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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 27.Sep 2005 8:28 Titel: Wie Banken den Mittelstand zerstören |
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Wie Banken den Mittelstand zerstören – Die Insider-Tricks deutscher Banken
Angesichts von mehr als 39.000 Unternehmensinsolvenzen im Jahre 2004 und ähnlich hohen Zahlen im Jahre 2005 stellt sich die Frage nach der Ursache. Neben der allgemeinen politischen Diskussion über den Standort Deutschland wird jedoch der gängigen Praxis deutscher Banken, die maßgeblich an der wirtschaftli-chen Situation mittelständischer Unternehmen Verantwortung trägt, kaum fundierte Be-achtung geschenkt.
Es ist Zeit, dass sich Unternehmer/Freiberufler heute frühzeitig über kreditwirtschaftli-che Rahmenbedingungen in Kenntnis setzen. Allein das Wissen über das Verhalten ei-ner Bank vor, während und in der Krise einer Geschäftsbeziehung, die in aller Regel zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut als Dauerschuldverhältnis über Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, angelegt ist, gilt es rechtzeitig die eigenen Interessen gegenüber der Bank zu erkennen, zu formulieren und durchzusetzen. Anderenfalls findet sich der Kreditnehmer sehr schnell in einer Situation wieder, die nur noch unter erheblichem Aufwand anwaltlicher Spezialkenntnisse zu Gunsten des Unternehmers/Freiberuflers im Krisenfall gewendet werden kann.
„Normale Kreditnehmer, mittelständische Unternehmen und Freiberufler nehmen immer aus einer Position der Schwäche gegenüber der Bank die Geschäftsbezie-hungen auf. Hieraus ergibt sich von vornherein ein strukturelles Ungleichgewicht, das von der Vertragsgestaltung bis hin zur Abwicklung der Bankgeschäfte den Handlungsspielraum der Kreditnehmer belastend einschränkt. Hinzu kommt der Umstand, dass Kreditnehmer/Unternehmer nicht wissen, in welcher Weise sie von der Bank oftmals in eine kaum wettzumachende nachteilige Position hineinge-drängt worden sind. Das ganze Ausmaß der einseitig finanziellen Belastungen wird oft erst bei massiven Liquiditätsproblemen oder im Konfliktfall (Kreditkündi-gung) sichtbar, so dass nur noch mit erheblichen anwaltlichen Spezialkenntnissen im Bankrecht der wirtschaftliche Ruin des Kreditnehmers/Unternehmers vermie-den werden kann.“, so RA Ernst-August Bach.
In dem Ratgeber „Die Bank als Gegner“ haben sich die Herausgeber insbesondere ihre langjährige anwaltliche Erfahrung zunutze gemacht, um Kreditnehmern aufzuzeigen, wie sie sich gegen die strukturelle wirtschaftliche Übermacht der Bank im Rahmen ei-ner Geschäftsbeziehung gegen Ihr Kreditinstitut zur Wehr setzen können. Für den juris-tischen Laien leicht verständlich geschrieben zeigt der Autor, welchen Tricks sich Ban-ken bedienen und wie schon zu Beginn der Bankverhandlungen die richtigen Weichen zu Gunsten des Kreditnehmers gestellt werden können bzw. wie sich geschädigte Un-ternehmen bei Unregelmäßigkeiten erfolgreich erwehren können.
Aus dem Inhalt:
• Der Mittelstand als Opfer von Basel II und hieraus folgendem Rating
• Verhalten bei Kreditverhandlungen
• Härtefall Sanierungsfinanzierung
• Streitquelle öffentliche Finanzierungshilfen: Wie man zu Fördermitteln kommt!
• Kreditkündigung – Wie geht man damit um?
• Grenzen und Risiken aus Bürgschaft und Darlehensmitverpflichtung
• Gefahren aus Girokonto und dem Kontokorrent – Kostengenerator Zinseffekt, fehlerhafte Zinsberechnungen
• Durchsetzung von Schadensansprüchen gegen die Bank
• Vorsichtsmaßnahmen bei der Aufnahme von Kapitalanlagen
• Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung zu Kapitalanlagen.
| Zitat: |
Ernst August Bach; Volker Friedhoff; Ulrich Qualmann
Die Bank als Gegner
Vorsorge und Gefahrenabwehr gegenüber der eigenen Bank
BusinessVillage Verlag 2005 |
http://www.businessvillage.de/shop/eDocs/Detail/eb-622_Die_Bank_als_Gegner.html
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Über die Autoren
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Rechtsanwalt Ernst-August Bach war zunächst in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Anwaltskanzlei tätig, bis er 1984 die Kanzlei Rechtsanwälte Bach • Sievers • Zarth gründete. Rechtsanwalt Bach ist ausschließlich für Kreditnehmer/Unternehmer als An-walt im Bank-, Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht tätig. Als Bankrechtsspezia-list hat Rechtsanwalt Bach grundlegende Entscheidungen für Kreditnehmer erstritten, darunter im Jahre 1993 eine bis heute maßgebende Leitentscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts zu Gunsten vermögensloser Ehefrauen und Kinder im Bürgschaftsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Volker Friedhoff promovierte nach dem Universitätsstudium in Biele-feld mit einem Thema aus dem Bereich des Anwaltshaftungsrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im bankrechtlichen Bereich. Rechtsanwalt Dr. Friedhoff vertritt Mandanten gegen Banken außergerichtlich und gerichtlich insbesondere auf dem Ge-biet des Kapitalanlagerechtes, im Rahmen des Bürgschaftsrechtes und des Kreditrech-tes.
Rechtsanwalt Ulrich Qualmann ist in der Kanzlei Bach • Sievers • Zarth als Spezialist im Bankrecht tätig. Er vertritt Mandanten gegen Banken außergerichtlich und gericht-lich insbesondere auf dem Gebiet des Kredit- und Kreditsicherungsrechtes. Ergänzt wird diese Tätigkeit durch das Zwangsvollstreckungs- und Versteigerungsrecht, wobei die Abwehr von Zwangsmaßnahmen im Vordergrund steht. |
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Über BusinessVillage
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BusinessVillage Praxisleitfäden bieten qualitativ hochwertiges Fachwissen. Kurz, präg-nant und praxisorientiert, sind die Titel direkt auf den Businessalltag zugeschnitten und können vom Leser ohne viel Aufwand oder Prozessverluste auf seine Situation übertra-gen werden. Ob Manager, Angestellter oder Freelancer - BusinessVillage Praxisleitfä-den bieten Informationslösungen für die Praxis. |
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Pressekontakt
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BusinessVillage GmbH
Jens Grübner
Reinhäuser Landstrasse 22
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eMail: [E-Mail anzeigen]
Tel: +49 (551) 20 99 104
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Weitere Informationen unter: www.businessvillage.de |
http://openpr.de/news/61913.html |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 27.Sep 2005 19:46 Titel: Linkhinweis gerne aufgegriffen... |
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In der Tat! - die 116 Seiten beschreiben eindrucksvoll, wie vorzugehen ist...
http://www.wilhelm-data.de/GOMOPA/Die_Bank_als_Gegner.jpg
Datt Ding wurde soeben käuflich erworben; ist es aber auch wert...!
Vielen Dank für den Hinweis! - die Bibliothek füllt sich...
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