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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 235 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 4.Okt 2006 10:01 Titel: Kredite aus der Schweiz - Urteil gegen Fidium Finanz AG |
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EuGH: Untersagungsverfügung gegen die Fidium Finanz AG rechtens
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch Urteil (AZ: C-452/043) vom 3. Oktober 2006 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Rücken gestärkt. Das Gericht erklärte es für zulässig, die Finanztätigkeit eines Schweizer Kreditgebers in Deutschland nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zu untersagen.
Klägerin des Ausgangsverfahrens war der Schweizer Finanzdienstleister Fidium AG. Das Unternehmen hat seinen Sitz und die Hauptverwaltung in der Schweiz. Fidium vergibt 90 % seiner Kleinkredite an in Deutschland lebende Personen zu einem effektiven Jahreszins von 13, 94 %. Fidium war über seinen aus der Schweiz betriebenen Internetauftitt an den deutschen Markt herangetreten. Die Antragsformulare konnten heruntergeladen und per Post zurückgeschickt werden. Fidium arbeitete zusätzlich über Vermittler und holte keine Schufa-Auskunft über die betreffenden Kreditnehmer ein.
Nach § 32 I KWG bedarf jeder, der im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleitungen erbringen will, einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Die Erlaubnis ist nach § 33 I Nr. 6 KWG zu versagen, wenn das Institut seine Hauptverwaltung nicht im Inland hat. Die Klägerin hatte zur Zeit ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland nicht die erforderliche Aufsichtsgenehmigung durch die BaFin. Diese untersagte ihr deswegen das gewerbsmäßige Betreiben des Kreditgeschäfts. Die Fidium AG erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Verfügung Klage vor dem Verwaltungsgericht. Sie vertrat den Stzandpunkt, nicht „im Inland“ tätig zu sein. Der Verwaltungsakt der BaFin verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EG-Vertrages (EGV). Das Verwaltungsgericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vor, ob die gewerbsmäßige Kreditvergabe eine Dienstleistung nach dem EGV darstellt oder oder unter die Kapitalverkehrsfreiheit fällt. Dies war von Bedeutung, weil in die Dienstleistungsfreiheit nur zwischen den EU-Mitgliedstaaten gilt, während Artikel 56 I EGV Beschränkungen des Kapitalverkehrs auch zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verbietet.
Der EuGH gelangte in dem insgesamt recht lapidaren Urteil zu dem Ergebnis, dass die Dienstleitungsfreiheit anwendbar sei: Durch die behördliche Maßnahme werde der Zugang zum deutschen Finanzmarkt für in Drittstaaten ansässige Unternehmen erschwert. Damit sei in ihrem Schwerpunkt die Dienstleistungsfreiheit berührt; auf die grenzüberschreitenden Geldströme wirke dies nur mittelbar, so dass die Kapitalverkehrsfreiheit nur reflexartig beeinträchtigt sei. Die Folge: Die Untersagungsverfügung der BaFin musste nicht auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften über die Dienstleitsungsfreiheit geprüft werden, weil sich das Schweizer Unternehmen a priori nicht darauf berufen konnte. Hauptsächlich deswegen konnten die Richter ihr Urteil Urteil so knapp begründen.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass Kreditangebote aus dem Drittausland wie das der Klägerin zukünftig leichter unterbunden werden können. Vor allem für Schufa-geschädigte Verbraucher kann dies zwar von Nachteil sein. Da Anbieter andererseits nicht selten mit Knebelangeboten und überhöhten Zinsforderungen die wirtschaftlichen Notlagen der Kunden ausnutzen, kann das Urteil als verbraucherfreundlich eingestuft werden. _________________ Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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hostaria Specialist
Anmeldungsdatum: 17.01.2006 Beiträge: 243
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Verfasst am: 6.Okt 2006 9:29 Titel: |
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@verbraucheranwalt
| Zitat: |
| , dass Kreditangebote aus dem Drittausland wie das der Klägerin zukünftig leichter unterbunden werden können |
Ist das nicht auch eine Form von Kartell?
Mit Gruß
hostaria |
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PayAway Newbie
Anmeldungsdatum: 03.11.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Douala
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Verfasst am: 6.Okt 2006 14:48 Titel: Diktatur-Versuche |
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| Verbraucherfreundlich oder nicht. Egal, Tatsache ist und bleibt, dass weder der VGH noch der EuGH, mir vorschreiben können, wo ich einen Kredit erwerbe. Das entscheide einzig ich allein, als Konsument. Was sollen eigentlich diese schwachsinnigen Versuche, andauernd diktieren zu wollen, was wer wo tun soll. Als mündiger Bürger, weis ich selber was für mich und für die Allgemeinheit gut oder schlecht ist. Mich erschauern diese krankaften Versuche der europäischen Staaten, einfach Alles zu reglementieren und Vorschriften nichts als Vorschriften. Zurück zur Diktatur oder was? Im Zeitalter des globalen "Zusammenschmelzens" sollte man endlich "Loslassen" üben, freier Fluss von Finanzen und aller anderen Güter, Wissen und Technologien. Weg mit den Grenzen, Begrenzungen, Beschränkungen, Einengungen, Verstopfungen etc.... Wie sonst, könnte man bitte der Armut in der 3. Welt Herr werden und darüberhinaus, der fortschreitenden Armutsentwicklung in den Industrienatonen einhalt gebieten? |
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The Saint Specialist
Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
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Verfasst am: 16.Okt 2006 10:51 Titel: |
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@PayAway,
glauben Sie wirklich Sie sind ein "mündiger" Bürger in der EU bzw. Deutschland? Sie mögen wissen was für Sie gut ist. Aber ist es nicht Anmaßung dies auch für die Allgemeinheit feststellen zu wollen! Damit würden Sie wiederum Entscheidungen und Gedanken für Andere treffen.
Weil genau dies die vorherrschende Denkweise hierzulande ist, haben wir die Flut von Gesetzen und Vorschriften. Nicht destotrotz muß ich dem zustimmen, daß es zuviele sind. "Weniger wäre mehr"
Aber ganz ohne geht es auch nicht in modernen Volkswirtschaften. Letztlich ist dies ein Element der Marktsteuerung. Oder wollen Sie freien Waren- und Dienstleistungsverkehr aus aller Welt-insbesondere Fernost- nach Deutschland? DAnn könnten Sie der letzte sein, der das Licht in Ihrem Betrieb ausmacht.
The Saint
[/quote] |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3628
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Xenia Insider
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 521
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Verfasst am: 8.März 2007 15:46 Titel: Moin Moin |
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| Zitat: |
Gericht ruft vor Entscheidung zu Online-Krediten EuGH an
Frankfurt/Main (dpa) - Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat im Streit um Internet-Kredite den Europäischen Gerichtshof angerufen. Es gehe darum, ob auswärtige, nicht kontrollierte Finanzdienstleister in der EU Kredite anbieten dürfen, erklärte eine Gerichtssprecherin am Montag.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der deutschen Finanzaufsicht und einem Schweizer Kreditanbieter. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte im August 2003 der Firma Fidium Finanz AG verboten, in Deutschland per Internet Kredite zu vertreiben. Dagegen hatte das Unternehmen Klage eingereicht, weil es seiner Auffassung nach nicht der deutschen Bankaufsicht unterliegt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für das Kreditgewerbe wollen die Frankfurter Richter im Kern nun vom EuGH wissen, ob derartige Kredite unter die vom EU-Recht garantierte Kapitalverkehrsfreiheit fallen. Mit einer Antwort aus Luxemburg, einer so genannten Vorabentscheidung, werde in etwa einem Jahr gerechnet.
(11.10.2004) |
Hat das Verwaltungsgericht Frankfurt inzwischen eine Entscheidung in der Sache gefällt ? |
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Xenia Insider
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 521
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Verfasst am: 6.Jul 2007 10:47 Titel: Re: Fidium Finanz AG |
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Datum: 05.07.2007
Aktenzeichen: 1 E 4355/06(V)
Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt a. M.
Mit Urteil vom heutigen Tage hat die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main die Klage gegen die Untersagungsverfügung der Bafin abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen darauf abgestellt, dass sich – unabhängig von dem Firmensitz – die Geschäftstätigkeit der Klägerin überwiegend im Inland auswirke, insbesondere sich ihre Kunden in der Bundesrepublik Deutschland befänden, so dass von einem Betreiben einer Finanzdienstleistung im Inland im Sinne von § 32 Kreditwesengesetz auszugehen sei. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats ab Zustellung die Zulassung der Berufung beantragt werden, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet. |
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