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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 24.Nov 2003 9:12 Titel: Existenzgründung - Fördertöpfe des Bundes |
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| Bundesregierung und Bundesländer unterstützen Geschäftsideen von Existenzgründern, Freiberuflern, Handwerkern und Gewerbetreibenden – in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften und öffentlichen Beteiligungen. Jede Förderung muss vor dem Start beantragt werden: Die Hausbank reicht den Antrag weiter. |
ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH)
| Zitat: |
Jeder Gründer sollte in der Regel etwa 15 Prozent seines gesamten Kapitalbedarfs durch eigenes Geld abdecken können. Da ein Pionier normalerweise aber insgesamt deutlich mehr Eigenkapital für die gesamte Finanzierung benötigt, sorgt die Deutsche Ausgleichsbank für den Rest: Wenn Konzept und Kapitalbedarfsplan stimmen, stockt sie das Eigenkapitaldepot mit günstigen Krediten auf insgesamt 40 Prozent der Finanzierungssumme auf, ohne bankübliche Sicherheiten zu verlangen. Zusätzlich kann sich der Gründer Mittel aus dem ERP-Existenzgründungsprogramm holen.
Wo: alte und neue Länder
Was: zinsgünstiger Kredit (maximal 25 Prozent der Investitionssumme), keine Sicherheiten notwendig
Wofür: ausreichende Eigenkapitalausstattung nach Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
Wann ist Annahmeschluss: innerhalb der ersten zwei Jahre (in den alten Ländern) und der ersten vier Jahre (in den neuen Ländern) |
ERP-Existenzgründungsprogramm
| Zitat: |
Das ERP-Existenzgründungsprogramm soll in erster Linie die „Hardware“ eines neuen Unternehmens finanzieren – also Investitionen wie Kaufpreis für einen Betrieb, Maschinen, Materiallager, Ersatzteile etc. Mit ERP-Mitteln kann man sich aber auch an einem Unternehmen beteiligen.
Das Programm liefert bis zu 50 Prozent des Kapitalbedarfs (in den neuen Ländern 75 Prozent). Damit wären dann – einschließlich 15 Prozent eigenem Geld und 25 Prozent aus dem EKH-Topf – bis zu 90 Prozent der Investitionssumme gesichert. Weitere zehn Prozent kann der Gründer mit dem KfW-Existenzgründungsprogramm oder aber einem Länderprogramm bestreiten.
Wo: alte und neue Bundesländer
Was: zinsgünstiger Kredit (nur mit banküblichen Sicherheiten)
Wofür: Investitionen (Einrichtung und Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen, Einrichtung und Aufstockung eines Waren- und Materiallagers)
Wann ist Annahmeschluss: bis drei Jahre nach dem Start |
ERP-Innovationsprogramm
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Antragsteller, die ein innovatives Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung in Deutschland einführen oder an der Markteinführung wesentlich mitwirken. Der Antragssteller muss an der Entwicklung der Innovation wesentlich beteiligt gewesen sein. In der Forschungs- und Entwicklungsphase (FuE-Phase): Freiberuflich Tätige und Unternehmen, deren Jahresumsatz im Regelfall 125 Mio. Euro nicht überschreiten darf; Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro, wenn die Innovation neu für Deutschland ist. Der Umsatz verbundener Unternehmen zählt mit. In der Markteinführungsphase: Freiberuflich Tätige und Unternehmen, welche die KMU-Kriterien (KMU heißt kleine und mittlere Unternehmen) der EU erfüllen. Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 Prozent oder mehr im Besitz eines Unternehmens befinden, das oberhalb der genannten Grenzen liegt (Ausnahme: öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften und institutionelle Investoren). Eine Förderung in der Markteinführungsphase kann unabhängig von einer Förderung in der FuE-Phase erfolgen.
Wo: alle Bundesländer
Was: Finanzierung mit banküblichen Sicherheiten. Art und Umfang der Besicherung werden von Ihnen mit der Hausbank vereinbart. Dabei kann der besonderen Risikosituation von Innovationen im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen werden.
Wofür: für die Finanzierung von FuE-Maßnahmen sowie der Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren
Wann ist Annahmeschluss: Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Bank.
Quelle: KfW Mittelstandsbank |
ERP-Regionalförderprogramm
| Zitat: |
Investitionen durch deutsche und ausländische Unternehmen. Der Investitionsort muss sich in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) oder in den regionalen Fördergebieten der alten Länder befinden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Der Anteil der KfW-Finanzierung an den förderfähigen Investitionskosten richtet sich nach dem Investitionsort: 75 Prozent für Investitionen in den neuen Bundesländern und Berlin; 50 Prozent für Investitionen in den alten Bundesländern. Voraussetzung: Die benötigte Kreditsumme darf maximal 500 000 Euro betragen. Diese kann in den neuen Ländern und Berlin bei Vorhaben mit besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung bis zu einem Gesamtkreditbetrag von 3 Mio. Euro überschritten werden. Der Jahresumsatz darf 50 Mio. Euro nicht überschreiten (gültig für die neuen Bundesländer ohne Berlin). Die Unternehmen müssen kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union sein (gültig für die alten Bundesländer einschließlich Berlin).
Wo: alle Bundesländer
Was: eine langfristige, günstige Finanzierung mit banküblichen Sicherheiten. Für Darlehen bis zu 2 Mio. Euro in die neuen Länder und Berlin (nur Ost) kann die durchleitende Bank zu 50 Prozent von ihrer Haftung für die Rückzahlung des Darlehens freigestellt werden. In diesem Fall erhöht sich der Zinssatz um 0,90 Prozent pro Jahr für die Dauer der Haftungsfreistellung.
Wofür: für Investitionen in kleinen und mittelständischen Unternehmen
Wann ist Annahmeschluss: Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Bank.
Quelle: KfW Mittelstandsbank |
Unternehmerkredit der KfW Mittelstandsbank
| Zitat: |
Mittelständische Unternehmen, Existenzgründer sowie Freiberufler können Investitionsvorhaben mit dem „Unternehmerkredit“ finanzieren. Dazu zählen beispielsweise der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die Anschaffung von Maschinen oder die Finanzierung von Baumaßnahmen. In der Variante „Unternehmerkredit Betriebsmittel“ des neuen Programms stehen darüber hinaus Mittel für die Finanzierung von Betriebsmitteln bereit.
Bei Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Mio. Euro können in der Regel 75 Prozent der Investitionen finanziert werden. Bei Gruppenumsätzen über 50 Mio. Euro liegt der Finanzierungsanteil bei zwei Drittel der förderfähigen Investitionen.
Bewegt sich der Kreditbetrag unter 1 Mio. Euro, können die förderfähigen Investitionen sogar zu 100 Prozent finanziert werden.
Unabhängig davon kann parallel zur Investitionsfinanzierung der Betriebsmittelbedarf über die Betriebsmittelvariante des Unternehmerkredites zu 100 Prozent abgedeckt werden.
Wo: alte und neue Bundesländer
Was: zinsgünstiger Kredit mit banküblichen Sicherheiten. Für Tilgungsdarlehen bis zu 2 Mio. Euro an Unternehmen in den neuen Ländern und Berlin (Ost) kann die durchleitende Bank zu 50 Prozent von ihrer Haftung für die Rückzahlung des Darlehens freigestellt werden. In den alten Bundesländern und Berlin (West) ist eine 40-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite bis max. 2 Mio. Euro in den ersten fünf Jahren nach Gründung möglich. Im Falle der Einräumung einer Haftungsfreistellung erhöht sich der Zinssatz um nominal 0,90 Prozent pro Jahr für die Dauer der Haftungsfreistellung.
Für endfällige Darlehen wird die Haftungsfreistellung nicht angeboten.
Wofür: Investitionen (Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Anschaffung von Maschinen, Finanzierung von Baumaßnahmen) und Betriebsmittelfinanzierung
Wann ist Annahmeschluss: Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Sprechen Sie also so früh wie möglich mit Ihrer Bank über den Kredit der KfW Mittelstandsbank.
Quelle: KfW Mittelstandsbank |
KfW-Startgeld
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Geschäftsideen, die sich mit einer vergleichsweise niedrigen Summe realisieren lassen, unterstützt die KfW Mittelstandsbank mit „Startgeld“: ein zinsgünstiges Darlehen, für das die KfW Mittelstandsbank zusammen mit dem Europäischen Investitionsfond (EIF) obligatorisch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gewährt. Das bedeutet, dass die KfW Mittelstandsbank und der EIF der Hausbank im Fall der Zahlungsunfähigkeit einen Teil des Ausfallbetrages erstatten. Voraussetzung: Die benötigte Kreditsumme darf maximal 50 000 Euro betragen. Beantragt wird das „Startgeld“ bei der Hausbank.
Wo: alle Bundesländer
Was: zinsgünstiges Darlehen (6,85 Prozent Nominalzins, zehn Jahre Laufzeit). Die Hausbank entscheidet, welche banküblichen Sicherheiten zur Absicherung des Darlehens herangezogen werden. Sie darf aber ihren nicht von der Haftungsfreistellung erfassten Risikoanteil nicht vorrangig absichern.
Wofür: Aufbau oder Erwerb eines Unternehmens, Beteiligung
Wann ist Annahmeschluss: Wenn der Gründer den Antrag stellt, darf er mit dem Vorhaben noch nicht begonnen – sprich noch keine Verträge unterschrieben haben. |
Beratungsförderung
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Wer sich vor dem Start an einen Unternehmens-, Steuer- oder Wirtschaftsberater wendet, kann sich bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal 1500 Euro) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstatten lassen. Bei einer Aufbauberatung für Unternehmen innerhalb der ersten beiden Jahre nach der Gründung sind es 50 Prozent, für alle allgemeinen Beratungen für Unternehmen, die schon länger als 2 Jahre am Markt sind, sind es 40 Prozent. Es können Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden: für Existenzgründungsberatungen bis zu 1500 Euro, für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene allgemeine Beratungen oder Umweltschutzberatungen jeweils bis zu 3000 Euro.
Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn
Tel. 06196/ 908-570,
Fax 06196/ 908-800
Wo: alle Bundesländer
Was: Zuschuss
Wofür: Beratung für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen
Wann ist Annahmeschluss: Gründungsberatung vor dem Start, Aufbauberatung bis zu zwei Jahre nach dem Start |
Bürgschaften
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| Wenn Banken und Sparkassen abwinken, weil Sie zu wenig Sicherheiten vorweisen können, hilft Ihnen vielleicht eine Bürgschaftsbank weiter. Sie übernimmt einen Teil des Risikos. |
Überbrückungsgeld
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| Die Arbeitsämter zahlen gründungswilligen Arbeitslosen für sechs Monate ein Überbrückungsgeld in Höhe der bisherigen Bezüge und den darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen. Scheitert die neue Existenz, wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld wiederbelebt. |
Sonstige Programme
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Je nachdem, welches Projekt Sie auf die Beine stellen wollen, können weitere Förderhilfen für Sie in Frage kommen. Einige Beispiele:
Investitionszuschuss (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU)
Programme von KfW
Umweltschutzprogramme
Die Details aller Programme und deren Förderzweck finden Sie in der
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Sie können nach einzelnen Programmen, nach Förderzweck, Bundesland, Förderstelle etc. suchen. |
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purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
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Verfasst am: 17.Jan 2004 7:34 Titel: alles graue theorie... |
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hallo!
solange man den antrag bei der hausbank stellen muss und die gerade keinen bock drauf haben, ist alles graue theorie!
ein azubi im 2ten lehrjahr bekommt alles auf kredit, urlaub, auto, etc., aber ein existenzgründer sieht alt aus, wenn die banken zur zeit übersensibel sind und risiken sehen, wo keine sind.
vor drei jahren war das noch etwas anders.
und die herren schneider, kirch, deyhle, schmieder und co kriegen die millionen und milliarden vom ministerpräsident persönlich in den A---h gesteckt! mit landesbürgschaften!
grüsse
a.klautke |
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Der böse Wolf Pathfinder
Anmeldungsdatum: 14.05.2002 Beiträge: 281 Wohnort: Lüneburger Heide
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Verfasst am: 11.März 2004 18:52 Titel: Existenzgründung |
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der Kommentar stimmt so nicht !
Die Hausbanken sind die Vermittler für solche Programme. Es besteht KEIN Rechtsanspruch darauf, wie mich gerade eine IHK-Mitarbeiterin informierte...
Die Hausbanken bekommen sehr unterschiedliche Provisionen für ihre Arbeit und dürfen dafür auch noch haften (bei einigen Programmen).
Deshalb "lieben" sie ihre eigenen Kredite, wo sie auch was dran verdienen. Haften müssen sie eh...
Vieles, was sich Geschäftsplan schimpft, ist das Papier nicht mal wert, worauf es steht. Als Gründer muß das Projekt auch verkaufen - als erster Test...
d.b.w. |
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