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Deutschland - Täterschutz vor Opferschutz

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 26.Jun 2006 14:05    Titel: Deutschland - Täterschutz vor Opferschutz Antworten mit Zitat

Kämpfen - Wie sich ein Unfallopfer behaupten muss -
Monika Stegmann


Erinnern kann sich Monika Stegmann nicht mehr an den Sekundenbruchteil im August 1989, der ihr Leben veränderte.

Augenzeugen sahen, wie sie mit ihrem Auto auf einer Kreuzung gerammt wurde, obwohl sie "grün" hatte - der Unfallverursacher überfuhr zwei rote Ampeln.
Es folgen viele Wochen Krankenhaus und Reha-Klinik – danach ein zermürbender Kampf mit Gutachtern, Ämtern und Versicherungen.
Fast zehn Jahre vergehen, bis Monika Stegmann auf dem Gerichtsweg wenigstens einen Vergleich erkämpfen kann. Ohne ihren Mann Alois, ist sie sicher, hätte sie die Zeit nach dem Unfall nicht überstanden. Als Konsequenz aus ihren Erfahrungen gründet sie den Verein Unfall-Opfer-Bayern.

Ist die staatliche Hilfe für Unfallopfer genügend?

"Nein, auf keinen Fall. Ich bin überzeugt, dass in Deutschland
Täterschutz vor Opferschutz steht. Unfallopfer werden oftmals
schuldig gesprochen – vom Gericht und von den Versicherungen. Die Beweislast wird umgedreht – aufgrund der Beweisschwierigkeiten
und der hohen Kosten der Privatgutachten.
Wichtig ist, dass Unfallopfer im Verfahrensrecht einen Anspruch auf Einholung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen ihrer Wahl haben, um damit auf die Auswahl der Gutachter Einfluss nehmen zu können."

Welche Erfahrungen man mit Versicherungen macht:

Bis Unfallopfer ihr Recht bekommen, müssen Sie oft einen
jahrelangen Papierkrieg durchstehen.
"Also mir ist bekannt, dass Versicherungen zu fast allen Mitteln greifen, um Berechtigten keine Entschädigungen leisten zu müssen.
Es ist aber auch bekannt, dass nur ein äußerst geringer Prozentsatz von Unfallopfern eine angemessene Entschädigung zu Lebzeiten erhält.

Ich habe das selbst erfahren, wurde von der Versicherung von
Gutachten zu Gutachten geschickt – es wurde gesucht und nur gesucht, was nicht vom Unfall kommt. Die gegnerische Versicherung hat mich fertig gemacht bis zum Schluss. Ich wusste manchmal nicht, wie
es weitergeht."

Was Monika Stegmann anderen Menschen empfiehlt:

"Auf alle Fälle immer eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Wenn
die Versicherung herausbekommt, dass der Unfallgeschädigte keinen Rechtsschutz abgeschlossen hat, kann seine Existenz auf dem Spiel stehen. Diese Unfallgeschädigten haben es sehr, sehr schwer
und haben auch so gut wie keine Chance, vor Gericht zu bestehen."

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