Verfasst am: 15.Mai 2003 10:22 Titel: Probleme mit Bürgschaft?
Bürgschaft bei Überforderung nichtig
Kammergericht gibt zu hoch belasteter Ehefrau Recht: Vertrag sittenwidrig
Ist eine Ehefrau mit der Übernahme einer Bürgschaft finanziell deutlich überfordert, so ist diese in der Regel nichtig.
Das gilt einem Urteil des Berliner Kammergerichtes zufolge selbst dann, wenn das geliehene Geld für die Existenzgründung des Ehemanns gedacht war. Unerheblich sei dabei, dass die Ehefrau in einem solchen Fall auch Vorteile hat.
Das Gericht hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Berlin auf und wies die Zahlungsklage einer Bank gegen die Ehefrau ab.
Ihr Mann wollte eine Großtankstelle pachten und nahm ein Darlehn über 294.000 Euro auf. Die Frau, die in dem Bertrieb für ein geringes Gehalt angestellt werden sollte übernahm die Bürgschaft. Als die Mineralölgesellschafft den Pachtvertrag kündigte, entschloss sich die Bank ebenfalls, die Kredite zu kündigen. Sie verlangte die sofortige Rückzahlung von der Ehefrau als Bürgin. Für diese Forderung sah das Kammergericht jedoch keine Rechtsgrundlage, da der Bürgschaftsvertrag sittenwidrig und damit nichtig sei.
Bleibt nur zu hoffen, dass dieses Urteil auch für einen bürgenden Ehemann gilt.
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