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Nachricht |
Viventis Consulting AG Specialist
Anmeldungsdatum: 30.06.2003 Beiträge: 134 Wohnort: CH-6362 Stansstad
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Verfasst am: 21.Jan 2004 21:10 Titel: Vermögensverwaltungsauftrag |
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Werte Forumsmitglieder
Ist die Vermittlung eines Vermögensverwaltungsauftrages bewilligungspflichtig? Kann ein deutscher Vertrieb aktiv Kunden für einen Schweizer Vermögensverwalter werben? Wo müssten allfällige Abschlüsse unterschrieben werden? Schweiz oder Deutschland? Immer unter der Prämise das man dies ohne Bewilligung des Bafin als Vertrieb anbieten kann.
Danke für die Tips und Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
Ralph Bruggmann |
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GTF Austria Pathfinder
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 416 Wohnort: A-1130 Wien
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Verfasst am: 22.Jan 2004 8:09 Titel: Re: Vermögensverwaltungsauftrag |
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Soweit unsere Informationen und Sachverhaltskenntnisse stimmen ist die Vermittlung und Bewerbung in der von Ihnen geschilderten Form de facto nicht genehmigungspflichtig. Die Abschlüsse (und Beratung im besten Fall) selbst müsste dann allerdings in der Schweiz erfolgen.
Mit besten Empfehlungen
| Viventis Consulting AG hat folgendes geschrieben:: |
Werte Forumsmitglieder
Ist die Vermittlung eines Vermögensverwaltungsauftrages bewilligungspflichtig? Kann ein deutscher Vertrieb aktiv Kunden für einen Schweizer Vermögensverwalter werben? Wo müssten allfällige Abschlüsse unterschrieben werden? Schweiz oder Deutschland? Immer unter der Prämise das man dies ohne Bewilligung des Bafin als Vertrieb anbieten kann.
Danke für die Tips und Hilfe.
Mit freundlichen Grüssen
Ralph Bruggmann |
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1951 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 13.10.2003 Beiträge: 360
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Verfasst am: 22.Jan 2004 8:53 Titel: |
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VV ist nicht genehmigungspflichtig wenn Sie lediglich als Mittler agieren!
D.h., Sie haben nicht selber Zugang als Depotmanager, Disposition.
Unterschrift kann in D oder S erfolgen.
Für meine Kunden verabredet sich der Vermögensverwalter in D. |
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Viventis Consulting AG Specialist
Anmeldungsdatum: 30.06.2003 Beiträge: 134 Wohnort: CH-6362 Stansstad
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Verfasst am: 22.Jan 2004 11:09 Titel: Kontakt zu einem Anwalt |
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Sehr geehrte Forumsteilnehmer
Kann uns vielleicht jemand einen Anwalt benennen welche sich in dieser rechtlichen Situation auskennt und Erfahurngswerte besitzt.
Besten Dank im voraus für die Infos, gerne auch per PN oder Mail.
Mit freundlichen Grüssen
Ralph Bruggmann |
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