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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6403
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Verfasst am: 17.Okt 2007 20:39 Titel: Angst der Koalition vor dem Staatsanwalt |
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Die große Koalition weigert sich beharrlich, Korruption von Abgeordneten unter Strafe zu stellen. Die Begründungen für die endlose Verzögerung erscheinen fragwürdig, international sorgt die Situation für Irritationen.
Ein deutscher Tourist, irgendwo in Afrika: Seit Stunden sitzt der Reisende an einer Grenze fest, er wird kontrolliert, gefilzt, die Papiere sind in Ordnung. Den Schlagbaum darf er aber erst passieren, als er dem Grenzbeamten 20 Euro in die Tasche steckt. Mit einem solchen Bakschisch macht sich der Tourist künftig strafbar, und zwar in Deutschland.
So sieht es das neue Korruptionsbekämpfungsgesetz der großen Koalition vor, das dem Bundestag als Drucksache 16/6558 vorliegt.
Wenn es um ihre eigene Bestechlichkeit geht, sind die Abgeordneten der Regierungsfraktionen dagegen wesentlich zurückhaltender. Bei der anstehenden Erweiterung der Korruptionsstrafbarkeit klammern sie sich selbst einfach aus.
Dabei verpflichten mehrere internationale Abkommen – darunter die UN-Konvention gegen Korruption – die Bundesregierung, die bisher laxen Vorschriften gegen Bestechung oder Bestechlichkeit von Parlamentariern zu verschärfen.
Auch der Bundesgerichtshof entschied voriges Jahr, der einschlägige Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs sei „als praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung“ anzusehen und reiche nicht aus, „alle strafwürdigen korruptiven Verhaltensweisen zu erfassen“. Deshalb solle der Bundestag für Abhilfe sorgen.
Doch die Mehrheit der Parlamentarier weigert sich beharrlich. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wurde mit dem Hinweis abgelehnt, man wolle das mit einem Vorstoß aus der „Mitte des Bundestags“ regeln. Die Arbeitsgruppe der Koalition aber brütet seit Monaten ohne Ergebnis. Statt bei der Korruptionsbekämpfung voranzugehen, schieben die Volksvertreter von Union und SPD das Problem in seltener Einigkeit vor sich her.
Die Grünen wollen diese Hinhaltetaktik nicht mehr mitmachen. Einstimmig verabschiedete die Fraktion einen Gesetzentwurf ihres rechtspolitischen Sprechers Jerzy Montag, den sie in den Bundestag einbringen und später zur Abstimmung stellen will. „Deutschland kann den Kopf nicht weiter in den Sand stecken und internationale Abkommen ignorieren“, sagte Montag WELT ONLINE. Eine Regelung sei überfällig, schließlich falle Deutschland im Korruptionsranking von Transparency International von Jahr zu Jahr weiter zurück. „Das ist so langsam einfach nur noch peinlich“, sagte Montag.
Die Grünen wollen den bislang zahnlosen Paragrafen 108e ordentlich aufrüsten. Ein Abgeordneter, der einen rechtswidrigen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, und zwar als Gegenleistung dafür, dass er in Ausübung seines Mandates eine „Handlung zur Vertretung oder Durchsetzung der Interessen des Leistenden oder eines Dritten vornimmt oder unterlässt“, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Die Befürchtungen der Koalition, politische Existenzen könnten durch das Jagdfieber übereifriger Staatsanwälte oder falsche Verdächtigungen beschädigt werden, teilt Montag nicht: „Natürlich kann es Ermittlungsverfahren geben, die im Sande verlaufen. Aber das gilt für jeden Bürger. Warum sollen Abgeordnete eine Extrawurst gebraten bekommen?“
Ob der Druck der Grünen hilft? Selbst Gesichtsverlust auf internationaler Ebene hat den Ehrgeiz der Regierung bislang nicht angestachelt. Als Angela Merkel im Mai afrikanische Geistliche zu Gast im Berliner Kanzleramt hatte, referierte der kongolesische Erzbischof Laurent Monsengwo Pasinya über schlechte Regierungsführung – und meinte damit nicht nur sein Land. „Auch Deutschland“, mahnte der Erzbischof, „hat die UN-Konvention gegen Korruption noch immer nicht ratifiziert.“
Quelle: Welt
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