Verfasst am: 5.Jul 2004 15:17 Titel: AlG II und die Schwarzarbeit
Für die rund 5 Millionen Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ab Januar 2005) und die deutsche Wirtschaft kommen schwere Zeiten zu.
Durften bisher (31.12.2004) zwanzig Prozent des Auszahlungsbetrages der Arbeitslosenhilfe - mindestens 165 Euro - anrechnungsfrei dazu verdient werden, sieht es ab Januar ganz anders aus.
Bei einem Nebenverdienst von 1 bis 400 Euro bleiben vom BRUTTO-Verdienst 15 % anrechnungsfrei - bei 400 Euro Nebenverdienst also 60 Euro. Der Rest (340 Euro) wird vom AlG II abgezogen.
Bei einem BRUTTO-Verdienst von 401 bis 900 Euro werden 30 % nicht angerechnet - der Rest abgezogen und bei allem was über 900 Euro liegt gilt wieder die 15 % Grenze.
Stellt sich die Frage, welche Aushilfe dann noch bereit ist - für 15 % Prozent - in Worten fünfzehn Prozent - ihres Bruttogehalt einer angemeldeten Nebentätigkeit nachzugehen.
Harz IV entpuppt sich somit als wahrer Förderer der Schwarzarbeit.
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