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leuchte Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: umspannwerk
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Verfasst am: 5.Mai 2008 13:55 Titel: Bußgeldkatalog - neu ab 2009 |
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Da wird er diskutiert, der neue Bußgeldkatalog. Ab Januar soll er gültig sein. Die Strafen sind üppiger geworden, aber gerechter? So soll "Drängeln" 400 Euro kosten, bei Rot über ne Ampel 90 Euro und ne Alk-Fahrt kommt dann mit 1.500 Euro schon teurer zu stehn.
Das Gesetz aber verlangt eine Gleichbehandlung, so wie aber die Strafen im Straßenverkehr sind, ist es eher eine Ungleichbehandlung. Hier zahlt der Geringverdiener für Verstöße gleichviel, wie der Gutverdiener, von Bestverdienern mt großen Autos mal ganz abgesehen.
Warum gibt es bei Verkehrsverstößen nicht auch Tagessätze?
Falschparken = 1 Tagessatz, bei Rot über ne Ampel = 3 Tagessätze, Drängeln = mind. 10 Tagessätze und Alkohol am Steuer mal eben 30 Tagessätze. Das tut allen gleich weh.
Aber wie die Tagessätze festlegen?
Ganz einfach - nach dem Verdienst fragen, Ausweis wird ohnehin abgefragt.
Bei falschen Angaben (jeder kennt seinen Verdienst) wird das ganze mal 3 genommen. Die Mindesthöhe des Tagessatzes für "Arme" sollte 5 oder 10 Euro betragen.
Strafe soll weh tun, und zwar allen gleich.
So könnte es super funktionieren.
Was sagen die User? |
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hdschulz * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.08.2004 Beiträge: 1014
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Verfasst am: 6.Mai 2008 8:34 Titel: |
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| Zitat: |
| Hier zahlt der Geringverdiener für Verstöße gleichviel, wie der Gutverdiener, von Bestverdienern mt großen Autos mal ganz abgesehen. |
Irgendwie bezeichnend - Bußgelder sollen erhöht werden und die Diskussion beginnt nicht etwa mit der Frage, ob das sinnvoll ist oder nur weitere Abzockerei bedeutet, nein, man macht sich Gedanken über die "Gerechtigkeit" dabei.
Ich hätte da mal einen Vorschlag, um das Gerechtigkeitsproblem in Deutschland ein für alle Mal zu lösen:
Der Staat setzt die Höhe der individuellen Einkommensteuer so fest, dass unterm Strich jeder das gleiche Standard-Nettoeinkommen bekommt (vielleicht 1500 €?) Wer weniger hat, bekommt die Differenz aus dem Steueraufkommen der Besserverdienenden dazu.
Und schon sind alle gleich und alle happy - oder?
Ernsthaft - man kann sich auch andere Gedanken über Bußgelder machen, z.B. folgende:
Zitat des Tages: Bundesregierung will Strafen für Verkehrsdelikte senken
Nicht wahr, das wäre eine Meldung! "Ufo auf der Aussichtsplattform des Reichstags gelandet" wäre nichts dagegen. Und darum lautet das Zitat des Tages natürlich auch nicht so, sondern es lautet:
Die Bundesregierung will die Bußgelder für Rasen, Drängeln und andere Verkehrssünden deutlich erhöhen."
So soll die Zahl der schweren Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten drastisch reduziert werden", sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Montag in Berlin und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung.
So stand es in einer AFP-Meldung von gestern, 14.03 Uhr; und wenn ich das als Zitat des Tages bringe, dann kann ich bei dieser Gelegenheit zugleich einmal auf die verdienstvolle WebSite "newsticker.de" aufmerksam machen, die rund um die Uhr die Meldungen von dpa, DDP und AFP zur Verfügung stellt.
Kommentar: In dem Artikel "Verkehrstod" der "Wikipedia" findet man die Statistik der Verkehrstoten in Deutschland. Betrachten wir die vergangenen Jahre: Von 2001 bis 2007 ist der Kraftfahrzeugbestand in Deutschland von 52,48 Millionen auf 55,51 Millionen gestiegen. Im selben Zeitraum ging die Zahl der Verkehrstoten von 7.503 auf 5.091 zurück; und zwar kontinuierlich. In jedem Jahr starben im Verkehr weniger Menschen als im vorausgehenden.
Der langfristige Trend sieht genauso aus. 1970 waren allein in den alten Bundeslängern 19.193 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, 1980 waren es 13.041 und 1990 nur noch 7.906.
Wie man sieht, besteht dringender Handlungsbedarf zur Verschärfung der Gesetze gegen "Rasen, Drängeln und andere Verkehrssünden". Gegen Sünden schärfer vorzugehen, das kann doch nie falsch sein.
Vielleicht sollte man dynamische Strafen einführen, ähnlich der dynamischen Rente; gekoppelt, sagen wir, an den Benzinpreis.
Aber nein, das würde ja seinen Zwecke verfehlen. Es würde weder den Bürokraten in den Ministerien Arbeit bringen, noch den verantwortlichen Politikern Ansehen und Wählerstimmen. |
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binoxio Pathfinder
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 319 Wohnort: Minga
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Verfasst am: 7.Mai 2008 9:44 Titel: ja, liebe Leuchte |
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Mit der Bemessung der Strafgelder nach Einkommen wäre der Gerechtigkeit viel eher beizukommen.
Sofort und vollumfänglich einverstanden.
Ich unterschreibe sofort mit Klarnamen. |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 237
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Verfasst am: 7.Mai 2008 12:23 Titel: |
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Ich stimme hdschulz voll zu.
Es geht doch nur um Abzockerei, egal ob höhere Ordnungsgelder, Steuer (evtl. bald Maut), Benzin sowieso - der Kraftfahrer ist die Kuh der Nation.
In keinster Weise sind die geplanten Erhöhungen der Ordnungsstrafen logisch nachvollziehbar.
Zum Beitrag von Leuchte kann man nur den Kopf schütteln. Wenn ein Einkommensschwacher betrunken mein Kind umfährt soll er also weniger bestraft werden wie der sog. reiche Fahrer...? Absurd, sorry, totaler Schwachsinn. |
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binoxio Pathfinder
Anmeldungsdatum: 19.09.2005 Beiträge: 319 Wohnort: Minga
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Verfasst am: 7.Mai 2008 13:10 Titel: |
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@maleh,
schwachsinnig ist nur wer nicht nachdenkt, es geht doch um Strafe für eine Missetat und da ist es unerheblich was ich anstelle, sondern wie hart mich die Strafe trifft.
Ein armes Schwein wird 20 Euro genau so schlimm empfinden wie ein Bonze dem 2000 Euro nicht die Bohne interessieren.
Ausschlagebend ist doch die Wirkung im Vorfeld , soll heissen welche Strafe trifft mich wenn ich diese oder jene Straftat begehe.
Die abschreckende Wirkung sollte nicht als schwachsinnig abgekanzelt werden.
Die polarisierende Wirkung dieser Art des Strafmasses ist ja hier im Vorfeld bereits erkennbar. Der Arme schluckt schon bei 20 Euro der Reiche lacht sich mal wieder ins Fäustchen.
Mal sehen was sich letztendlich durchsetzt.
Das Ganze als reine Abzocke abzutun finde ich nun wieder als sehr schwachsinnig.
Ich bin für ,,Abzocke,, nach Einkommen. |
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leuchte Specialist
Anmeldungsdatum: 22.01.2003 Beiträge: 135 Wohnort: umspannwerk
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Verfasst am: 7.Mai 2008 13:51 Titel: |
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| maleh hat folgendes geschrieben:: |
| Zum Beitrag von Leuchte kann man nur den Kopf schütteln. . |
@ maleh
den Rest will ich gar nicht zitieren. Was haben Sie verstanden?
Es geht um den Bußgeldkatalog nicht um das Strafgesetzbuch.
Es geht um Ordnungswidrigkeiten, nicht um Straftaten.
Was meinen Sie welchen erzieherischen Wert 100 oder 400 Euro für drängeln hat, wenn der Typ 10.000 im Monat verdient?
Welchen Wert hat es 20 Euro für Falschparken, wenn der Typ die 20 Euro der Politesse an den Kopf schmeisst und lacht?
Strafen sollen erzieherisch wirken, sie sollen zeigen so gehts nicht.
Das aber geht nicht, wenn Paule mit 1.500 Euro im Monat genausoviel für Verstöße >> nochmal V E R S T Ö ß E .. nicht STRAFTATEN, zahlen muss wie der Gut- oder Top-Verdiener.
Deshalb nochmals die Forderung:
Die Strafen sollen sich am Gehalt bemessen und weh tun. Richtig weh.
Es nutzen doch keine 60 Euro für telefonieren am Steuer, schauen Sie sich doch mal um, viele zahlen die 60 Euro (die mit den großen Wagen) und telefonieren weiter. Die sollten angemessen zahlen, Paule macht das nicht wieder, dem tun 60 Euro weh, aber die anderen, die sollten ein mehrfaches davon zahlen.
Gerechte, angemessene und weh tuende Strafen. |
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hdschulz * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.08.2004 Beiträge: 1014
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Verfasst am: 7.Mai 2008 14:09 Titel: |
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Hallo binoxio,
bleiben Sie besser bei der Begründung aus Ihrem ersten Beitrag:
| Zitat: |
| Mit der Bemessung der Strafgelder nach Einkommen wäre der Gerechtigkeit viel eher beizukommen. |
....denn die aus Ihrem zweiten stimmt nicht:
| Zitat: |
Ausschlagebend ist doch die Wirkung im Vorfeld , soll heissen welche Strafe trifft mich wenn ich diese oder jene Straftat begehe.
Die abschreckende Wirkung sollte nicht als schwachsinnig abgekanzelt werden. |
Auch wenn es eigentlich der Logik widerspricht - alle Erfahrungen und viele Studien besagen, dass die abschreckende Wirkung einer Strafandrohung nicht mit der Höhe des Strafmaßes ansteigt. (sonst müßte man z.B. davon ausgehen, dass es in Ländern mit Todesstrafe weniger Mörder gibt, ist aber nicht der Fall)
Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Wenn der "Bonze" statt 20 Euro deren 2000 zu bezahlen hat, dient das nicht der Prävention, sondern dem "Gerechtigkeitsempfinden", das ich zu hinterfragen anregen wollte. Ist es vielleicht doch eher die Auswirkung des Neidkomplexes? Ein wenig davon scheint mir auch in Ihrer Antwort durchzuschimmern:
| Zitat: |
....ein Bonze dem 2000 Euro nicht die Bohne interessieren....
....der Reiche lacht sich mal wieder ins Fäustchen.... |
Meine Frage war, ist das eine stichhaltige Begründung, wenn angesichts der Entwicklung der Verkehrsopferzahlen behauptet wird, wir erhöhen die Bußgelder, weil dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor "Verkehrssündern" besteht. Diese Frage würde ich mit nein beantworten. Bleibt als Begründung die Abzocke, die unter Neidaspekten besser verkäuflich ist. |
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maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 237
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Verfasst am: 7.Mai 2008 14:26 Titel: |
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So wie ich Ihre Beiträge verstehe, sind Sie Beide für eine grundlose Erhöhung der Bußgelder oder..?
Sie müssen sich auch bei Ihrer Idee der gerechten Strafe mal die Machbarkeit vorstellen. Wegen 30 Euro OG wird ein Verwaltungsapparat zur Prüfung des Einkommens in Gang gesetzt, wo mehr Kosten entstehen wie Ordnungsgeld vereinahmt wird-unrealistisch und somit trotzdem Schwachsinn.
Es geht ja auch gar nicht um eine gerechte Strafe in diesem threed sondern um die Unverfrohrenheit der Regierung erneut die Kraftfahrer unterm Deckmantel der Verhinderung von Ordnungs- oder Straftaten. Wenn das wirklich deren Ziel wäre, würden nicht jeden Tag hunderte Beamte sich hinterm Gebüsch verstecken und die Geschwindigkeit messen, sondern vorher auf Radarmessung (wie in anderen Ländern durchaus üblich) aufmerksam machen. Wer dann diese Maßnahme zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten mßachtet, der soll dann auch entsprechend bestraft werden. Wenn dann noch dort gemessen würde, wo nicht das meiste Geld reinkommt, sondern wo die höchste Gefährdung besteht-dies trifft wohl in den seltensten Fällen - dann wären doch diie meisten Kraftfahrer einverstanden. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 204 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 10.Mai 2008 14:17 Titel: |
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| hdschulz hat folgendes geschrieben:: |
| (sonst müßte man z.B. davon ausgehen, dass es in Ländern mit Todesstrafe weniger Mörder gibt, ist aber nicht der Fall) |
Es geht hier nicht um Kapitalverbrechen, sondern um den alltäglichen Kleinkram.
Z.B. stellt falsch parken in der Hamburger Innenstadt aufgrund häufiger Kontrollen ein recht hohes Risiko dar.
Speziell in HH wird seit einiger Zeit verstärkt abgeschleppt und das Fahrzeug kommt dann auf einen amtlichen Verwahrplatz, der zusätzlich zu dem Verwangeld und den Abschleppkosten auch noch Verwahrkosten verursacht.
Hinzu kommen noch die behördentypischen Öffnungszeiten und ein recht langer Anfahrtsweg, man hat also einen erheblichen Aufwand, sein Kfz zurück zu erhalten.
Anders als bei Mord, der wohl in den häufigsten Fällen aus emotionalen Gründen erfolgt, kann der Preis für eine Ordnungswidrigkeit (nicht Straftat) also sehr wohl Einfluß auf das persönliche (Fehl-)Verhalten haben. Also stelle ich meine Kutsche ins Parkhaus. |
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hdschulz * Consulter *
Anmeldungsdatum: 27.08.2004 Beiträge: 1014
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Verfasst am: 11.Mai 2008 13:24 Titel: |
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| Zitat: |
| Anders als bei Mord, der wohl in den häufigsten Fällen aus emotionalen Gründen erfolgt, kann der Preis für eine Ordnungswidrigkeit (nicht Straftat) also sehr wohl Einfluß auf das persönliche (Fehl-)Verhalten haben. |
Sie haben natürlich Recht - beim Extremfall Mord spielen noch andere Einflüsse eine Rolle. Doch sagen die Untersuchungen, dass der präventive Charakter einer Strafandrohung vor allem aus ihrer blossen Existenz besteht - jedenfalls steigt deren Wirkung nicht proportional mit der Höhe.
Um beim Verkehrsrecht zu bleiben: Verdoppelte Strafe, z.B. gegen Falschparker oder Raser ergibt keine Halbierung der Fälle. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 204 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 12.Mai 2008 8:27 Titel: |
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| hdschulz hat folgendes geschrieben:: |
| Verdoppelte Strafe, z.B. gegen Falschparker oder Raser ergibt keine Halbierung der Fälle. |
Ich bin mir ziemlich sicher, daß mit steigenden Tarifen auch die Beachtung der Verkehrsregeln wieder zunimmt.
Zumindes Parkverstöße rechnen sich in HH-City gegenüber den Kosten für ein Parkhaus nicht mehr.
Wenn jetzt für Alkoholfahrten über 0,5 Promille gleich beim ersten mal 6 Monate Fahrverbot verhängt werden würden - die Anzahl derjenigen, die nach Kneipenbesuch nicht mehr selbst fahren, würde rasant steigen.
Eine Rechnung doppelte Preise = halbierte Fallzahl wird sicher nicht eintreten, dafür liegen die Bußgelder insgesamt viel zu niedrig und die Wahrscheinlichkeit, daß es einen erwischt, ebenfalls.
Wenn aber die Tarife von festen Euro-Beträgen auf Tagessätze umgestellt würden, wird das mit Sicherheit disziplinierend wirken.
Zur Zeit ist es doch so, daß die meisten ertappten Verkehrssünder sich mehr über den bürokratischen Aufwand aufregen, als über das Bußgeld selbst.
Die niedrigen Tarife führen einfach zu selten zu der Einsicht, daß man andere evtl. in tödliche Gefahr gebracht hat. Selbst ein falsch geparkter Pkw kann dafür verantwortlich sein, daß z.B. die Feuerwehr auf dem Weg zu einem Wohnungsbrand in der schmalen Wohnstraße wertvolle Zeit verliert oder der Rettungswagen zu spät zu einem Herzinfarktpatienten kommt. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3335
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Verfasst am: 29.Mai 2008 12:10 Titel: |
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Bei "Tagessätzen" hätte das wohl mehr gewirkt
| Zitat: |
Handyverbot am Steuer: 6-fache Geldbuße bei mehrfachem Verstoß
Wer ohne Freisprecheinrichtung am Steuer mit dem Handy telefoniert und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog werden 40 € fällig. Außerdem gibt es 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Werden Sie mehrfach beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt, kann die Buße sogar um das sechsfache erhöht werden (Bundesverfassungsgericht, 18.4.2008, Aktenzeichen: 2 BvR 525/08).
Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin, die das Handyverbot als verfassungswidrig ansah, wurde abgelehnt. |
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