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Erbpachtgrundstück wer kann Auskunft geben

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namenlosw40
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 21.März 2006 18:14    Titel: Erbpachtgrundstück wer kann Auskunft geben Antworten mit Zitat

Wir haben ein Grundstück, das wir allerdings wegen der Spekulationsfrist erst in 3 Jahren verkaufen können. Haben aber jetzt einen Interessenten, der das Grundstück bis zum endgültigen Verkauf auf Erbpachtbasis pachten möchte und schon darauf bauen möchte. Ist das überhaupt machbar, so lange das Grundstück noch finanziert ist, bzw. wie stellt man es an falls es möglich ist das so zu handhaben???
Danke

U.
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easycredit von der TeamBank
Dagolard
Specialist


Anmeldungsdatum: 31.05.2004
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Jein.

Hat er erst mal einen Erbpachtvertrag wird er den Teufel tun, Ihnen das Grundstück abzukaufen. Immerhin hat er einen Pachtvertrag auf z.B. 99 Jahre; wozu dann noch kaufen?
Bitte konsultieren Sie einen (guten) Anwalt, eh Sie was unterschreiben...

Grüßle Dagolard
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Rothenburg
Insider


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wiedermal das Grundstück in Hennef, das man erst in vier Jahren, wg. Spekulationsfrist, veräußern möchte, jetzt aber schon der Rubel rollen soll.

Diesmal statt Vorkaufsrecht ein Erbaurecht ( ! ) im Angebot.

Tolle Ideen, sie könnten von Lehrern, Sozialarbeitern und auch aus dem 68iger - Milieu stammen.

Rothenburg
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namenlosw40
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Rothenburg"]Wiedermal das Grundstück in Hennef, das man erst in vier Jahren, wg. Spekulationsfrist, veräußern möchte, jetzt aber schon der Rubel rollen soll.

Diesmal statt Vorkaufsrecht ein Erbaurecht ( ! ) im Angebot.

Tolle Ideen, sie könnten von Lehrern, Sozialarbeitern und auch aus dem 68iger - Milieu stammen.

Rothenburg[/quote]
Ganz genau, Clever bemerkt. Nur gibt es diesmal einen Interessenten dafür und ich wollte nur mal hören ob mir jemand Infos geben kann wie man sowas am besten abwickelt, außerdem WAS haben SIE dagegen wenn andere Leute Geld verdienen wollen.
Trotzdem danke für Ihren Beitrag, wen er auch mal wieder absolut nutzlos für mich war.
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yeril
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 17:56    Titel: Vorgeschichte ? Antworten mit Zitat

da ich erst seit kurzem hier lese, kenne ich die Vorgeschichte nicht.
Spekulationssteuer ist eine "Gewinnsteuer". Da gibt es tatsächlich noch Grundstücke, an denen man so richtig verdienen kann. Wenn der jetzige Eigentümer den richtigen Riecher beim Kauf hatte, findet er jetzt keine Möglichkeit es ohne Gewinn zu verkaufen ?
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namenlosw40
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.März 2006 12:18    Titel: Re: Vorgeschichte ? Antworten mit Zitat

[quote="yeril"]da ich erst seit kurzem hier lese, kenne ich die Vorgeschichte nicht.
Spekulationssteuer ist eine "Gewinnsteuer".

Hallo !
Ja genau und da ich diese Steuer nicht zahlen möchte muß ich noch 3 Jahre warten bis die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Wir haben das Grundstück damals unerschlossen gekauft und mittlerweile ist es voll erschlossen und der Preis für den qm um mehr als das drei fache gestiegen. Wenn wir es also jetzt verkaufen würden würde daran nur Vater Staat verdienen. Deshalb wollte ich mal hören ob jemand hier weiß wie man ein Grundstück in ein Erbpachtgrundstück umwandeln kann, damit derjenige der es jetzt schon bebauen möchte auch damit anfangen kann und nicht noch drei Jahre warten muß.
Gruß U.
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Struckischreck
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 2100
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.März 2006 12:45    Titel: Re: Vorgeschichte ? Antworten mit Zitat

namenlosw40 hat folgendes geschrieben::
Hallo !
Ja genau und da ich diese Steuer nicht zahlen möchte muß ich noch 3 Jahre warten bis die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Wir haben das Grundstück damals unerschlossen gekauft und mittlerweile ist es voll erschlossen und der Preis für den qm um mehr als das drei fache gestiegen. Wenn wir es also jetzt verkaufen würden würde daran nur Vater Staat verdienen. Deshalb wollte ich mal hören ob jemand hier weiß wie man ein Grundstück in ein Erbpachtgrundstück umwandeln kann, damit derjenige der es jetzt schon bebauen möchte auch damit anfangen kann und nicht noch drei Jahre warten muß.
Gruß U.


@namenlosw40,

wenn Sie das Grundstück per Erbpacht abgeben, dann können Sie es nicht mehr verkaufen, auch in drei Jahren nicht. Das Grundstück gehört Ihnen immer noch, aber für 99 Jahre darf es jemand anderes nutzen. Am Ende fällt es an Ihre Familie zurück. Das bringt Ihnen also nichts.

Der Erbpachtzins wird Ihre derzeitigen finanziellen Probleme auch nicht lösen, weil er sehr niedrig ist. Häuser oder Grundstücke mieten nur Personen auf Erbpacht, die eher über weniger Kapital oder Liquidität verfügen.

Gehen Sie zur Bank und bitten Sie um einen geringen Kredit, um die nächsten drei Jahre zu überbrücken. Das ist die einzige sinnvolle Alternative für Sie.

Struckischreck
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William Cooper
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.02.2004
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 25.März 2006 19:12    Titel: Spekulationssteuer Antworten mit Zitat

@ namenlosw40

Sie erinnern mich an einen meiner Kunden, der die gleiche Problematik beim Erwerb von Aktien hatte.
Auch hier wurde die Möglichkeit eines Verkaufs mit erheblichem Gewinn nicht genutzt, weil die gesetzlich vorgeschriebene Spekulationssteuer auf den Gewinn vermieden werden wollte.
Das Ende vom Lied war ein Crash der betreffenden Aktie, nun sind die Papiere nur noch ein Bruchteil der Ewerbskosten wert - aber dafür kann er sie jetzt endlich "steuerfrei" veräussern.
Auch wenn ein Werteverfall bei Grundstücken so gravierend nicht auftreten wird, wer sagt Ihnen, dass Sie in 3 Jahren noch Gelegenheit haben, es zu veräussern?

Das Äugen auf Sparmöglichkeiten bei der Steuer war noch nie ein guter Ratgeber in Geldangelegenheiten, so wie Ihre Einstellung zu staatsbürgerlichen Pflichten nicht gerade von hoher sozialer Kompetenz zeugt. Kein Wunder, dass bei dieser "Geiz ist geil"-Mentalität dieses Land vor die Hunde geht.

Mit vorzüglicher Hochachtung
W.C.
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Rothenburg
Insider


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 25.März 2006 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

@William Cooper

Wenn man, wie die namenlosen Steuerunwilligen aus Hennef, nur darauf fixiert ist Steuern zu sparen, andere Einflüße auf Verkauf bzw. Nichtverkauf unberücksichtigt läßt, sich fachkundigen Rat, da teuer, ersparen möchte, dann kommen Lösungen heraus wie der angekündigte Erbpachtvertrag. Bullshit aus dem Besserwissermileu, das ich es bereits in meinem ersten Beitrag beschrieben habe.

Dann übersieht man auch , weil sachunkundig, daß seitens der Bundesregierung geplant ist, Veräußerungsgewinne an 01.01.07 mit pauschal 20% zu besteuern.

Aber schlußendlich werden sie, wie der von Ihnen erwähnte Aktieninhaber, alle rasiert, der eine mit scharfem, der andere mit weniger scharfem Messer.

Rasiert aber sind sie beide!

Rothenburg
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immo-finanzen
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 1:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kleiner Tip. Erbbaurecht auf 3 Jahre + Option auf Kauf, Heimfall beachten.

Würde aber einen Consultant oder Rechtsanwalt beauftragen...

Freundlichen Gruß,
Tobias
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Rothenburg
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Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 7:29    Titel: Antworten mit Zitat

@immo-finanzen

Warum soll jemand ein Erbaurecht für drei Jahre bestellen, wo liegt der Sinn für denjenigen, zu dessen Gunsten es zu etablieren ist?

Ich nehme zu Ihren Gunsten an, daß Sie einfach etwas schreiben wollten.

Rothenburg
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immo-finanzen
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 8:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werde hier keine Beratung geben, na einen Sinn macht das schon! Überlegen Sie mal.

Was sind das für Unterstellungen?
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Rothenburg
Insider


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 9:47    Titel: Antworten mit Zitat

@immo-finanzen

Ein Erbbauberechtigter investiert Zeit und Geld für dieses Recht, um es nach drei Jahren, im Wege des Heimfalls wieder an den Eigentümer, herauszugeben.

Sinn? Nein Unsinn, mehr noch, Blödsinn!

Rothenburg
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immo-finanzen
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Aber nein, Ziel ist es doch, die Recht an Grund Boden zu erlangen ohne in die Spekulationsfrist zu fallen, das geht über diese Konstruktion, wenn es im Interesse beider Parteien ist, der Heimfall muss jedoch geregelt werden. Will hier aber "keine Beratung" geben, außerdem kenne ich nicht die Daten, wie Grundbücher, etc...
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Rothenburg
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Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

@immo-finanzen

Das Ziel war, wenn Sie richtig lesen, die Vermeidung von Spekulationssteuer und dazu sind Ihre Vorschläge mehr als untauglich!

Rothenburg
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immo-finanzen
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist Ihre Meinung die Ihnen auch frei steht, von der ich mich aber distanzieren möchte.
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