| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Celines_Mama Specialist
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 138
|
Verfasst am: 11.Nov 2003 18:56 Titel: Zweiter Kreditnehmer / Bürge |
|
|
Hallo liebe Forengemeinde,
mir ist der Unterschied zwischen einem zweiten Kreditnehmer und einem Bürgen nicht ganz klar.
Gibt es hierbei überhaupt einen Unterschied???
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.... |
|
| Nach oben |
|

|
volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
|
Verfasst am: 14.Nov 2003 5:39 Titel: Bürge vs. Kreditnehmer |
|
|
Der Unterschied ist nicht nur die Form, sondern auch die Unterteilungen:
Mit-Kreditnehmer: Zu einem Hauptkreditnehmer wird ein zweiter Kreditnehmer miteinbezogen. Dieser hat die gleichen Rechte, vielmehr Pflichten wie der Hauptkreditnehmer selbst.
Recht: Auszahlungsbegünstigter
Pflicht: Ratendeckung (Rückzahlungsverpflichtung), Hinterlegung von Sicherheiten (wie z.B. Risikolebensversicherung, Ausfallsversicherung, Gehaltsvormerk in Stiller Form,...)
Bürgen werden unterteilt in:
1. Bürge und Zahler: Der Bürge kann erst nach einem Offenbarungseid oder einem Gerichtsbeschluß zur Zahlung heran gezogen werden.
2. Ausfallbürgschaft: Nach Verständigung durch Mahnung (Ausfall des Kreditnehmers) übernimmt der Bürge die Zahlungsverpflichtung. |
|
| Nach oben |
|
|
Celines_Mama Specialist
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 138
|
Verfasst am: 14.Nov 2003 8:13 Titel: |
|
|
danke
ich überlege nämlich, einen kredit mit einer freundin gemeinsam aufzunehmen. nun stellte sich mir die frage, ob sie der zweite kreditnehmer sein soll oder eben der bürge.... |
|
| Nach oben |
|
|
volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
|
Verfasst am: 14.Nov 2003 8:20 Titel: Bürgschaft vs. Kreditnehmer |
|
|
Gemeinsam ein Kredit?
Wieso denn gemeinsam? Verwendet Ihr das Geld "gemeinsam"?
Wenn es "nur" um eine Kreditzusammenlegung geht, dann sollte das sehr sehr gut überlegt sein.
Für den effektiven Kreditnehmer ist immer ein zweiter Kreditnehmer besser. Für die andere Seite natürlich die Bürgschaft. Aber wenn es hart auf hart geht ist es egal was Du bist, Geld wird von dem und vom dem verlangt. |
|
| Nach oben |
|
|
Celines_Mama Specialist
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 138
|
Verfasst am: 14.Nov 2003 19:07 Titel: |
|
|
also es ist so, dass ich zur zeit nur 20 stunden pro woche und dementsprechend verdiene, so dass ich keinen kredit bekommen würde.
deshalb würde ich diesen kredit zusammen mit meiner freundin aufnehmen wollen oder sie würde eben als bürge einspringen.... |
|
| Nach oben |
|
|
volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
|
Verfasst am: 14.Nov 2003 21:00 Titel: Kredit |
|
|
Hi Doreen!
Wenn Du schon den Weg eines Kredites beschreitest, und Du dafür jemanden benötigst, dann versuche mal diese nicht zu weit mit hinein zu ziehen. (Ist nicht Böse gemeint, aber durch eine Bürgschaft vermindert sich die eigene Kreditwürdigkeit in dem Maße als hätte man selbst diesen Kredit aufgenommen)
Du arbeitest momentan 20 Wochenstunden? Ist es wegen Baby?
Dann verhandle mit Deiner Bank folgende Kreditrahmenbedingungen aus:
Du bist alleiniger Kreditnehmer, Deine Freundin befristet Ausfallsbürgin (befristet deshalb: damit hast Du die Möglichkeit sie der Bürgschaft zu entlasten, wenn Du wieder genug Geld verdienst um den Kredit auch ohne Bürgen zu bekommen oder ohne Bürgschaft die Rückzahlung zur Bank zu gewährleisten.)
Mute Dir aber keine zu hohen Rückzahlungen zu, denn wenn Du in Verzug kommst, dann ist Deine Bürgin relativ bald im Bilde über Deine Situation, und Deine eigene Kreditwürdigkeit fällt weit hinunter.
Solltest Du noch weitere Fragen dazu haben, kannst Du mir auch eine PM senden. |
|
| Nach oben |
|
|
Celines_Mama Specialist
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 138
|
Verfasst am: 15.Nov 2003 13:35 Titel: |
|
|
Ich wurde nach meinem Erziehungsjahr so richtig über den Tisch gezogen.... Meine Chefin hat mit mir darüber gesprochen, dass in der Abteilung nicht so viel zu tun wäre und sie mich nur 20 Wochenstunden beschäftigen könne. Darüber hat sie ein Gesprächnotiz gemacht, die ich leider unterschrieben habe, weil ich mir nichts weiter dabei gedacht habe Die war dann aber leider rechtsverbindlich und ich somit meine Vollzeitstelle los....
In Aussicht ist erstmal nichts, aber ich solle mich in Geduld üben....
Vielen Dank für Deine Erklärungen  |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |