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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 10.Aug 2002 11:38 Titel: VORSICHT BEI AUSLANDSKREDITEN - SELBST BEI AUSZAHLUNG!!! |
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Vorsicht bei Finanzierungsgeschäften mit ausländischen Dienstleistern!
Nein, nicht schon wieder die gleiche „Leier“, nein, dieses mal einmal aus einer anderen Perspektive betrachtet, eine Sichtweise die vielleicht auch der ein- oder andere hier an diesem Forum kennt.
Sie haben „steuerneutrales“ Geld. Schlummert irgendwo im Ausland still vor sich hin. Liegt da und frisst kein Brot...
Nun brauchten Sie für ihr Unternehmen einen kleinen Kredit und denken... Richtig...
So mir nichts, dir nichts kommt da ein Angebot auf sie zugerast, welches natürlich von ihnen selbst initiiert wurde, aber wer soll es wissen??? Wer soll schon dahinter kommen?
Zinsgünstige Angebote helfen ihnen als Unternehmer nichts, wenn der Betriebsgabenabzug entfällt. Bei ausländischen Krediten, die nicht von Banken stammen, vermutet der Fiskus Pseudo- Darlehensverträge. Sie müssen eine BEFRIEDIGENDE Auskunft geben, wer hinter einem ausländischen Kreditgeber steckt!
Gelingt dieses nicht zur Zufriedenheit der Schergen Eichels, werden Zinsen und Kosten als nicht abzugsfähig eingestuft. Vermutet das Finanzamt als Oberbehörde der Wegelagerer eine Schein- oder Briefkastenfirma, dann kann sogar eine Gewinnkostenzurechnung drohen. Darlehn werden als Erlös behandelt. Es beginnen Ermittlungen wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung. Besonders kritisch werden Auslandssachverhalte beurteilt, wenn sie in der Form einer GmbH tätig sind. Hier vermutet der Fiskus verdeckte Gewinnausschüttungen zugunsten eines verbundenen Unternehmens.
Bei Auslandssachverhalten trifft sie eine erweiterte Auskunfts-, Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht. Das geht sogar soweit, dass sie alle erforderlichen Entlastungsbeweise selbst beschaffen müssen.
Die Verschärfungen gelten auch für grenzüberschreitende Handels-, Dienstleistungs- und Lizenzgeschäfte. Zwar entscheidet grundsätzlich der zivilrechtliche Vertrag über die steuerliche Behandlung des Deals. Indes: Beim Verdacht von Unregelmäßigkeiten müssen sie bei Auslandsgeschäften das Risiko tragen.
Und nun stellen Sie sich vor, sie haben Glück, antworten auf eine Kleinanzeige und erhalten tatsächlich ein Darlehn einer Offshore Firma die wasserdicht ist. Was machen Sie, wenn das Finanzamt meint es sei die ihrige??? |
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 12.Aug 2002 11:03 Titel: |
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good-bye
Zuletzt bearbeitet von money-baer am 7.Jan 2003 1:50, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 12.Aug 2002 15:41 Titel: Ist in der Planung |
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Hallo money-baer!
Wir denken intensiv über die Installierung einer Offshorebank nach. Happert noch an ein paar Kleinigkeiten, kommt aber. |
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