Verfasst am: 3.Jun 2005 18:12 Titel: Anwalt oder Niete in schwarzer Robe?
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advokaten wollene schwarze Mäntel, welche bis unter die Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
(Eine Verfügung des preußischen König Friedrich Wilhelm I v. 1726)
Darauf basiert die noch bis heute getragene schwarze Robe der Richter und Anwälte!!
Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
Verfasst am: 14.Jun 2005 17:23 Titel:
De facto wurde es den Bayern aufgezwungen. Im Wesentlichen ist das Dt. Reich aus Preußen hervorgegangen. Verordnungen aus Preußen wurden also auch für die anderen Reichsländer gültig bzw. übernommen. Diese Linie setzt sich bis in die Bundesrepublik fort. Vile Gestze des Dt. Reiches von anno 1871 und später haben auch heute noch Gültigkeit (mit kleinen Änderungen selbstverständlich).
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