| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
RA Göddecke .

Anmeldungsdatum: 26.02.2007 Beiträge: 41 Wohnort: Siegburg
|
Verfasst am: 9.Jul 2007 17:41 Titel: Fidium AG: Schweizer Bank verliert gegen deutsche Aufsicht |
|
|
Fidium AG: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht setzt sich gegenüber ausländischem Finanzdienstleister durch
Ausländische Finanzdienstleister versuchen deutsches Recht zu umgehen, indem sie von ihrem ausländischen Sitz aus Geschäfte in Deutschland tätigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt derartige Geschäfte, wenn keine entsprechende deutsche Erlaubnis vorliegt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht bestätigte nun die Praxis der deutschen Aufsicht.
Die Schweizer Internetbank Fidium AG ist mit einer Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gescheitert. Die BaFin hatte der Fidium AG verboten, weiterhin Finanzdienstleistungen in Deutschland zu erbringen, ohne die hierfür notwendige Erlaubnis zu besitzen. Die Verbotsverfügung wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt.
Die Fidium AG betreibt eine Internetbank mit Sitz in der Schweiz und vergab von Ihrem Firmensitz aus Kredite an in Deutschland lebende Kunden. Dabei war sie der Auffassung, dass sie aufgrund ihres Schweizer Firmensitzes eine Erlaubnis nach deutschem Recht nicht benötigt. Die BaFin untersagte der Fidium AG aber entsprechend ihrer veröffentlichten Verwaltungspraxis die Geschäftstätigkeit der Bank für Deutschland.
Das Verwaltungsgericht stellte bei seinem Urteil im Wesentlichen darauf ab, dass sich – unabhängig von dem Firmensitz – die Geschäftstätigkeit der Bank überwiegend im Inland auswirke. Da insbesondere auch die Kunden der Bank in Deutschland wohnhaft seien, sei von einem Betreiben einer Finanzdienstleistung im Inland auszugehen. Hierfür ist jedoch eine Erlaubnis der BaFin notwendig, die die Fidium AG nicht besaß. Wie der EuGH bereits Ende 2006 entschieden hat, verstößt die Verwaltungspraxis der BaFin nicht gegen euopäisches Recht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist aus Anlegersicht zu begrüßen. In der europäischen Gemeinschaft wurden die gesetzlichen Anforderungen an Finanzdienstleister immer mehr verstärkt. Dies ging an Finanzdienstleister sog. „Drittstaaten“ jedoch vorbei. Das Urteil bringt klar zum Ausdruck, dass es ausländischen Finanzdienstleistern nichts mehr nützt, sich hinter einer Grenze zu verstecken, um sich den deutschen Normen zu entziehen. Wer in Deutschland Bankgeschäfte macht, muss sich der hiesigen Finanzaufsicht unterwerfen.
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 05.07.07 (Gerichtliches Aktenzeichen 1 E 4355/06[V] – Urteil zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht rechtskräftig)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie hier:
:: Europäische Anleger werden vor Finanzdienstleistern mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft geschützt _________________ Kanzlei Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Fon: 02241 - 17 33 0
Fax: 02241 - 17 33 44
eMail: info@rechtinfo.de
Web: http://www.kapital-rechtinfo.de
Kostenloses Mandantenmagazin: www.bestellung.kapital-rechtinfo.de |
|
| Nach oben |
|

|
harebu Newbie
Anmeldungsdatum: 01.05.2006 Beiträge: 19
|
Verfasst am: 11.Jul 2007 10:37 Titel: |
|
|
und was passiert jetzt mit den in D vergebenen Krediten, die aus der Schweiz (Fidium Finaz AG) gekommen sind?
Verfallen die etwa?
MfG |
|
| Nach oben |
|
|
gbischmi Newbie
Anmeldungsdatum: 28.04.2004 Beiträge: 18
|
Verfasst am: 11.Jul 2007 12:23 Titel: |
|
|
| harebu hat folgendes geschrieben:: |
und was passiert jetzt mit den in D vergebenen Krediten, die aus der Schweiz (Fidium Finaz AG) gekommen sind?
Verfallen die etwa?
MfG |
Schön wär's oder? Nein, du hast deine 3.447 Euro cash über die Post bekommen und der Kreditvertrag läuft. Mal unabhängig ob eine BAFin Zulassung da ist oder nicht schuldest du der Fidium leider erst mal weiter 108,50 Euro pro Monat.
Lustig ist im Zusammenhang mit der Fidium Finanz AG auch das die als Inkasso-Unternehmen in Liechtenstein (!) beauftragte BAREX den 1:1 identisch aussehenden Briefkopf verwendet und scheinbar auch Konteneinsicht bei der Fidium hat. |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|