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Mark Vornkahl Specialist
Anmeldungsdatum: 15.02.2002 Beiträge: 109 Wohnort: Verden (Aller)
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Verfasst am: 15.Feb 2002 18:23 Titel: |
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Kredithaie, wem fallen bei diesem Stichwort nicht die üblichen Klischees amerikanischer Gangsterfilme ein: Breitschultrige Herren in dunklen Anzügen, die Kredite zu 20 Prozent Tageszins vermitteln und im späteren Verlauf mit Baseballschlägern und Springmessern die Zahlungsmoral ihrer Kunden fördern wollen.
Der moderne Kredithai der neunziger Jahre hat ein anderes, ausgefeilteres und letztlich wohl auch effizienteres Instrumentarium: EDV, Mailings , Internet, Callcenter und leider auch das gerichtliche Mahnverfahren haben Messer und Knüppel verdrängt. Die Kombination moderner Marketingmethoden mit der missbräuchlichen Nutzung der Zivilprozessordnung ermöglicht höchste Gewinne und minimiert gleichzeitig die Gefahr einer Strafverfolgung.
...
Der alltägliche Betrug
Das Vorgehen folgt hierbei immer dem gleichen Muster: Der potentielle Kreditnehmer wendet sich - auf Grund einer Kleinanzeige oder eines Werbeschreibens - an den Kreditvermittler.
"Einfach zur freien Verfügung - Altschulden kein Hindernis - Auch bei Arbeitslosigkeit -Tägliche Auszahlung!"
So oder ähnlich lauten dessen Werbeversprechen und damit wären dann ja alle Probleme gelöst. Kurze Zeit später ruft ein Mitarbeiter des Kreditvermittlers an und provoziert einen Hausbesuch, in dem er erklärt, der Kredit wäre praktisch bereits genehmigt, man müsste eigentlich nur noch die Verträge unterschreiben. Zufällig sei er morgen in der Gegend, da könne er ja kurz vorbeischauen um die letzten Details abzuklären.
Im Hausbesuch werden dann zunächst, wie es heißt zur Bonitätssteigerung, diverse Verträge über eine Vielzahl von Finanzdienstleistungen abgeschlossen. Diese Verträge seien angeblich notwendig, weil die Bank eine Sicherheit fordere, hier biete sich ein Bausparvertrag an. Weiterhin wolle die Bank sich natürlich für den Fall absichern, dass ihr Kunde verstirbt oder durch einen Unfall arbeitsunfähig würde...
Der Verkauf weiterer Finanzdienstleistungen - zur "Optimierung" der Provision - ist in der Praxis der Kreditvermittlungen wohl die Regel. Ebenso regelmäßig werden diese Verträge im Kreditvertrag (falls es tatsächlich einmal zu einer Darlehensvermittlung kommt) nicht mit angegeben, wiewohl sie nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 f VerbrKrG anzugeben wären. Vorteile für den Kreditsuchenden sind insbesondere dann nicht zu erkennen, wenn parallel zum Kredit Sparverträge (wie Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge) oder ohne Prüfung des vorhandenen Versicherungsschutzes Versicherungsverträge vermittelt werden. Der regelmäßige Hinweis, diese Verträge wären Voraussetzung für eine Kreditgewährung, lässt den Kreditsuchenden scheinbar keine andere Möglichkeit als sich zusätzlich zu belasten. Kommen die Verträge nur deshalb zustande, weil der Vermittler die Kunden täuscht, indem er behauptet, die Verträge seien als Sicherheit für das gewünschte Darlehen notwendig, führt dies zu finanziellen Schäden beim Kunden und zu Vermögensvorteilen beim Vermittler: "So liegt ein Schaden dann vor, wenn die Gegenleistung nicht gewollt wird, nicht gebraucht wird oder außerhalb des eigentlichen Leitungszweck des Geschäftes liegt. Das ist hier deutlich der Fall. Die Kunden haben (...) nicht angerufen, um einen Bausparvertrag abzuschließen, sondern um einen Kredit vermittelt zu erhalten. Es liegt also eine grobe Verfehlung des Leistungszwecks vor, der als Vermögensschaden zu subsumieren ist." Kühne kommt zum Ergebnis, dass das Verhalten der Außendienstmitarbeiter als Betrug (§263 StGB) strafbar ist.
Weiterhin ist natürlich noch der Aufwand des Kreditvermittlers zu bezahlen, schließlich sei man den ganzen Weg von D... hierher gefahren und habe jetzt eine dreiviertel Stunde beraten, es sei doch einzusehen, dass das nicht umsonst sei. Die Vereinbarung über einen Auslagenersatz ist so gestaltet , dass der rechtsunkundige Laie davon ausgehen muss, der Vermittler hätte einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Auslagenersatz. Der Auslagenersatz soll teilweise per Bankeinzug, teilweise per Überweisung gezahlt werden.
Die Formulierung des § 17 Satz 2 VerbrKrG, hat dazu geführt, dass in vielen Fällen dem Verbraucher Kosten in Rechnung gestellt werden, welche angebliche dem Kreditvermittler entstandene, erforderliche Auslagen abdecken sollen. Hierbei werden als erforderliche Auslagen die Posten Fahrtkosten zum Kreditsuchenden, Stundensätze für Außendienstmitarbeiter, Pauschalen für Porto und Telefon u.a.m. in Rechnung gestellt.
Pauschale Kostenansätze, wofür auch immer, sind unzulässig. 3 Fahrtkosten und Stundensätze des Außendienstmitarbeiters sind typische Betriebskosten des Kreditvermittlers und damit eben nicht erstattungsfähige Auslagen im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes, dies gilt auch, wenn der Vermittler angeblich selbständige Untervermittler beauftragt. Es handelt sich um Kosten der Geschäftsanbahnung. Allenfalls wären vom Kreditsuchenden Auslagen zu ersetzen, die in Ausführung seines Kreditvermittlungsauftrages (also nach Abschluss des Kreditvermittlungsvertrages) anfallen, diese müssten jedoch einzeln nachgewiesen und ihre Erforderlichkeit begründet werden. Erstattungsfähige Kosten i.S. des VerbrKrG setzen voraus, dass der Kreditvermittler in Vorleistung geht, d.h. Kosten vorgestreckt bzw. sich hierfür verpflichtet hat. Dies wird nur in wenigen Fällen zutreffen - beispielsweise bei einem Wertgutachten anlässlich einer Immobilienfinanzierung . Scholz geht davon aus, dass - bei der gebotenen engen Auslegung des Begriffes "erforderlich" - auch zu prüfen ist, ob es kostengünstigere Wege (Telefonat, Schriftverkehr) gegeben hätte.
Der potentielle Kreditnehmer hat bislang
eine (neue) Unfallversicherung, die ihn 20,00 € monatlich kostet,
eine (neue) Kapitallebensversicherung für 25,00 € monatliche Prämie,
einen (neuen) Bausparvertrag mit 39,00 € monatlicher Belastung
und die Hoffnung auf einen Kredit.
Dem stehen beim Vermittler gegenüber:
72,00 € Provision aus der Unfallversicherung,
350,00 € Provision aus der Lebensversicherung,
100,00 € Provision aus dem Bausparer und natürlich
225,00 € aus der sogenannten Auslagenerstattung, insgesamt 747,00 €.
Der Außendienstmitarbeiter, im Regelfall selbständiger Gewerbetreibender, erhält hiervon nur einen Bruchteil. Interne Unterlagen einer Kreditvermittlung dokumentieren einen Provisionsanspruch von jeweils 35,00 € für Bausparverträge und Unfallversicherungen , sowie gestaffelte Provisionen von 35,00 € bis 45,00 € (abhängig von Abschlussquote) für die Auslagenvereinbarung . Diese Provisionsregelung ist vergleichsweise großzügig, allerdings müssen die Außendienstmitarbeiter die Werbung in den örtlichen Tageszeitungen finanzieren; andere Vermittlerfirmen zahlen - wie ehemalige Mitarbeiter berichten - deutlich weniger. Eine Provisionsabrede für den Fall einer erfolgreichen Darlehensvermittlung findet sich in den Unterlagen übrigens nicht!
Der o.g. Betrag ist aber noch steigerungsfähig: In einem Schreiben der Kreditvermittlung wird dem Kunden angeboten, die Anfrage, gegen eine Gebühr von 10,00 €, beschleunigt zu bearbeiten. Zusätzlich wird noch auf die Service Hotline der Kreditvermittlung hingewiesen. Die Servicenummer beginnt mit 0190-8 und kostet 1,86 € je Minute. Bei einem geschickten Operator dauert das Gespräch durchaus eine halbe Stunde (in der der Kunde seinem angestrebten Darlehen nicht näher kommt); nach Abzug der Telekomgebühren eine zusätzliche Einnahme von 42,30 € für den Kredithai. Kühne kommt zur Bewertung: "Täuschung und Irrtum bestehen hier im Hinblick darauf, dass tatsächlich keine Informationen gegeben werden, die dem Kunden weiterhelfen könnten. (...) Der Vermögensschaden besteht in den Telefonkosten, denen keine Gegenleistung gegenüber steht. Der rechtswidrig erstrebte Vermögensvorteil (...) ist im Rückfluss der Teilgebühren aus der 190er Nummer zu sehen. Der Betrug ist also verwirklicht (....)"
Der Kreditsuchende hört nun lange Zeit nichts mehr vom Vermittler bis er schließlich ein Schreiben erhält, in dem es heißt: man bedaure, dass derzeit eine Kreditgewährung nicht möglich sei. Unter der Service - Nummer 0190-8 könne er aber wichtige Tipps zu zukünftigen Kreditanträgen erhalten.
Unterbleibt die Zahlung der vereinbarten "Auslagen", so wird der Betrag vermehrt über Inkassounternehmen angemahnt. In deren Schreiben heißt es z.B., der Vermittler beanspruche, "gemäß § 17 VerbrKrG bzw. § 652 BGB", die Zahlung der Auslagenerstattung, selbstverständlich zuzüglich der angefallenen Inkassokosten von 75,00 €. Viele Kreditsuchenden werden jetzt wohl zahlen, da sie davon ausgehen, dass eine Stelle, die offensichtlich vom Präsidenten eines Landgerichtes beaufsichtigt ist, sie nicht über die Rechtsgrundlage täuschen wird.
Zahlt der Kunde allerdings immer noch nicht, möglicherweise weil er meint, schließlich habe er ja auch keinen Kredit bekommen, wird die Forderung per gerichtlichem Mahnbescheid erhoben. Hierbei kann der Vermittler davon ausgehen, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen Rechtsmittel einlegen wird und eine eigentlich unzulässige Forderung im Automatismus des Mahnverfahrens tituliert werden kann. Letztendlich übernimmt dann der Gerichtsvollzieher (notgedrungen) als Quasi -"Komplize" die Beitreibung der Forderung.
Wird ausnahmsweise doch einmal Widerspruch eingelegt, so ist in aller Regel zu erwarten, dass der Kreditvermittler das streitige Verfahren vor dem Amtsgericht sucht, da der Streitwert einer Überprüfung in einer höheren Instanz entgegensteht und die Vorteile eines "Vielfachprozessierers" ausgespielt werden können. Die Bevollmächtigten einer bestimmten Vermittlergruppe z.B., legen ihrer Klage eine Liste mit rund 100 - für sie angeblich positiven - Amtsgerichtsentscheidungen bei, vor der viele Amtsrichter dann natürlich ohne nähere Prüfung kapitulieren. Die für den Kreditvermittler negativ ausgefallenen Urteile höherer Instanzen sind unbekannt, Hintergrundwissen fehlt sowohl auf Seiten des Gerichtes als auch seitens der des Kreditsuchenden (und seines Anwaltes). Der ehemalige Vorsitzende des 6. Senats am OLG Stuttgart, Rolf Bender, hat diesen Mechanismus als "Vollendung von Wirtschaftsdelikten durch gutgläubige Zivilgerichte" treffend beschrieben.
Das Instrumentarium der unseriösen Kreditvermittler umfasst noch eine Vielzahl weiterer Angebote, die hier nur kurz angerissen werden sollen:
Teilweise werden immer noch Kreditanträge per Nachnahme (zu Preisen zwischen 100,- und 200,-€) versandt.
Einzelne Kreditvermittler bieten weiterhin zins- und tilgungsfreie Kredite an, bei denen die Rückzahlung durch eine vom Kreditsuchenden vorab zu erbringende Einlage sichergestellt werden soll, die angeblich hochrentierlich angelegt werde.
Vereinbarungen über Auslagenerstattungen werden zunehmend durch sogenannte Wirtschaftsberatungsverträge, den Verkauf von Servicekarten oder Clubmitgliedschaften ersetzt, die das Problem der §§ 16, 17 VerbrKrG umgehen und dem Vermittler einträgliche Geschäfte sichern sollen.
So treffend und eindrucksvoll beschrieben von Herrn C. Maltry, Landratsamt Main-Spessart (Schuldnerberatung)
Ich dachte hier passt es! Also aufgepasst euer xxxx
[ Diese Nachricht wurde geändert von: xxxx am 2002-02-15 12:31 ] |
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Blindschleichl Specialist
Anmeldungsdatum: 25.11.2002 Beiträge: 83 Wohnort: Regensburg
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Verfasst am: 25.Nov 2002 14:07 Titel: Bumerang |
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Danke! Sehr schöne Ausführung und Aufschlussreich. Naja, trifft wohl den Nagel auf den Kopf.
Bei mir "brennts" und ich mache mir wirklich ernsthaft Gedanken darüber, ob man solch einem Kredithai nicht einen Bumerang zuwerfen kann.
Ich denke da an gewisse Sachen die ich mal gelesen habe, Gerichtsurteile etc.
"...Mit bestem Wissen und Gewissen" ???
"... kompetent..." ???
Wenn das nicht gegeben ist, sieht die Rechtslage doch anders aus, oder?
Oder ich selbst eröffne eine Briefkasten-Adresse, laß mir den Kredit überweisen uuuuuuuuund Tschüss.....
Träume ich?
Kann sein, bei mir "brennts" halt und ich bin verzweifelt, suche nach jedem Strohhalm.
P.S.: wo bekommt man gute Brecheisen her?? Müßte bei meinem Haus nen kleinen Pflasterstein neu einbauen. *gggggggg* |
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