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Bankgeheimnis in Deutschland aufgehoben !

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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2002 17:18    Titel: Bankgeheimnis in Deutschland aufgehoben ! Antworten mit Zitat

(Weiss nicht ob das hier schon irgendwo steht im Forum, habs gerade erst entdeckt, diese Schwachsinns-Entscheidung ! Poste es halt mal hier !)

Das wars dann wohl in Deutschland mit dem Bankgeheimnis und dem Datenschutz. Die Steuerfahndung, eh schon allmaechtig und mit groesseren Kompetenzen ausgestattet als die Kripo, schlaegt nun zu. Undzwar richtig !

Nur zu, das ist genau das richtige Signal fuer Auslandsinvestorten und all jene, bei denen die Regierung gerade noch was von Straffreiheit sabbelt.

Hier seht ihr das, worueber ich mich so aufrege:

"Steuerfahndung spürt Spekulationsgewinne auf !

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 08.05.2002 festgestellt, dass die Steuerfahndung befugt ist, zur Ermittlung verschwiegener
Spekulationsgewinne Sammelauskünfte bei Banken einzuholen. Eine neue
Fahndungswelle ist nach Angaben des Chefs der deutschen Steuergewerkschaft
zu erwarten."


Das Ergebnis kenne ich: noch mehr Kapitalflucht ins Ausland. Sehr weise, sehr weise, meine Herren Richter! Und wer zahlt eigentlich eure Renten, ihr Deppen, wenns Arbeit nur noch im Ausland gibt, weil Firmen bei dieser Art von Ueberwachungsstaat nicht mehr mitspielen ?

Mit einem veraergerten Gruss an alle, die das genau so sehen:

Alto
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 16.Aug 2002 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

good-bye

Zuletzt bearbeitet von money-baer am 7.Jan 2003 2:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 407
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2002 23:53    Titel: da wird schon der tenor des urteilstextes verdreht! Antworten mit Zitat

also unter dem 08.05.2002 habe ich kein einziges urteil entdeckt http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html , das zur veröffentlichung bestimmt gewesen wäre.

wahrcheinlich ist http://simons-moll.de/BFHSeite/BFH0180.html gemeint:
Zitat:
1. Weder die Kenntnis der Steuerfahndungsbehörden von der Anzahl und der Kursentwicklung der am deutschen Aktienmarkt in einem bestimmten Zeitraum eingeführten Neuemissionen noch die Kenntnis über das Erklärungsverhalten aller Steuerpflichtigen bezüglich der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften lassen Rückschlüsse auf tatsächlich erzielte Spekulationsgewinne von Kunden eines bestimmten Kreditinstitutes zu. Ein hinreichender Anlass für Ermittlungen der Steuerfahndung zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle bei irgendeinem Kreditinstitut liegt daher nicht vor. Ein solcher ist aber dann zu bejahen, wenn die Steuerfahndung darüber hinaus Kenntnis davon erhalten hat (hier durch sparkasseninterne Informationen), dass gerade Kunden dieses Kreditinstitutes in erheblicher Zahl in einem bestimmten Marktsegment innerhalb der Spekulationsfrist Aktiengeschäfte getätigt und Spekulationsgewinne realisiert haben.

2. Ist ein hinreichender Anlass für Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung gegeben, scheidet die Annahme einer Rasterfahndung oder einer Ermittlung ins Blaue selbst dann aus, wenn gegen eine große Zahl von Personen ermittelt wird. Aus Gründen der Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit darf die Steuerfahndung ihre Ermittlungsmaßnahmen insoweit auch an dem vom Gesetz vorgegebenen "Erheblichkeitswert" orientieren.

3. Der Schutz des Bankkunden vor unberechtigten (Sammel-)Auskunftsersuchen ist nur an der Regelung des § 30a Abs. 2 i.V.m. § 30a Abs. 5 AO 1977 zu messen. Liegen die Voraussetzungen der §§ 93, 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 vor, dürfen die Finanzbehörden Auskünfte - auch Sammelauskünfte - bei den Kreditinstituten einholen. Eine Erweiterung des Bankkundenschutzes durch eine entsprechende Anwendung des § 30a Abs. 3 AO 1977 ist nicht geboten.



und das besagt doch eigentlich etwas anderes. die steuerfahndung darf eben nicht einfach so auf verdacht in die banken gehen und munter drauflosermitteln. sie muss vorher schon gewichtige verdachtsmomente haben.

(alt+p)
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The Saint
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.07.2002
Beiträge: 130
Wohnort: Eden

BeitragVerfasst am: 18.Dez 2002 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

was regt ihr euch denn so auf? Habt ihr wirklich geglaubt in Dtl. gab es jemals ein echtes Bankgeheimnis? Ist doch naiv gedacht. Diese Maßnahmen haben nur den Prozentsatz zum gläsernen Bürger von 81 % auf 90 % erhöht.
Manche haben sehr viel gelernt aus den Archiven, welche nach 1989 zugänglich wurden.

Wer noch in Dtl. Geld anlegt ist sowieso mit dem Mehlsack gepudert.

The Saint
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 18.Dez 2002 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

in D ist jeder durchsichtig ‚bis zum umfallen’. Da brauchen wir doch überhaupt nicht drüber zu diskutieren. Bei den Steuerflüchtlingen geht es doch auch in erster Linie darum, dass gut verdienende Angestellte durch die Zinsbesteuerung, auf bereits einmal von der gleichen Person versteuertem Geld, noch einmal Steuern zu zahlen sind. Und das ist einfach ungerecht.

Gibt ja viele Naturtalente unter uns. Ich kenne da so einen, na schreiben wir mal ‚privaten ‚Daytrader’. Der Junge, Polizist übrigens, der sitz den ganzen lieben Tag vor seinem Rechner, kauft und verkauft Aktien und macht wirklich erstaunliche Gewinne. Schätze mal, dass der im Jahr bestimmt eine Kapitalverdopplung macht. Aber da will ich gar nicht drauf los...

Angenommen du machst 100.000 Gewinn im Jahr, Einsatz ist dein versteuertes Geld, dann zahlst du auf den Gewinn Steuern. Aus. Punkt und Basta. Was ist eigentlich, wenn du 100.000, immer als Privatperson wohl gemerkt, Verluste machst? Kannst die auch abschreiben? Eben – und das ist keine Gerechtigkeit. Gerecht wäre wenn du davon 25.000 abschreiben könntest. Der Staat will doch auch 25% von dir...

Aber stellt euch mal vor, mein oben beschriebener Kumpel schnappt sich 100.000 weiße Eurolein, bringt die zu einer Bank in die Schweiz und macht dort seine benötigten Konten auf, Internet Banking, ist klar... Ist da irgendwo ein Unterschied für ihn? Glaube nicht. Und wo ist die Gefahr? Keine Antwort? Eben.

In dem Sinne...
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Gerhard Gösebrecht
Specialist


Anmeldungsdatum: 25.02.2002
Beiträge: 167
Wohnort: Südseite der Nordküste, nun etwas östlicher

BeitragVerfasst am: 18.Dez 2002 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt.
Wer einmal bei einer Steuerprüfung dem Prüfer ein bischen auf die Finger geschaut hat, weiß was los ist.
Es gibt so herrliche Kontrollmitteilungen, da lässt sich so sehr viel nachzuvollziehen.
Wenn dort plötzlich Gelder auftauchen, die scheinbar aus dem Nichts erscheinen, stehen sofort alle Lampen auf Rot.
Und wehe es erscheint ein noch so harmloser Beleg über eine Auslandsbankverbindung.
Die Herren Ermittler haben scheinbar das Know-How der Stasi übernommen..... und verfeinert.
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