef, das man erst in vier Jahren, wg. Spekulationsfrist, veräußern möchte, jetzt aber schon der Rubel rollen soll.
Diesmal statt Vorkaufsrecht ein Erbaurecht ( ! ) im Angebot.
Tolle Ideen, sie könnten von Lehrern, Sozialarbeitern und auch aus dem 68iger - Milieu stammen.
Rothenburg |
|
| Nach oben |
|
|
namenlosw40 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 23.März 2006 15:56 Titel: |
|
|
[quote="Rothenburg"]Wiedermal das Grundstück in Hennef, das man erst in vier Jahren, wg. Spekulationsfrist, veräußern möchte, jetzt aber schon der Rubel rollen soll.
Diesmal statt Vorkaufsrecht ein Erbaurecht ( ! ) im Angebot.
Tolle Ideen, sie könnten von Lehrern, Sozialarbeitern und auch aus dem 68iger - Milieu stammen.
Rothenburg[/quote]
Ganz genau, Clever bemerkt. Nur gibt es diesmal einen Interessenten dafür und ich wollte nur mal hören ob mir jemand Infos geben kann wie man sowas am besten abwickelt, außerdem WAS haben SIE dagegen wenn andere Leute Geld verdienen wollen.
Trotzdem danke für Ihren Beitrag, wen er auch mal wieder absolut nutzlos für mich war. |
|
| Nach oben |
|
|
yeril Newbie
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 16 Wohnort: Thüringen
|
Verfasst am: 23.März 2006 17:56 Titel: Vorgeschichte ? |
|
|
da ich erst seit kurzem hier lese, kenne ich die Vorgeschichte nicht.
Spekulationssteuer ist eine "Gewinnsteuer". Da gibt es tatsächlich noch Grundstücke, an denen man so richtig verdienen kann. Wenn der jetzige Eigentümer den richtigen Riecher beim Kauf hatte, findet er jetzt keine Möglichkeit es ohne Gewinn zu verkaufen ? |
|
| Nach oben |
|
|
namenlosw40 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.09.2005 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 25.März 2006 12:18 Titel: Re: Vorgeschichte ? |
|
|
[quote="yeril"]da ich erst seit kurzem hier lese, kenne ich die Vorgeschichte nicht.
Spekulationssteuer ist eine "Gewinnsteuer".
Hallo !
Ja genau und da ich diese Steuer nicht zahlen möchte muß ich noch 3 Jahre warten bis die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Wir haben das Grundstück damals unerschlossen gekauft und mittlerweile ist es voll erschlossen und der Preis für den qm um mehr als das drei fache gestiegen. Wenn wir es also jetzt verkaufen würden würde daran nur Vater Staat verdienen. Deshalb wollte ich mal hören ob jemand hier weiß wie man ein Grundstück in ein Erbpachtgrundstück umwandeln kann, damit derjenige der es jetzt schon bebauen möchte auch damit anfangen kann und nicht noch drei Jahre warten muß.
Gruß U. |
|
| Nach oben |
|
|
Struckischreck * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 2100 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 25.März 2006 12:45 Titel: Re: Vorgeschichte ? |
|
|
| namenlosw40 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo !
Ja genau und da ich diese Steuer nicht zahlen möchte muß ich noch 3 Jahre warten bis die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Wir haben das Grundstück damals unerschlossen gekauft und mittlerweile ist es voll erschlossen und der Preis für den qm um mehr als das drei fache gestiegen. Wenn wir es also jetzt verkaufen würden würde daran nur Vater Staat verdienen. Deshalb wollte ich mal hören ob jemand hier weiß wie man ein Grundstück in ein Erbpachtgrundstück umwandeln kann, damit derjenige der es jetzt schon bebauen möchte auch damit anfangen kann und nicht noch drei Jahre warten muß.
Gruß U. |
@namenlosw40,
wenn Sie das Grundstück per Erbpacht abgeben, dann können Sie es nicht mehr verkaufen, auch in drei Jahren nicht. Das Grundstück gehört Ihnen immer noch, aber für 99 Jahre darf es jemand anderes nutzen. Am Ende fällt es an Ihre Familie zurück. Das bringt Ihnen also nichts.
Der Erbpachtzins wird Ihre derzeitigen finanziellen Probleme auch nicht lösen, weil er sehr niedrig ist. Häuser oder Grundstücke mieten nur Personen auf Erbpacht, die eher über weniger Kapital oder Liquidität verfügen.
Gehen Sie zur Bank und bitten Sie um einen geringen Kredit, um die nächsten drei Jahre zu überbrücken. Das ist die einzige sinnvolle Alternative für Sie.
Struckischreck |
|
| Nach oben |
|
|
William Cooper Specialist
Anmeldungsdatum: 24.02.2004 Beiträge: 118
|
Verfasst am: 25.März 2006 19:12 Titel: Spekulationssteuer |
|
|
@ namenlosw40
Sie erinnern mich an einen meiner Kunden, der die gleiche Problematik beim Erwerb von Aktien hatte.
Auch hier wurde die Möglichkeit eines Verkaufs mit erheblichem Gewinn nicht genutzt, weil die gesetzlich vorgeschriebene Spekulationssteuer auf den Gewinn vermieden werden wollte.
Das Ende vom Lied war ein Crash der betreffenden Aktie, nun sind die Papiere nur noch ein Bruchteil der Ewerbskosten wert - aber dafür kann er sie jetzt endlich "steuerfrei" veräussern.
Auch wenn ein Werteverfall bei Grundstücken so gravierend nicht auftreten wird, wer sagt Ihnen, dass Sie in 3 Jahren noch Gelegenheit haben, es zu veräussern?
Das Äugen auf Sparmöglichkeiten bei der Steuer war noch nie ein guter Ratgeber in Geldangelegenheiten, so wie Ihre Einstellung zu staatsbürgerlichen Pflichten nicht gerade von hoher sozialer Kompetenz zeugt. Kein Wunder, dass bei dieser "Geiz ist geil"-Mentalität dieses Land vor die Hunde geht.
Mit vorzüglicher Hochachtung
W.C. |
|
| Nach oben |
|
|
Rothenburg Insider
Anmeldungsdatum: 06.04.2005 Beiträge: 837
|
Verfasst am: 25.März 2006 23:00 Titel: |
|
|
@William Cooper
Wenn man, wie die namenlosen Steuerunwilligen aus Hennef, nur darauf fixiert ist Steuern zu sparen, andere Einflüße auf Verkauf bzw. Nichtverkauf unberücksichtigt läßt, sich fachkundigen Rat, da teuer, ersparen möchte, dann kommen Lösungen heraus wie der angekündigte Erbpachtvertrag. Bullshit aus dem Besserwissermileu, das ich es bereits in meinem ersten Beitrag beschrieben habe.
Dann übersieht man auch , weil sachunkundig, daß seitens der Bundesregierung geplant ist, Veräußerungsgewinne an 01.01.07 mit pauschal 20% zu besteuern.
Aber schlußendlich werden sie, wie der von Ihnen erwähnte Aktieninhaber, alle rasiert, der eine mit scharfem, der andere mit weniger scharfem Messer.
Rasiert aber sind sie beide!
Rothenburg |
|
| Nach oben |
|
|
immo-finanzen Newbie
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 27.März 2006 1:01 Titel: |
|
|
Hallo,
kleiner Tip. Erbbaurecht auf 3 Jahre + Option auf Kauf, Heimfall beachten.
Würde aber einen Consultant oder Rechtsanwalt beauftragen...
Freundlichen Gruß,
Tobias |
|
| Nach oben |
|
|
Rothenburg Insider
Anmeldungsdatum: 06.04.2005 Beiträge: 837
|
Verfasst am: 27.März 2006 7:29 Titel: |
|
|
@immo-finanzen
Warum soll jemand ein Erbaurecht für drei Jahre bestellen, wo liegt der Sinn für denjenigen, zu dessen Gunsten es zu etablieren ist?
Ich nehme zu Ihren Gunsten an, daß Sie einfach etwas schreiben wollten.
Rothenburg |
|
| Nach oben |
|
|
immo-finanzen Newbie
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 27.März 2006 8:49 Titel: |
|
|
Ich werde hier keine Beratung geben, na einen Sinn macht das schon! Überlegen Sie mal.
Was sind das für Unterstellungen? |
|
| Nach oben |
|
|
Rothenburg Insider
Anmeldungsdatum: 06.04.2005 Beiträge: 837
|
Verfasst am: 27.März 2006 9:47 Titel: |
|
|
@immo-finanzen
Ein Erbbauberechtigter investiert Zeit und Geld für dieses Recht, um es nach drei Jahren, im Wege des Heimfalls wieder an den Eigentümer, herauszugeben.
Sinn? Nein Unsinn, mehr noch, Blödsinn!
Rothenburg |
|
| Nach oben |
|
|
immo-finanzen Newbie
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 27.März 2006 10:30 Titel: |
|
|
| Aber nein, Ziel ist es doch, die Recht an Grund Boden zu erlangen ohne in die Spekulationsfrist zu fallen, das geht über diese Konstruktion, wenn es im Interesse beider Parteien ist, der Heimfall muss jedoch geregelt werden. Will hier aber "keine Beratung" geben, außerdem kenne ich nicht die Daten, wie Grundbücher, etc... |
|
| Nach oben |
|
|
Rothenburg Insider
Anmeldungsdatum: 06.04.2005 Beiträge: 837
|
Verfasst am: 27.März 2006 10:39 Titel: |
|
|
@immo-finanzen
Das Ziel war, wenn Sie richtig lesen, die Vermeidung von Spekulationssteuer und dazu sind Ihre Vorschläge mehr als untauglich!
Rothenburg |
|
| Nach oben |
|
|
immo-finanzen Newbie
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 9
|
Verfasst am: 27.März 2006 10:43 Titel: |
|
|
| Das ist Ihre Meinung die Ihnen auch frei steht, von der ich mich aber distanzieren möchte. |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |