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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6461
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Verfasst am: 28.Dez 2007 19:56 Titel: Demokratie: 2326 Euro mußten die CDU-Kandidaten zahlen ! |
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Wer im Februar bei der Bürgerschaftswahl an Erfolg versprechender Stelle auf der Landesliste oder in einem der Wahlkreise für Hamburgs Christdemokraten kandidieren wolle, musste nach einem Bericht des "Hamburger Abendblatts" bereits bis Ende August 2326 Euro in die Parteikasse einzahlen - genau eine monatliche Diät eines Bürgerschaftsabgeordneten.
Das ergibt sich aus einem Beschluss des CDU-Vorstandes vom Februar, der der Zeitung vorliegt.
Landesgeschäftsführer Gregor Jäcke bestätigte heute den Bericht. Er verteidigte die Praxis auf Anfrage als "rechtlich völlig in Ordnung". Es handle sich um eine solidarische und freiwillige Unterstützung für die Partei angesichts ihrer hohen Wahlkampfkosten. "Für Kandidaten, mit finanziellen Nöten können Ausnahmeregelungen gelten."
Juristen wie der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisieren die Praxis aber als "höchst problematisch".
Es widerspreche "der verfassungsrechtlichen Gleichheit der Wählbarkeit, die nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes besonders streng beachtet werden muss", sagte von Arnim.
Damit könnten Studenten oder Arbeitslosengeld-II-Empfänger von einer Kandidatur abgehalten werden.
Der Staatsrechtler Hans Peter Bull, früher SPD-Innenminister in Schleswig-Holstein, nannte die Spendenpraxis mit "dem Geist des demokratischen Wahlrechts schwerlich vereinbar".
Auch der Verfassungsjurist Ulrich Karpen, selbst lange für die CDU in der Bürgerschaft, sprach von einer "bedenklichen Art, an Spenden zu kommen", wobei die "Grenze zum Mandatskauf sehr fein" verlaufe. |
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