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BGH spricht Rechtsextreme frei

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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2005 21:41    Titel: BGH spricht Rechtsextreme frei Antworten mit Zitat

Aus T-Online!

Rechtsextreme dürfen nicht bestraft werden, wenn sie Parolen verwenden, die den Grußformeln von NS-Organisationen lediglich ähneln. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden und sprach damit drei Mitglieder der rechtsextremen "Karlsruher Kameradschaft" frei. Sie hatten die historisch nicht authentische Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" auf den Anrufbeantworter gesprochen und ins Internet gestellt. Nach Ansicht der Richter fällt der Gebrauch einer Fantasieparole, die NS-Organisationen nie verwendeten, nicht unter das Verbot, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden.

Nicht zu verwechseln
Dem Urteil zufolge können rechtsextreme Parolen nur strafbar sein, wenn sie den Losungen einer NS-Organisation "zum Verwechseln ähnlich sind". Das ist nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall. "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" könne weder mit der SS-Parole "Meine Ehre heißt Treue" noch mit der Losung der Hitlerjugend "Blut und Ehre" verwechselt werden.

Gerichtshof hebt Strafen auf
Der BGH hob die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe wieder auf. Die untere Instanz hatte den Hauptangeklagten wegen der Verbreitung von Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und zwei weitere Rechtsradikale zu Geldstrafen verurteilt.

"Entscheidend ist das NS-Gedankengut"
Die Bundesanwaltschaft hatte argumentiert, die umstrittene Parole sei eine Glorifizierung der Waffen-SS. Entscheidend müsse sein, ob eine Parole nach Form und Inhalt nationalsozialistisches Gedankengut transportiert. Der Bezug zum Original aus der Nazizeit sei nicht entscheidend.


BGH: Richter müssen sich an Gesetzeswortlaut halten
Der Vorsitzende des Senats wies das zurück und verwies auf Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs: Danach wird bestraft, wer Kennzeichen oder Parolen verfassungswidriger Organisationen verbreitet oder solche, "die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind". "Ein solches Urteil kann man als misslich empfinden", sagte Klaus Tolksdorf, aber der BGH müsse sich an den absolut klaren, eindeutigen Wortlaut des Gesetzes halten.

"Mir gefällt das nicht"
Politiker der rot-grünen Koalition äußerten sich zurückhaltend zu dem Urteil. "Mir gefällt das nicht, aber juristisch wird man das respektieren müssen", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Das Gericht habe den Aspekt der Meinungsfreiheit sehr hoch gehalten. Er, Wiefelspütz, sei sich aber sicher, dass die Richter nicht einer Verharmlosung der Waffen-SS hätten Vorschub leisten wollen.

Grüne: "Urteil ist schwer zu vermitteln"
Ähnlich sah das die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar. "Ich halte den sehr schwer zu vermittelnden Urteilsspruch dennoch für richtig." Eine Parole könne nur unter Strafe gestellt werden, wenn sie die Würde einer Opfergruppe verletze. Es gehe hier um einen Gesinnungsbereich, der nicht regelbar sei. Stokar sagte, es sei deshalb nicht sinnvoll, den Paragrafen 86a StGB zu verschärfen. Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium wollten das Urteil nicht kommentieren.

Zentralrat der Juden ist entsetzt
Als "unglaublich" bezeichnete der Präsident des Zentralrates der Juden, Paul Spiegel, den Richterspruch. Eine derartige Entscheidung sei für ihn nicht nachvollziehbar, sagte Spiegel. "Wenn man sich vor Augen führt, wann diese Parolen entstanden sind, kann man sich auch leicht vorstellen, welche Gefühle damit bei den überlebenden Opfern des Nazi-Terrors verletzt werden", so Spiegel.



Bald kommt es noch soweit, das man wieder ungestraft SS-Uniformen tragen darf.
Armes Deutschland!!!!
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mhmoeller
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 20.12.2003
Beiträge: 1263
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2005 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bald kommt es noch soweit, das man wieder ungestraft SS-Uniformen tragen darf.


Das eben genau nicht - wie im Urteilstenor aufgeführt.
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Corax
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 247
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2005 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut!

Dann eben SS-ähnliche Fantasieuniformen!
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