Eine Direktbank muss Wertpapieraufträge nicht zurückweisen, nur weil sie durch das Kontoguthaben des Kunden nicht gedeckt sind.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Nürnberg hervor. Allenfalls gelte eine Nachfragepflicht, wenn der Irrtum des Kunden offensichtlich ist, weil Kaufauftrag, Kontoguthaben des Kunden und Größe des Depots in deutlichen Mißverhältnis stehen.
Das Gericht hob eine gegenteilige Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth auf und wies die Schadensersatzklage eines Kunden der Direktbank ab.
Der Kläger hatte den Auftrag zum Kauf von 150 Anteilen eines Investmentfonds gegeben. Sein Guthaben betrug 10.000 Euro, der Auftrag umfasste jedoch ein Volumen von 63.000 Euro.
Wenn die Bank trotz fehlender Deckung einen Auftrag ausführe, so verzichte sie auf eine Vorschussleistung des Kunden.
Eine Pflichtverletzung sei dies jedoch nicht. AZ 12 U 1346/02
Das dürfte somit wohl der einzige Kredit sein, welcher Kunden ohne Prüfung gewährt wird. Frage ich mich, warum so viele Unternehmen Kreditschwierigkeiten haben. Einfach ordern...
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