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Privatgläubiger

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extrameyer
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.08.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2003 10:35    Titel: Privatgläubiger Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einem jahr habe ich Insolvenz für mein Geschäft beantragt und unterliege nun seit ca.8 Monaten der Restschuldbefreiung.
Seit der Gewerbeabmeldung vor einem Jahr lebe ich nun leider von der Sozialhilfe. Da meine Betriebsmitteldarlehen über einen Grundschuldbrief des Hauses meiner Tante und deren "übernahme der Persönlichen Haftung" abesichert waren, hat sich nun die Bank bei meiner Tante bedient und Sie unter Androhung der Zwangsversteigerung gezwungen diese Darlehen abzulösen was nun auch vor 4 Wochen erfolgt ist.
Was passiert nun wenn ich wieder Einkünfte habe?
muß ich dann von meinem Selbstbehalt (ca.930,00€/Monat) zusätzlich noch Raten an meine Tante entrichten oder werden diese aus dem Pfändbaren Teil meines Einkommens bestritten?
Mein Insolvenzverwalter (bin für Ihn anscheinend nur lästig, da zu klein)darf mir leider keine Rechtsauskunft geben, und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Außerdem waren die gleichen Darlehen auch noch über eine Bürgschaft meiner ehemaligen Lebensgefährtin abgesichert die sich jedoch mit einigen Vermögenswerten wie PKW/Geschäftsausstattung usw..
die ich vor der Insolvenz auf Sie überschrieben habe aus dem Staub gemacht.
nun stehe ich mit dem ganzen Mist alleine da. Wer kann mir helfen?
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easycredit von der TeamBank
werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2003 10:48    Titel: Re: Privatgläubiger Antworten mit Zitat

extrameyer hat folgendes geschrieben::

muß ich dann von meinem Selbstbehalt (ca.930,00€/Monat) zusätzlich noch Raten an meine Tante entrichten oder werden diese aus dem Pfändbaren Teil meines Einkommens bestritten?


was hat das mit müssen zu tun?

wenn du charakter hast, solltest du es tun. schließlich hat sie für dich
die rübe (bzw. ihr haus) hingehalten, oder seh ich das falsch?
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extrameyer
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.08.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2003 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht nicht darum daß ich meiner Tante das Geld nicht Zahlen will,-
ganz im Gegenteil würde ich am liebsten nur Ihr das Geld geben da wir ein sehr gutes Verhältnis zueinander haben. Ich bin Ihr sehr zu Dank verplichtet für Ihre großzügige Hilfe. Ich wollte nur wissen wie sich die Angelegenheit rechtlich verhält und wie ich meine ehemalige Lebensgefährtin die immer nur von mir und dem Geschäft Profitiert hat, mit ins Boot hohlen kann. Immerhin betragen die Schulden allein bei meiner Tante nun ca.100000€.

Grüße
Frank
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werner callies
.


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 3253
Wohnort: NRW & Spanien

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2003 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

lebensgefährtin (freundin), wenn die nix unterschrieben hat, kaum eine chance.

ehefrau: auch wenn sie nichts unterschreibt und du kannst nachweisen,
dass ihr von dem geschäft lebt (oder gelebt habt), ist automatisch mit
der hälfte dabei (ehevertrag ausgenommen).

der haken: nur, wenn du auch bezahlst. du kannst also nicht hingehen
und von ihr die hälfte verlangen.
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clausenpost
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2003 15:27    Titel: Abzahlen ? Antworten mit Zitat

Hallo Frank oder extrameyer,
eine spannende Frage ist gleichfalls, wie in den nächsten Jahren welches Einkommen reinkommen soll.
Alles was über der Grenze liegt muß weg - es soll ja gleichmäßig verteilt werden.
Bei dem Betrag wird die Tante mit Anstellen lange warten müssen.
Oder wie ist der Plan ?
mfg
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krekon
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 06.10.2003
Beiträge: 366
Wohnort: Zentralbayern

BeitragVerfasst am: 2.Dez 2003 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

an extrameyer:
Haben Sie nicht zufälllig vor Jahren mit Ihrer Tante einen privaten Vertrag geschlossen, in dem Sie sich verpflichten, Ihr bei einer evtl. Bürgschaftsinanspruchnahme das Geld zu erstatten und Ihr Einkommen, oder Teile davon (für den Fall der Fälle) abgetreten?
WEnn die Tante jetzt klagt, kann die Tante evtl. dafür noch einen Titel bekommen. Sie bekommen PKH haben also keine Kosten, Die Tante leider etwas mehr (aber vielleicht hat sie Rechtschutz der diese Ksoten übernimmt) Damit würde nur die Tante Geld bekommen, die anderen aber nicht mehr.
Ich bin mir nicht sicher ob das bei Restschuldbefreiung überhaupt geht, aber in diesem Forum gibt es eine Menge Personen die das bewerten können.
Evtl. gibt jemand der sich mit juristischen Vorgängen auskennt einen Kommentar dazu ab
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