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Abgeordnete müssen um pauschale Zulage fürchten

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6461

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2006 5:36    Titel: Abgeordnete müssen um pauschale Zulage fürchten Antworten mit Zitat

Außer ihren Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit jährlich mindestens 43 764 Euro steuerfrei als pauschale Aufwandsentschädigung. Deutschlands oberstes Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, hat massive Zweifel daran, dass das rechtmäßig ist.

Nach einer gründlichen Prüfung werde man diese Frage möglicherweise dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, teilte der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in München mit. Damit bestätigte das oberste deutsche Finanzgericht Berichte der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Ruhr Nachrichten“.

Die derzeitige Kostenpauschale soll die Ausgaben der Abgeordneten ausgleichen, die diesen durch ihr Mandat entstehen. Dazu gehören Ausgaben für eine Zweitwohnung in Berlin oder ein Büro im Wahlkreis. Im Gegensatz zu allen anderen Steuerpflichtigen erhalten die Abgeordneten die Kostenpauschale aber ohne Nachweis der Ausgaben.

Der Bundesfinanzhof forderte das Bundesfinanzministerium auf, sich in das Verfahren einzuschalten und einen Fragenkatalog zu beantworten. Unter anderem stellen die Richter die Höhe der Kostenpauschale in Frage: „Auf welche Erfahrungswerte (...) konnte der Gesetzgeber zur Bemessung der Kostenpauschale zurückgreifen?“ Außerdem sei unklar, welche Kosten genau durch die Pauschale abgegolten sein sollen.

Auf Nachweis würden den Abgeordneten zusätzlich weitere Kosten erstattet, etwa für Übernachtungen oder Flugreisen. Mit der Deutschen Bahn dürften die Parlamentarier generell kostenlos reisen - auch privat. Hier stellt das BFH die Frage, warum die Abgeordneten diesen Vorteil im Gegensatz zu normalen Steuerpflichtigen nicht versteuern müssen. Zudem werde die pauschale Aufwandsentschädigung bei den Abgeordneten jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst, während bei Arbeitnehmern der so genannte Pauschbetrag gekürzt wurde.

Vom Bundesfinanzministerium forderte der BFH eine Stellungnahme bis zum 30. März 2007. Wenn das Gericht seine Zweifel dann bestätigt sehe, werde es das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Auslöser ist nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ die Klage eines Finanzrichters aus Hannover. Dieser sehe in der Pauschale eine nicht gerechtfertigte Privilegierung der Abgeordneten und wolle deshalb eine solche Pauschale auch selbst in Anspruch nehmen können.
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