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Factoring von Forderungen nach VOB

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mipaam
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2006 17:04    Titel: Factoring von Forderungen nach VOB Antworten mit Zitat

Hallo,
kann mir jemand die Frage beantworten, warum Forderungen nach VOB anscheinend grundsätzlich nicht "verkauft" werden können ? Wurde die VOB hier nur zum Synonym für die schwächelnde Baubranche deren Risiken man nicht übernhehmen will, oder gibt es wirklich einen rechtlichen Hintergrund, von eventuellen Abtretungsverboten mal abgesehen?

Wenn ich im Internet nach Erklärungen suche läuft es meist auf ein "Weil halt!" hinaus...

Danke im voraus!!!
Viele Grüße
Mipaam
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easycredit von der TeamBank
berater-grh
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 2.März 2006 14:48    Titel: Factoring mit VOB-Forderungen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

es gibt Factoring-Unternehmen die VOB-Forderungen (auch Kleinstforderungen) aufkaufen. Bei Interesse können Sie mich gern unter [E-Mail anzeigen] kontaktieren.

MfG
Thomas Arnold
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mipaam
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.März 2006 19:02    Titel: hmm Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort.
Interesse hätte ich schon, sehe aber nicht ein warum ich für eine E-Mail-Adresse eine Premium Mitgliedschaft benötige.
Ich muss doch nur eine Arbeit über Factoring schreiben und wollte lediglich einige Hintergrundinfos.

Naj umsonst ist eben nur der Tot und der kostet einen noch das Leben...
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Rothenburg
Insider


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 11.März 2006 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

@mipaam

Sie können grundsätzlich jede Forderung abtreten. Eine Einschränkung erfährt diese nur durch vertragliche Vereinbarung.

In vielen Bauverträgen wird jedoch, unter Ausnutzung der wirtschaftlichen Stärke des Auftraggebers, die grundsätzlich erlaubte Forderungsabtretung zum Nachteil des Auftragnehmers ausgeschlossen.

Man kann dem bisher nur begegnen, indem man solche Verträge nicht unterschreibt!

Rothenburg
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anleitung
Newbie


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.März 2006 23:52    Titel: Forderung abtreten,Factoring f. Bauhaupt- u. Baunebengewerbe Antworten mit Zitat

Hallo,

wer eine Forderung abtreten oder Factoring auch für Bauhaupt- oder Baunebenleistungen in Anspruch nehmen will, bitte einfach eine Email senden!

[E-Mail anzeigen]
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berater-grh
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sollte jemand Interesse haben, seine Forderungen im Rahmen eines Factoring-Vertrages abzutreten, kann er sich unter der E-Mail:

[E-Mail anzeigen]

mit Anschrift und Telefonnummer melden. Eine Kontaktaufnahme und eine Erläuterung des Ablaufs erfolgt dann kurzfristig.

Es werden natürlich auch VOB-Forderungen und insbesondere Forderungen von klein- und mittelständigen Unternehmen unkompliziert aufgekauft.

MfG
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mipaam
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 20:47    Titel: Besten Dank!!! Antworten mit Zitat

@Rothenburg
Hallo und vielen Dank für die Antwort, das war jetzt mal eine Antwort mit Hand und Fuß!
Laut meinem Kenntnisstand, sind solche Ausschlüsse der Abtretung rechtlich aber nicht haltbar. Ich bin aber auch der Meinung, dass man wenn man so etwas umgehen möchte, derartige verträge am besten nicht unterschreibt. Fraglich ist für mich nur immernoch, warum so viele Factoringgesellschaften VOB Rechnungen dann generell ausschließen.
Hier liegt doch eigentlich recht viel Potential, logischerweiße auch hohes Risiko, aber das lässt sich ja steuern.
@ alle die die meinen man solle ihnen eine E-Mail schreiben.
Solltet Ihr einen Premium Account haben, dürft Ihr mir gerne schreiben.
Ich bin immernoch der Meinung, dass das Internet eine Plattform zum Informationsaustausch darstellt und dies auch fern finanzieller Interessen.
Also wer mir weiterhelfen möchte oder wer sich was von der Seele schreiben möchte, kann das gerne tun!
Viele Grüße
[E-Mail anzeigen]
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Rothenburg
Insider


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 7:20    Titel: Antworten mit Zitat

@mipaam

Aufgrund der herrschenden Vertragsfreiheit ist das Einfügen eines Forderungsabtretungsverbots in einen Vertrag, im Gegensatz zu Ihrer Meinung, durchaus zulässig.

Die ablehnende Haltung von Factoringgesellschaften gegenüber Forderungen aus Bauhaupt- bzw. Baunebenleistungen liegt, Sie haben es selbst beantwortet, in dem hohen Risiko solcher Forderungen, letzendlich nur auf prozessualem Wege beigetrieben werden zu können.

Rothenburg
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mipaam
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.März 2006 19:48    Titel: Nochmal Danke! Antworten mit Zitat

@Rothenburg

Sie haben recht, die Vertragsfreiheit besteht und dadurch gibt es ja eigentlich nichts was nicht im Vertrag aufgenommen werden kann. Aber wenn ich mich noch recht entsinne, gab es schon Urteile, die dem Rechnungssteller recht geben, als er seine Forderungen abgetreten hatte, obwohl dem im Vertrag widersprochen wurde.
Außerdem kann der Kunde nie sicher sein, ob eine Forderung abgetreten wurde oder nicht. Zum Beispiel beim stillen Factoring bekommt er ja nichts davon mit.
Zu dem bin ich der Ansicht, dass eine Abtretung der Forderung den Kunden überhaupt nicht zu interessieren hat, da seine Rechte so oder so gewahrt bleiben. Schließlich können ja ohnehin nur einredefreie Forderungen zum Verkauf angeboten/abgetreten werden.
Wie würde es sich denn dann bei einer Zession, z.B. mit der Hausbank verhalten. Formell ist da die Forderung ja mehr oder minder auch abgetreten und der Kunde erfährt nichts davon. Zumindest nicht im günstigsten Fall.
Forderungsabtretung ist nach meinem Dafürhalten nur eine Art der Außenfinanzierung und wie der Rechnungssteller sich finanziert sollte ihm doch in jedem Fall selbst überlassen sein.
Oder bin ich da zu blauäugig?
Viele Grüße
Mipaam
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Rothenburg
Insider


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 837

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

@mipaam

Stilles Factoring ist eine Finanzierungsform bei der Sie Ihre Forderung ebenso wie bei der offnen Form des Factorings an den Factor abtreten und dafür Liqudität, sprich Geld erhalten. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn Forderungen problemlos sind, der zu Kreditierende nicht an der Publizität der Finanzierung interessiert ist, aber keinesfalls wenn ein Abtretungsverbot vorliegt.

Das Verschweigen eines Abtretungsverbotes würde schwerwiegende Konsquenzen, wirtschaftlich durch den Verlust des benötigten Kapitals und strafrechtlich als Betrug, nach sich ziehen.

Daß Forderungsabtretungsverbote durchaus Sinn machen, soll Ihnen das nachstehende, von mir konstruierte Beispiel geben.

Ein Lieferant von hochspezialisierten Teilen tritt, nach Rechnungslegung an ein Spezialunternehmen aus der Hightec - Branche, seine Forderung an einen Wettbewerber des Rechnungsempfängers ab. Der Wettbewerber erhält somit, höchst unerwünscht, weil wettbewerbsschädigend, Einblick in die Geschäfte eines konkurierenden Unternehmens.

Da eben dies Situation nicht erwünscht ist, wird z,B. ein Forderungsabtretungsverbot vereinbart. Das Umgehen eines solchen Verbots durch stille Abtretung, wenn Sie überhaupt jemanden dazu finden, würde die bereits geschilderten Konsquenzen nach sich ziehen und mehr noch zusätzlich Schadensersatzforderungen.

Bei der Abtretung einer Forderung an Ihre Hausbank treten Sie nicht die Forderung als solche ab, sondern nur den finanziellen Erlös daraus, das Risiko der Durchsetzung der Forderung bleibt, im Gegensatz zum Factoring, allein bei Ihnen.

Im Übrigen ist die Finanzierung eines Unternehmens ansonsten dessen eigene Angelegenheit, bei Factoring mit den og. Einschränkungen jedoch nicht.

Rothenburg
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Britta 74
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Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 2
Wohnort: 18574 Garz

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2007 22:14    Titel: Re: Factoring mit VOB-Forderungen Antworten mit Zitat

Hallo ,

gibt es wirklich Gesellschaften in Form von Factoring die Rechnungen auch als VOB ankaufen .
Es wäre schön , wenn Sie sich mal melden würden um kontakt aufnehmen zu können .

MfG. Britta74
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Britta 74
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 2
Wohnort: 18574 Garz

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2007 22:16    Titel: Re: Factoring mit VOB-Forderungen Antworten mit Zitat

berater-grh hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,

es gibt Factoring-Unternehmen die VOB-Forderungen (auch Kleinstforderungen) aufkaufen. Bei Interesse können Sie mich gern unter <a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=14230" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a> kontaktieren.

MfG
Thomas Arnold


Hallo ,

gibt es wirklich Factoring Gesellschaften die VOB Rechnungen ankaufen . Es wäre schön , wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen würden .

MFG: Bergmann
[E-Mail anzeigen]
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DohnyD
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.Feb 2007 12:22    Titel: Übernahme von VOB-Forderungen Antworten mit Zitat

Ich kenne eine Firma, die auch VOB-Forderungen übenimmt. Ich habe ein Bauunternehmen und arbeite selbst schon seit Ende 2005 mit dieser Firma zusammen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei
[E-Mail anzeigen]
Hier habe ich auch gute Erfahrungen auf dem Gebiet der Realisierung von alten, aber noch nicht verjährten Forderungen gemacht.
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klastaats
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.März 2007 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Unsere Firma hat seit 1996 einen Vertrag mit einer Factoring Bank.
Wir sind in der Baubranche tätig und haben bisher keine Probleme mit
Abtretungsverboten, auch wenn dies in vielen Bauverträgen ausgeschlossen sind. De Empfänger der Rechnung kann doch wählen an wen er zahlt. Er kann genauso gut seine Zahlung mit schuldbefreien´der Wirkung an uns direkt bezahlen. Über das Thema Abtretun´gsverbot ist schon viel geschrieben worden, aber nach Aussage unseres Factors gibt es ein BGH Urteil das solch ein Verbot ausschließt.
Nun zu den Problemen vieler Factoringgesellschaften bei VOB Verträgen:
Da in der heutigen Baubranche immer wieder an den Abschlags und Schlußrechnungen gekürzt wird, oder der Auftraggeber bemängelt die Ausführung, so hat der Factor dann ein Problem. Rechnungen die an einen Factor weiterverkauft werden müssen frei von Einsprüchen sein. Sollte an der Rechnung irgend etwas im Sinne des Auftraggebers nicht richtig sein, so wird er einen Einspruch auf die Rechnung machen. So bald dies passiert kann der Factor die Rechnung zurück abtreten und seine Forderung sich auch zurück holen.
Falls Ihr noch Fragen habt meldet euch unter [E-Mail anzeigen]
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