| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
gnom Specialist
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 113 Wohnort: stuttgart
|
Verfasst am: 16.Sep 2003 11:35 Titel: Hinterlistig! - Einzugsermächtigung / Abbuchungsauftrag |
|
|
| Für viele ist Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag das Gleiche. Doch es gibt wichtige Unterschiede, die unseriöse Firmen (ganz hinterlistig) ausnützen. Der Einzugsermächtigung, dem für Privatkunden üblichen Lastschriftverfahren, kann man sechs Wochen widersprechen. Das Geld wird dann anstandslos zurückgebucht. Beim Abbuchungsauftrag nicht! Denn der wird nicht dem Zahlungsempfänger erteilt, sondern der ausführenden Bank. |
|
| Nach oben |
|

|
plastikbesteck Specialist
Anmeldungsdatum: 14.08.2003 Beiträge: 155
|
Verfasst am: 19.Sep 2003 9:12 Titel: Abbuchungsauftrag vs. Einzugsermächtigung |
|
|
Ein guter Hinweis. In der Tat sollte man sich schon fragen, wer warum einen Abbuchungsauftrag anstelle einer Einzugsermächtigung verlangt.
Der Nachteil des Abbuchungsauftrages auf Seiten des Zahlungspflichtigen ist gleichzeitig der Vorteil auf Seiten des Zahlungsempfängers. Seine Zahlung ist ihm sicher, er muss nicht noch sechs Wochen darum "bangen", dass eine Rückbuchung erfolgt.
Deshalb ist der Abbuchungsauftrag vor allem für den Geschäftsverkehr unter Gewerbetreibenden, die regelmäßig miteinander Transaktionen abwickeln und zwischen denen sich ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut hat (die also auch ohne "sechs Wochen widersprechen können" gut miteinander können), eine sinnvolle Sache und keineswegs nur für unseriöse Zwecke erdacht.
Im Verkehr mit Privatkunden sollte es aber schon gute Gründe geben, warum eine Einzugsermächtigung nicht "ausreichend" ist - und die gibt's i.d.R. tatsächlich eher selten... Ich persönlich fände es bissel verdächtig, wenn mich (in meiner Eigenschaft als Privatmensch) wer um einen Abbuchungsauftrag anginge.
Wenn man einen Abbuchungsauftrag erteilt hat, diesen jedoch widerrufen möchte, ist das möglich - allerdings nur, BEVOR die Abbuchung erfolgt ist. Der Widerruf muss an die eigene Hausbank gerichtet werden, denn dort wird der Abbuchungsauftrag hingeschickt und aufbewahrt. Bei eingehenden Abbuchungen im Abbuchungsauftragsverfahren wird geprüft (oder sollte zumindest), ob ein solcher Abbuchungsauftrag vorliegt (viel manueller Aufwand, deshalb ist dieses Verfahren bei Banken auch nicht sonderlich beliebt und wird kaum "promotet")...
Die Abbuchung wird übrigens auch dann zurückgebucht, wenn das Konto keine ausreichende Deckung (Guthaben oder Kreditlinie) aufweist.
Viel einfacher und eleganter ist allerdings: Vorher lesen, was man unterschreibt. Und überlegen, ob man dabei wirklich ein gutes Gefühl hat. "An einem nicht gemachten schlechten Geschäft ist noch niemand Pleite gegangen", hat mal "irgend so'n Industrieller" gesagt... |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|