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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 3.Aug 2005 10:22 Titel: Bizarrer Patentstreit um Euro-Scheine |
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Der Europäischen Zentralbank (EZB) droht ein bizarrer internationaler Rechtsstreit: Die US-Sicherheitsfirma Document Security Systems hat die EZB Anfang der Woche verklagt. Sie soll bei der Herstellung der Euro-Banknoten gegen Patentrechte verstoßen haben.
Auf ungesetzliche Weise gedruckt?
Dabei geht es um ein Verfahren, mit dessen Hilfe ein Druckmuster in das Papier geprägt wird. Damit soll verhindert werden, dass Geldscheine einfach kopiert werden können. Der Unternehmer Ralph Wicker hatte sich dieses Verfahren 1999 patentieren lassen (Nummer 0.455.750B1). Document Security erwarb das Patent kürzlich und will nun Geld sehen. Alle 30 Milliarden bisher gedruckter Noten seien auf ungesetzliche Weise zustande gekommen, argumentiert das US-Unternehmen.
Klage eingereicht
Die an der Börse gelistete Firma hat die Rechtsanwaltskanzlei McDermott Will & Emery beauftragt und eine Schadensersatzklage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Das Unternehmen macht die Modellrechnung auf, dass eine Banknote in der Produktion etwa zehn Cent kostet. Wenn dem Unternehmen davon nur ein Prozent zugesprochen würde, hätte es Anspruch auf 3 Mio. Euro.
Patentexperten beurteilen Erfolgsaussichten skeptisch
Auch wenn sie der Klage nicht alle Erfolgschancen absprechen, zeigen sich Patentexperten skeptisch. Schon dass sich Document Security an die Europa-Richter wandte, verwundert. "Patentklagen unterliegen in der Regel der nationalen Gerichtsbarkeit", sagte Christian Appelt, Patentanwalt und Partner bei der Münchner Kanzlei Boehmert & Boehmert. Obwohl er grundsätzlich für Klagen gegen Organe der EU zuständig ist, könnte sich der Europäische Gerichtshof für nicht zuständig erklären. Document Security müsste sein Glück vor einem nationalen Gericht versuchen. Selbst dann könnte es sich als schwierig erweisen, der EZB tatsächlich eine mögliche Patentverletzung nachzuweisen. Bei Document Security läge zumindest nach deutschem Recht die Beweislast, ein Fehlverhalten der EZB aufzuzeigen, so Appelt. Zudem sei denkbar, dass die entsprechende Technologie vor der Patentierung angewandt wurde. Dann sei das Patent nichtig.
Chance auf Schadenersatz fraglich
Überdies ist unklar, wie viel Geld das US-Unternehmen auch bei einer gewonnenen Klage überhaupt bekommen könnte. Für Schadensersatzklagen sind nicht die Produktionskosten relevant. Vielmehr spielen mögliche Lizenzgebühren sowie der mit der Patentverletzung erzielte Gewinn beziehungsweise der dem Kläger entgangene Gewinn eine Rolle. Im Fall einer öffentlichen Institution wie der EZB sind solche Größen nur schwer festzustellen.
Ziel Publicity
Richtig unangenehm könnte es für die EZB zwar werden, wenn Document Security statt auf Schadensersatz auf Unterlassung klagt und damit Erfolg hat. Doch da es höchst unwahrscheinlich ist, dass 30 Milliarden Geldscheine schlicht eingestampft werden, dürften die Regierungen die Patentverletzung per Zwangslizenz legitimieren. Unter Rechtsexperten gilt deshalb als nicht unwahrscheinlich, dass Document Security Systems vor allem ein Ziel verfolgt: Das eigene Unternehmen möglichst kostengünstig in die internationalen Schlagzeilen zu bringen.
Quelle: t-online.de |
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