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Die Kabarett-«Narrheiten» des Herrn Tiefensee

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6865

BeitragVerfasst am: 26.Apr 2006 6:19    Titel: Die Kabarett-«Narrheiten» des Herrn Tiefensee Antworten mit Zitat

Kanzlerin Merkel will den Bürokratieabbau vorantreiben. Doch anscheinend haben das noch nicht alle in der Großen Koalition registriert. Minister Tiefensee gab jedenfalls eine Verordnung in Auftrag, in die nur Blödsinn hineingeschrieben wurde.

Von Mainhardt Graf von Nayhauß

Drahteselbesitzer können erste einmal aufatmen! Am Freitag verhinderte der Bundesrat horrenden Blödsinn. Mit dem harmlos klingenden Titel «Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften» wollte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit bürokratischer Pedanterie auf 30 Seiten jedem Radfahrer vorschreiben, wie sein Fahrrad künftig auszurüsten sei.

Über die geforderte «helltönende, am Lenker anzubringende Glocke» hatte sich bereits CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer lustig gemacht: «Wo sonst denn? Am Hinterrad?»

Was ansonsten von Tiefensees Beamten an Blödsinn in besagte Verordnung hineingeschrieben und auch noch von Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) mit «Begründung und freundlichen Grüßen» an Bundesratspräsident Carstensen weitergeleitet wurde, ist reif fürs Kabarett.

Kostproben:

«Ein Fahrrad darf im Straßenverkehr nur in Betrieb genommen werden, wenn die Bremsen so beschaffen sind, dass der Bremsweg aus einer Geschwindigkeit von 25km/h mit trockener Bremse - beim Betätigen a) beider Bremsen 7,00 Meter, b) beim Betätigen nur der hinteren Bremse 15,00 Meter nicht übersteigt; aus einer Geschwindigkeit von 16 km/h mit nasser Bremse beim Betätigen a) beider Bremsen nicht 9,00 Meter, nur der hinteren Bremse nicht 19,00 Meter übersteigt...»

Als hätte die Große Koalition, vor allem Bundeskanzlerin Merkel persönlich, nie den Bürokratieabbau wiederholt verkündet, hieß es weiter im Text: «Einspurige und mehrspurige Fahrräder mit einer Breite bis zu 1,00 Meter müssen mindestens für den Betrieb des Schweinwerfers und der Schlussleuchte ausgerüstet sein - mit einer Lichtmaschine mit einer Nennspannung von 6 V für 6 V Scheinwerfer und 6 V-Schlussleuchten und einer Nennleistung von mindestens 3,0 W...»

Oder: «Mehrspurige Fahrräder, bei denen das Handzeichen einer beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung durch den Fahrzeugaufbau oder mitfahrende Personen für andere Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend erkennbar sind, müssen hinten zusätzlich mit Fahrtrichtungsanzeigern, die auch mit Batterien oder Akkus betrieben werden dürfen, ausgerüstet sein. (...) Elektrische Leitungen zwischen einzelnen Teilen der lichttechnischen Einrichtungen müssen paarweise geführt werden.»

Und im schönsten Beamtendeutsch: «Mit der Benutzung einer zusätzlichen lichtmaschinenunabhängigen Beleuchtungseinrichtung kann der Fahrradfahrer den energieverzehrenden Antrieb der Lichtmaschine ausschalten.» Alles klar?

Immerhin, enthielt die geplante Verordnung frohe Botschaft für türkische Mitbürger: «Bei Fahrrädern, Fahrradanhängern und deren Teilen, die in der Türkei rechtmäßig hergestellt worden sind und dort rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden, darf von der Vorschriften dieser Verordnung abgewichen werden.»

Fünf Monate nach Inkrafttreten der geplanten Rechtsverordnung sollten Verstöße mit voller Härte eines extra geänderten Bußgeldkatalogs geahndet werden! Nun ist Tiefensee vom Bundesrat gehalten, für die Sicherheit von Fahrrädern Reglungen «unterhalb einer Verordnung» zu treffen. Soll heißen: Statt mit Verboten auf Aufklärung bei Fahrradherstellern und Benutzern zu setzen.

Schon der berühmte russische Schriftsteller Leo Tolstoi befand, dass beim Fahrradfahren «natürliche Narrheit im Spiel ist».

Quelle : Netzeitung
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