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piklusch Pathfinder
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 287
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Verfasst am: 15.Sep 2003 10:46 Titel: Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung Hypo-Darlehen |
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Guten Tag,
es gibt wohl ein OLG-Urteil (Saarbrücken) nachdem die Vollstreckung in das private Vermögen eines Darlehensnehmers nicht zugelassen ist, wenn dieses nicht in den Darlehensverträgen entsprechend festgehalten wurde.
Im angesprochenen Fall hatte eine Bank nach erfolgter Zwangsversteigerung eines Objektes den "Restbetrag" versucht über die gängigen Vollstreckungswege beim Darlehensnehmer einzuziehen.
Der Darlehensnehmer hatte dann geklagt , weil in seinem Darlehensvertrag unter Sicherheiten nur die Eintragung einer Grundschuld auf dem Objekt vermertk war.
Beim anschliessenden Notartermin wurde dann innerhalb der Grundschuldbestellungszeremonie natürlich darauf eingegangen, daß der Darlehensnehmer sich damit in die Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
Genau diese Vorgehensweise hat das OLG bemängelt, und abschliessend festgehalten daß dies bereits im Darlehensvertrag hätte erwähnt werden müssen.
Ich habe das OLG-Urteil mal angefordert, dies hätte wohl immense Auswirkungen auf die Finanzierungswelt. Ich habe mal die Verträge meiner Klientel durchgesehen, es steht bei fast keinem so drin.
Ich rühr mich wieder
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piklusch Pathfinder
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 287
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Verfasst am: 15.Sep 2003 11:17 Titel: |
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So, hier nun weitere Details:
OLG Saarbrücken 7U 59/02-16- 19.11.2002
Berufungsurteil zum LG-Urteil
Auszug
| Zitat: |
Zu Unrecht sei das Landgericht von der Wirksamkeit der Sicherungsvereinbarungen ausgegangen. die in den Grundschuldurkunden vorgesehene Übernahme der persönlichen Haftung verstoße gegen den in §4 ABGB vorgesehenen Vorrang der Individualabrede.
Hinzu komme, daß die Grundschulden jeweils erst nach Abschluß der Darlehensverträge bestellt wurden und es deshalb zum Zeitpunkt des Abschlußes der Darlehensverträge nicht klar gewesen sei, ob die Grundschulden mit einer persönlichen Haftungsübernahme und einer Zwangsvollstreckungserklärung bestellt würden.
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Hier kommen dann noch ein paar Entsdcheidungsgründe:
| Zitat: |
Bereist die Wirksamkeit der Übernahme der persönlichen Haftung begegnet rechtlichen Bedenken.
Bedenken gegen die Wirksamkeit der formulierten Haftungsübernahmen ergeben sich des Weiteren aus §4 AGBG, wonach individuelle Vertragsabreden Vorrang vor AGB haben.
Vorliegend haben die Parteien in Ziffer 9 der Darlehensverträge jeweils vereinbart, daß als Sicherungsmittel nur Grundschulden bestellt werden.
Diese als Individualvereinbarung geltende Vereinbarung dürften als vorrangig gegenüber der in §5 der Grundschuldbestellungsurkunde ergebenden zusätzlichen Haftungsübernahmen sein, mit der Folge dass letztere unwirksam sind.
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Das schaut doch irgendwie schon gut aus, die Bank durfte also aus dieser Grundschuld nicht weiter vollstrecken.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
| Zitat: |
Rechtsgrund für das Erlangen dieses Sicherungsmittels hätte nur eine entsprechnde Zweckvereinbarung der Parteien sein können. eine solche Zweckvereinabarung ist nicht zustande gekommen.
Die Sicherung bemisst sich jeweils nach §9 der Darlehensverträge. In keinem der Verträge ist dort indes die Übernahme der persönlichen Haftung mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung als Sicherungsmittel genannt.
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War schonmal bei Wiso Thema.
Wenns interessiert, dann poste ich mal das ganze Urteil.
Mir scheint hier doch die Möglichkeit die eine oder andere Zwangsversteigerung abwenden zu können, wenn man der Bank klarmachen kann, daß hinterher NADA zu holen ist.
Mir sind Fälle bekannt, in denen die Banken ohne Rücksicht auf Verluste zu 50 % vom Verkehrswert versteigert haben. (wir holen es ja von dir wieder lieber Kunde, wenn auch erst in 20 Jahren....)
P7 |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 15.Sep 2003 11:27 Titel: |
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Hallo piklusch!
Vielen Dank für den informativen und interessanten Beitrag. Schön!  |
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piklusch Pathfinder
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 287
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piklusch Pathfinder
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 287
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Verfasst am: 16.Sep 2003 13:24 Titel: |
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Guten Tag,
wir haben nun die erste Klageschrift auf Herausgabe der Schuldurkunden
gestellt.
Die Ex-Frau des Schuldners (auch Darlehensnehmers) sollte die EV abgeben und hat daher das o.g. Urteil zum Anlass für eine Widerspruchsklage genommen.
In zwei anderen Fällen wurde nun in Verhandlung (Zwangsversteigerung ist anberaumt) mit den Banken das Urteil präsentiert.
Sobald hier Ergebnisse vorliegen gibt es weitere Infos.
Klasse Druckmittel, wenn es funkioniert !
P7
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piklusch Pathfinder
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 287
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Verfasst am: 16.Sep 2003 13:43 Titel: |
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| Zitat: |
OLG Saarbrücken 19.11.2002 - 7 U 59/02-16-
Keine automatische Vereinbarung der persönlichen Haftung und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ohne ausdrückliche Erwähnung im grundschuldbesicherten Darlehensvertrag
EWiR § 1191 BGB 1/2003, 163 (Joswig) |
Habe mir das Heft mit dem Urteil bestellt, die Faxkopie ist schlecht lesbar.
P7
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 16.Sep 2003 17:13 Titel: |
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...dieses Urteil wird so manchen in Bedrängnis gekommenen Kapitalanleger bei seinen Verhandlungen bei der Bank Abtl. Sonderkredite(-notleidende) etc. dienlich sein.
Kompliment an P7!!! |
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MFB - Real Estate Newbie
Anmeldungsdatum: 11.09.2003 Beiträge: 17 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: 16.Sep 2003 18:00 Titel: |
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@ P7 - ein Top-Tipp!
Hier zeigt sich wieder ganz deutlich, wie wertvoll das Forum mit seinen Usern ist. Ein sicher ganz gut zu verwendendes Urteil. |
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Gerhard Gösebrecht Specialist
Anmeldungsdatum: 25.02.2002 Beiträge: 167 Wohnort: Südseite der Nordküste, nun etwas östlicher
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Verfasst am: 16.Sep 2003 19:01 Titel: No Revision |
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Ganz wichtig hierbei die Bemerkung, dass eine Revision nicht zugelassen wird, d.h. die Bank hat keine Chance das Verfahren vor dem BGH weiterzuführen und damit bei einem umgekehrten Verfahrensausgang doch noch weiter zu vollstrecken.
Dieses Urteil dürfte in naher Zukunft noch so einige Banken in arge Verlegenheit bringen, ich denke da an einige Einkaufstempel auf der grünen Wiese, welche bis zum Auslaufen der 50% Sonderafa in den neuen
Bundesländern aus dem Boden gestampft wurden, obwohl die Nachfrage schon längst gesättigt war.
Vorsicht ist nur geboten, wenn dem Kreditnehmer auf einmal neue Verträge ins Haus stehen und die Bank darauf drängt diese zu unterzeichnen, um somit das Urteil auszuhebeln.
Dieses Thema verdient es auf jeden Fall die Angelegenheit zu beobachten, welche Entwicklung sich daraus noch ergibt. |
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Celines_Mama Specialist
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 138
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Verfasst am: 17.Sep 2003 20:41 Titel: |
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Ui Ui Ui...
Mein Arbeitgeber scheint in Sachen Baufinanzierungen doch einer der pingeligsten zu sein *lol*
Bei uns stehts in der Zweckerklärung und in der GSBU.... |
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piklusch Pathfinder
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 287
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Verfasst am: 18.Sep 2003 6:26 Titel: |
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In der Grundschuldbestellungsurkunde stehts immer
Der Knackpunkt ist, daß es im DARLEHENSVERTRAG stehen muß.
Gruß
P7 |
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Celines_Mama Specialist
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 138
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Verfasst am: 18.Sep 2003 7:24 Titel: |
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Bei uns schon  |
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hewi Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 52
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Verfasst am: 3.Nov 2003 14:33 Titel: Der Beitrag zur Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung |
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@ piklusch
seit einiger Zeit lese ich hier im Forum, um mir erst einmal einen Überblick zu verschaffen. Bin jetzt bei "Banken" angekommen und habe Ihren o.a. Artikel gelesen. Ich fand es so interessant, dass ich gleich einmal meine Unterlagen durchgesehen habe. In jedem meiner Darlehensverträge steht als Sicherheit nur "Grundschulden" an meiner Besitzung. Zeitgleich mit den Darlehensverträgen ist jeweils eine "Zweckerklärung für Grundschulden" unterschrieben worden und erst in der Urkunde zur Grundschuldbestellung ist von persönlicher Haftung und entsprechender Unterwerfung die Rede. Habe ich Ihren Artikel richtig verstanden, dass im Fall der Fälle die Bank nur auf meine Besitzung, nicht aber auf weiteres privates Vermögen zugreifen könnte?
hewi |
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piklusch Pathfinder
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 287
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Verfasst am: 3.Nov 2003 18:44 Titel: |
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Hallo,
so würde ich das sehen. Das Gericht hatte genau diesen Zustand bemängelt.
Somit bliebe tatsächlich nur das Objekt als Sicherheit und keine persönliche Haftung.
Bei noch laufenden "normalen" Finanzierungen wäre es interessant ob die Banken bei Prolongationen diesen Passus ändern.
Da die Sache auch durch WISO (ZDF) ging scheint es unter Umständen so zu kommen.
Ob das dann allerdings rechtsgültig ist, weiß ich nicht.
P7 |
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piklusch Pathfinder
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 287
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Verfasst am: 12.Nov 2003 18:02 Titel: |
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So Leute,
die Sache mit dem OLG sollte wohl von seiten der klagenden Bank dem BGH vorgelegt werden.
Gegen die seinerzeit vom OLG verhängte "Nichtzulassung der Revision" hatte die Bank geklagt.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10.09.2003 - IV ZR 414/02 - die gegen das Urteil eingelegte Nichzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Somit FREUDE bei den Betroffenen !
Bin gespannt wie die Banken reagieren.
Grüße
P7
Hier nochmals ein Link
http://sicherungsgrundschuld.de/Grundschuld-Loesungen/Grundschuld-Fall-C-6.htm |
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hewi Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 52
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Verfasst am: 8.Dez 2003 17:20 Titel: Gibt`s schon Reaktionen.. |
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seitens der Banken? Seit dem 12. November hätte sich dort schon was tun können, oder habe ich irgendwo etwas überlesen?
Gruß hewi |
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Jäger50 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.05.2004 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.Mai 2004 20:52 Titel: Re: Unterwerfung unter Zwangsvollstreckung Hypo-Darlehen |
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| piklusch hat folgendes geschrieben:: |
Guten Tag,
es gibt wohl ein OLG-Urteil (Saarbrücken) nachdem die Vollstreckung in das private Vermögen eines Darlehensnehmers nicht zugelassen ist, wenn dieses nicht in den Darlehensverträgen entsprechend festgehalten wurde.
Im angesprochenen Fall hatte eine Bank nach erfolgter Zwangsversteigerung eines Objektes den "Restbetrag" versucht über die gängigen Vollstreckungswege beim Darlehensnehmer einzuziehen.
Der Darlehensnehmer hatte dann geklagt , weil in seinem Darlehensvertrag unter Sicherheiten nur die Eintragung einer Grundschuld auf dem Objekt vermertk war.
Beim anschliessenden Notartermin wurde dann innerhalb der Grundschuldbestellungszeremonie natürlich darauf eingegangen, daß der Darlehensnehmer sich damit in die Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.
Genau diese Vorgehensweise hat das OLG bemängelt, und abschliessend festgehalten daß dies bereits im Darlehensvertrag hätte erwähnt werden müssen.
Ich habe das OLG-Urteil mal angefordert, dies hätte wohl immense Auswirkungen auf die Finanzierungswelt. Ich habe mal die Verträge meiner Klientel durchgesehen, es steht bei fast keinem so drin.
Ich rühr mich wieder
P7 |
Wie endeten die Verhandlungen mit der Bank, bin in Gleicherlage.
Bitte um Nachricht. |
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COlt142003 Newbie
Anmeldungsdatum: 05.11.2003 Beiträge: 8
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Verfasst am: 26.Mai 2004 8:27 Titel: |
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Dieser Forenbeitrag weißt auf eine interessante Neuerung in der Tat hin, die sicherlich vielen dienlich sein dürfte. Danke!
Meine Anregung an die Moderation:
Ist nicht möglich, ein EXTRA - Forum zB mit dem Titel "Neues aus der Rechtsprechung/Verbraucherschutz" ein zu richten, um zu einer besseren Übersicht und zu einem leichteren Suchzugriff zu kommen? |
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Marzenka Newbie
Anmeldungsdatum: 17.07.2004 Beiträge: 27
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Verfasst am: 17.Jul 2004 18:07 Titel: |
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Hallo piklusch,
hab ich das richtigverstanden?
...keine Zwangsvollstreckung in das private Vermögen, sofern in den Dahrlehensverträgen nicht das Gegenteil vereinbart wurde.
Soll bedeuten, das der nach der Verwertung verbleibende Restbetrag für die Bank nicht einzutreiben ist oder nur nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen ist. Kann die Bank hieraus sich keinen neuen Titel beschaffen durch MB, VB? Und was ist zum Beispiel mit dem Kontokorrentkonto. Es läuft doch wohl i.d.R. so. das vereinbarte Raten von einem Girokonto abgebucht werden, welches dann aus welchen Gründen auch immer, zur Finanzierung der Dahrlehensraten überzogen wird. In meinem Fall schlappe 130k €. bis die Bank das gesamte Engagement gekündigt hat. |
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MichaelHH44 Newbie
Anmeldungsdatum: 27.11.2003 Beiträge: 10 Wohnort: Seevetal
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Verfasst am: 24.Jul 2004 11:10 Titel: OLG Saarbrücken zur pers. Haftung bei Hypothek/Grundschuld |
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Hallo, einigen Formulierungen (z.B. "wir haben die erste Klagschrift erstellt") Rechtsanwalt ist. Gibt es zu diesem Thema denn schon erste Reaktionen der dort beteiligten Banken oder sogar schon weitere gerichtliche Entscheidungen ? Für weitere Infos wäre ich dankbar, denn meine Lebensgefährtin ist in der gleichen Situation: Seit der Scheidung trägt der Ex-Ehemann nichts mehr zu den Annuitäten des gemeinsamen Hauses bei und die Bank (KSK Südholstein) hat die Geschäftsbeziehung am 16.07. mit sofortiger Wirkung gekündigt und die Grundschulden fällig gestellt. Obwohl ein (von meiner Lebensgefährtin erwirkter) Beschluss über die Einleitung des Teilungs- bzw. Auseinandersetzungsversteigerungsverfahrens vorliegt, wird von der Sparkasse jetzt die Einleitung der Zwangsversteigerung angedroht.
Für weitere Infos wären wir sehr dankbar ! |
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