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gnom Specialist
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 113 Wohnort: stuttgart
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Verfasst am: 11.Feb 2003 16:50 Titel: Rückbuchung - bei Konto ohne ausreichendem Guthaben |
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Es gibt immer noch Kreditinstitute, die das tun:
Das Konto ist nicht gedeckt, Daueraufträge werden zurückgebucht
oder Schecks nicht eingelöst, und die Bank erhebt dafür ein Entgelt.
Darf sie nicht!
Es ist keine Kundendienstleistung und darf somit auch nicht
in Rechnung gestellt werden.
Der Bundesgerichtshof hat schon zweimal in diesem Sinne entschieden:
(AZ: XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96) |
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osinskia Newbie
Anmeldungsdatum: 19.08.2003 Beiträge: 2 Wohnort: 40789 Monheim
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Verfasst am: 24.Aug 2003 8:15 Titel: Dresdner Bank verlangt 6 Euro |
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Hallo,
bei der Dresdner Bank, wo ich mein Konto habe, wird 6 Euro Gebühr für eine Rückbuchung verlangt.
Gibt es Möglichkeiten, sich das Geld von der Bank rückwirkend zurückzuholen?
Andreas |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 24.Aug 2003 8:52 Titel: |
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Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes unter Arm bekommst du wahrscheinlich dein Geld zurück - und danach 'bittet' dich die Bank, dir ein anderes Kreditinstitut zu suchen, verweist diesbezüglich auf die entsprechenden Geschäftsverbindungen im 'Kleingedruckten'. Wetten? Machst du es nicht, dann werden Sie dir dein Konto kündigen - und diese der Schufa melden. Und dann? Schufaeintrag wegen Kontokündigung!!!
Freiheit die ich meine... Was sagte schon Karl Marx: 'Verstaatlichung der Banken und Versicherungen!'
Dazu ein kleines Beispiel: Jemand beantragt eine goldene American Express in Deutschland. Bekommt die Karte, der Antrag wurde also angenommen. Kreditlimit 15.000€ - auch kein Schmutz. Eine SSK löst den ersten Jahresbeitrag nicht ein und Amex kündigt das Kreditkartenkonto. Auch nicht schlecht. Wer haftet für die immateriellen Schäden? Die Stadtsparkasse? Wohl kaum, die bezieht sich auf die Geschäftsbedingungen. Also - PECH GEHABT? JA!!!
In diesem Sinne... |
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gnom Specialist
Anmeldungsdatum: 10.12.2002 Beiträge: 113 Wohnort: stuttgart
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Verfasst am: 28.Aug 2003 5:32 Titel: |
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Hallo liebe Leut, aus dem Urlaub zurück und gleich die Info:
Unerlaubte Gebühren
Kein Bankkunde muss eine Strafe zahlen, wenn eine Lastschrift nicht ausgeführt wird. Diesen Schiedsspruch des Bundesgerichtshofs wollte die Geldbranche umgehen. Einige Geldinstitute wie die Dresdner Bank strichen einfach diese Gebühren aus dem Verzeichnis, buchten Sie aber ab - kommentarlos. Jetzt ist das Landgericht Köln dazwischen gefahren: Danach brauchen Kunden verdeckt erhobene Beträge, die als Strafgebühr für Rücklastschriften erhoben werden, nicht zahlen (Az. 26 O 100/02). Erstritten hat das Urteil die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
(Leider ist das Urteil noch nicht online - vielleicht später, suchen Sie hier: http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php)
Hier noch die Presseerklärung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
| Zitat: |
Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW
19.08.2003
Verdeckte Entgelte für Rücklastschriften unzulässig:
Dresdner Bank unterliegt Verbraucher-Zentrale NRW
Die Dresdner Bank darf Gebühren nicht als Schadensersatz deklarieren, um auf diesem Umweg gesetzeswidrige Entgelte für Rücklastschriften zu kassieren. Das hat das Landgericht Köln jetzt entschieden, nachdem die Verbraucher-Zentrale NRW gegen unseriöse Praktiken der Dresdner Bank AG vor den Kadi gezogen war (Urteil v. 11. 6. 2003, Az: 26 O 100/02). „Bankkunden brauchen verdeckt erhobene Beträge, die eigentlich als Strafgebühr für Rücklastschriften berechnet werden, nicht zu zahlen. Darüber hinaus hat die richterliche Entscheidung bahnbrechende Bedeutung für weitere Verschleierungspraktiken bei der Entgeltberechnung von Geldinstituten“, kommentiert die Verbraucher-Zentrale NRW die Entscheidung des Landgerichts.
Die Verbraucher-Zentrale NRW hatte geklagt, weil die Dresdner Bank in einem cleveren Schachzug versucht hat, zwei im Jahr 1997 erlassene Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu umgehen, in denen besondere Entgelte bei Rücklastschriften als unzulässig erklärt worden waren. Zwar verschwanden die einschlägigen Gebühren aus den offiziellen Preisverzeichnissen. Doch wenn eine Bank eine Lastschrift ihrer Kunden nicht einlösen wollte, wurde trotzdem für die Rückbuchung kassiert. Kunden der Dresdner Bank konnten nur bei genauer Prüfung ihrer Kontoauszüge feststellen, dass nicht nur abgebuchte Beträge zurückgeholt, sondern daneben auch Gebühren von sechs Euro fällig wurden. Auf Nachfrage erhielten sie ein gewundenes Antwortschreiben der Bank, in dem die erhobenen Beträge als berechtigte Schadensersatzforderungen deklariert worden waren.
Das Landgericht Köln bestätigte jetzt die Auffassung der Verbraucher-Zentrale NRW, die das Vorgehen der Dresdner Bank als gezielte Attacke zur Unterwanderung von Kundenrechten verstand. Die Richter mochten der Argumentation der Bank mit dem grünen Band nicht folgen, die behauptet hatte, sie fordere in ihrem Schreiben lediglich einen berechtigten Schadensersatz bei der Durchführung von Rücklastschriften. Das Landgericht Köln erklärte die berechneten Gebühren als unzulässig und untersagten dem Geldinstitut, die dubiosen Kundenanschreiben weiterhin zu verschicken.
„Die richterliche Entscheidung bricht eine wichtige Lanze für den Verbraucherschutz“, frohlockt die Verbraucher-Zentrale NRW: „Denn angesichts zahlreicher Auseinandersetzungen um die Berechtigung von einzelnen Posten in Preisverzeichnissen sind einige Banken dazu übergegangen, umstrittene Gebühren aus ihren Verzeichnissen zu streichen, um sie ihren Kunden in verschleierter Form dennoch kommentarlos vom Konto abzubuchen.“
Gegen das Urteil hat die Dresdner Bank ein Berufungsverfahren eingeleitet. Bei einem erneuten Verfahren sehen die Verbraucherschützer jedoch weiterhin das Recht auf ihrer Seite: „Die Dresdner Bank hat einen ehernen Rechtssatz missachtet: Wer pauschal Schadensersatz von seinen Kunden kassieren will, muss ihnen die Möglichkeit einräumen, den geringeren Schaden auch nachzuweisen. Genau dies hat die Bank unterlassen.“ Im Übrigen prüfe die Bank immer im eigenen Sicherheitsinteresse, ob sie Lastschriften einlöse oder nicht. Diese obligatorische Praxis könne den Kunden nicht angelastet werden.
Um sich entsprechend zu wappnen, bittet die Verbraucher-Zentrale betroffene Kunden der Dresdner Bank um Mithilfe und fordert sie auf, Fälle von unzulässigen Entgeltberechnungen bei Rücklastschriften an die folgende Anschrift zu schicken: Verbraucher-Zentrale NRW, B1 FDL, Stichwort: „Rücklastschrift - Dresdner Bank“, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Jul 2005 16:02 Titel: |
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Dann eben über die Bankgebühren, wie hier in diesem Fall:
| Zitat: |
Die Nassauische Sparkasse hat die Gebühren ( + 340 Prozent )für „Problemkunden“ drastisch erhöht. Andere Kreditinstitute dürften nachziehen.
Der Gebührenschock kam per Bankpost: Satte 20 Euro im Monat kostet ab 1. Juli ein Girokonto, das zuvor noch mit 4,50 Euro berechnet wurde. Der Absender des bösen Briefes war aber nicht etwa eine der als besonders renditehungrig verrufenen Großbanken. Nein, ausgerechnet eine bei ihren knapp 300 000 Kunden beliebte hessische Sparkasse schwingt den Preishammer. Die Nassauische Sparkasse (Naspa) will auf diese Weise ihre so genannten „Problemkunden“ abstrafen: Kontoinhaber, die ihren Kreditrahmen regelmäßig über die vereinbarte Grenze hinaus strapazieren oder ungedeckte Überweisungen und Lastschriften einreichen. „Der Verwaltungsaufwand für solche Konten ist zu hoch, wir müssen kostendeckend arbeiten“, rechtfertigt eine Naspa-Sprecherin den mehr als vervierfachten Gebührensatz.
Peinliche Panne
Die Naspa unterrichtete ihre 19 000 Sorgenkunden höchst unpersönlich per Kontoauszug über die drastische Gebührenerhöhung – und musste sich anschließend bei fast jedem dritten entschuldigen. 30 Prozent der angeblichen Problemfälle hatten ihr Konto völlig korrekt geführt. Selbst ein Mitglied des Verwaltungsrats kritisiert inzwischen das Vorgehen der Bankmanager als „unsensibel“. Die Aktion werde „dem Ruf der Sparkasse schaden“, wettert Dieter Horschler, Bürgermeister im hessischen Schierstein. Bei Kunden, die auf jeden Euro achten müssen, sei das „ein starkes Stück“.
Auch nachdem die Naspa die Erhöhung auf Grund öffentlicher Empörung Ende vergangener Woche vorerst ausgesetzt hat, befürchten Verbraucherschützer weitere Kostensteigerungen für schwierige Kunden. Die Taunus Sparkasse, deren Filialen sich oft in direkter Nachbarschaft zu Naspa-Zweigstellen befinden, prüft ähnliche Pläne wie die Konkurrenz. Die Sparkasse Mittelthüringen verlangt sogar bereits acht Euro Zusatzspesen pro Monat von ihren finanzschwächeren Kunden. Die Banker nennen das nüchtern „Sonderbepreisung“. Tatsächlich verursacht diese Kundengruppe oft höhere Kosten als Sparer mit Standardanforderungen. Ein Beispiel: Sie bekommen Bargeld nur noch am Kassentresen und nicht mehr am Geldautomaten.
Banker mit Anspruch
Speziell Sparkassen dürften versuchen, mit steigenden Gebühren den Zahlungsverkehr der Kleinkunden so profitabel wie möglich zu gestalten. Der einfache Grund: Sie betreuen weit mehr Privatkunden als Deutsche Bank, Dresdner, Commerzbank & Co. Schon heute beherrschen die Sparkassen stolze 50 Prozent des Marktes. Als Institute öffentlichen Rechts sind sie dabei verpflichtet, „die kreditwirtschaftliche Versorgung aller Gruppen der Bevölkerung sicherzustellen“ (Eigenwerbung), also Konten für jedermann zu führen.
Die Privatbanken haben sich zwar auch verpflichtet, allen Kunden ein Konto anzubieten – aber nur, wenn die Zahlen stets schwarz sind („auf Guthabenbasis“). Sparkassenmanager klagen jedoch, dass die privaten Konkurrenten ihnen dennoch diese ungeliebten Kunden überließen. Birgit Höltgen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Wir erhalten regelmäßig Beschwerden über Privatbanken, die ihrer Verpflichtung zur Einrichtung von Konten für schwierigere Kunden nicht nachkommen.“ Umso leichter fällt es diesen Kreditinstituten zu erklären, Sonderentgelte seien für sie derzeit „kein Thema“.
Keine Gebühren-Limits
Zwar ist die Pflicht, Konten für wenig interessante Kunden anzubieten, bei Sparkassen gesetzlich geregelt. Dafür fehlen aber verbindliche Vorgaben für die Kontenpreise. Jochen Schädtler von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden: „Nur wenn Institute die Gebühren derart stark anheben, dass dies als Abwehrstrategie erkennbar ist, können die Gerichte einschreiten.“ Kontokosten unterliegen somit aber nicht der öffentlich-rechtlichen Kontrolle. „Anders als bei Kreditzinsen gibt es“, so Schädtler, „hier keine Wuchergrenze.“ |
Quelle: Focus |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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