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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5911
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Verfasst am: 9.Jul 2006 7:36 Titel: Kapitalgeber finanzieren die Patentnutzung |
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Viele mittelständische Unternehmen – gerade im Maschinenbau, im medizinischen Gerätebau sowie in der Kunststoffindustrie – verfügen über Patente, die sie aber wegen Kapitalmangels nicht einsetzen können. Das behindert vielfach unternehmerisches Wachstum. Einen Ausweg bieten Kapitalgeber, die sich auf die Finanzierung der Patentnutzung spezialisiert haben.
Ein Beispiel für einen solchen Kapitalgeber ist die Interessensgemeinschaft Kapital für den Mittelstand (KfM), ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmensberatungen.
„Die Technologie des Unternehmens muss überzeugend und werthaltig sein“, sagt KfM-Geschäftsführer Ulrich Knorr. Sei dies der Fall, biete er entsprechende Programme an. Um die Eignung der Unternehmen zu prüfen, kooperiert Knorr mit weiteren Partnern, die etwa die Schutzrechtssituation des Unternehmens in einer Marktwert-Analyse unter Produktionsgesichtspunkten erfassen.
„Üblicherweise ermitteln wir den Ertragswert vorhandener Patente auf Grund der Geschäftsplanung, die uns das Unternehmen vorlegt“, sagt Alexander Wurzer von der Firma Patev, die derartige Prüfverfahren durchführt. Dabei werden, so Wurzer, sowohl der Value-in-Use als auch der Transfer-Value ermittelt. Also der Wert, den eine Veräußerung der Patente an Dritte haben würde und der als Sicherheit für den Kapitalgeber interessant ist.
Beträgt der Patentwert mindestens zwei Mill. Euro, führt die KfM den Mittelständler mit einem Private-Equity-Partner zusammen. Für das Gelingen der Transaktion muss das Unternehmen nicht unbedingt ein bestimmtes Rating aufweisen. Entscheidend ist vielmehr das zukünftige Ertragspotenzial der Patente.
Der private Kapitalgeber investiert pro Engagement zwischen zwei und fünf Mill. Euro mit einer Laufzeit von fünf bis sechs Jahren. Das Kapital fließt dem Unternehmen als Eigenkapital ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Investors zu. Der Unternehmer bleibt Herr im eigenen Haus und der Kapitalgeber erhält keine Mitspracherechte in der Unternehmensführung.
Der Kapitalgeber gründet mit der KfM eine „Special Purpose Company“ (SPV), der die Patente übertragen werden. Die SPV schließt mit dem Unternehmen einen Vertrag, der ihm die uneingeschränkte Patentverwertung gegen Lizenzen ermöglicht. Die Lizenzgebühren, die die anteilige Rückführung des Kapitals und die Verzinsung enthalten, sind für das Unternehmen steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Am Laufzeitende erhält das Unternehmen die Patente von der SPV ohne weitere Zahlungen zurück. Gegenüber einem Kredit oder Mezzanine-Kapital tilgt das Unternehmen bei der Transaktion das ihm zugeführte Kapital aus ersparten Steuern und bildet zusätzlich Eigenkapital. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5911
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Verfasst am: 16.Nov 2007 8:14 Titel: |
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Patente und Marken als registrierte Schutzrechte kosten nicht nur Geld für Entwicklung, Registrierung und Aufrechterhaltung – sie können im Gegenteil dem Unternehmen auch Geld einbringen, indem sie als Finanzierungsquelle eingesetzt werden. Doch noch existiert hierfür kein ausreichend liquider Markt.
So sind Patente und Marken beispielsweise als Banksicherheiten für Unternehmenskredite nach den Eigenkapitalunterlegungsvorschriften für Kreditrisiken (Basel II) grundsätzlich akzeptiert.
Dies ermöglichen entsprechende Vorschriften der seit Anfang 2007 geltenden Solvabilitätsverordnung (SolvV). Wenn bislang noch weitestgehend keine bewerteten Rechte als einzelne Kreditsicherheiten von Banken berücksichtigt worden sind, so deshalb, weil hierfür noch kein ausreichendes liquider Markt existiert, der eine schnelle und wirtschaftliche Veräußerung ermöglicht.
Zudem mangelt es noch an einer weiteren Voraussetzung von Paragraf 161 SolvV, wonach für eine besicherte Sache „anerkannte und öffentlich verfügbare Marktpreise“ existieren müssen.
Bewertungskriterien für Patente und Marken haben jetzt sowohl das Institut der Wirtschaftsprüfer sowie ein Ausschuss des DIN–Instituts für die Bewertung von Patenten als „Publicly Available Specifications“ als Grundsätze ordnungsgemäßer Patentbewertung vorgelegt. Auch einige Banken arbeiten an der Entwicklung entsprechender Standards.
Unabhängig von der Frage einer Besicherungsmöglichkeit kann ein Unternehmen vorhandene Patente und Marken zu Geld machen, indem es sie verkauft oder lizensiert. Um die sachgerechte Preisfindung bemühen sich Bewertungsgesellschaften.
Als führende Bewerter gelten für Marken die Interbrand Zürich, für Patente die IPB Hamburg und Patev München. Generell ist der Patenthandel ebenso wie die Lizensierung in Deutschland noch wenig transparent und recht schwach entwickelt.
Doch zeigt dieser Markt zunehmend mehr Dynamik. Mittlerweile sind auch hier Patentmakler tätig, die Verkäufer und Käufer, Lizenzgeber und -nehmer zusammenführen. In Deutschland fand bereits eine von der IP Auctions GmbH durchgeführte Patentauktion statt – eine weitere ist für 2008 geplant.
Zudem werden auch in Deutschland sowohl Private Placements als auch Publikumsfonds aufgelegt, die immaterielle Güter zum Gegenstand haben. Hierin können Patente, Marken und Lizenzen von Unternehmen vermarktet werden. Hierfür verkauft der Inhaber seine Rechte an einen Fonds.
„Grundsätzlich suchen wir nach geeigneten Patenten für den dritten Patentverwertungsfonds, den wir derzeit bestücken“, sagt Stephan Lipfert, Direktor IP Management der IPB Hamburg.
Quelle: Gisela Demberg |
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