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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 4420
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Verfasst am: 10.Okt 2008 8:26 Titel: Die Spareinlagen der Deutschen sind sicher - Wirklich? |
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Auch in der Vergangenheit wurden "Parolen" verkündet.
Wer erinnert sich nicht an die Parole von Herrn Blüm: Die Rente ist sicher!
| Zitat: |
Das EU-Recht könnte zum Spielverderber werden:
Die Bundesregierung hat verkündet, dass die Spareinlagen sicher seien, da der Staat dafür garantieren wolle. Andere Staaten, wie Irland, Dänemark, Österreich und Schweden haben ähnliche Ankündigungen gemacht. Und die EU-Fachminister aben nun ein gemeinsames Vorgehen beschlossen. Die Frage ist aber: Dürfen die EU-Staaten solche Zusagen überhaupt machen? Könnten solchen Zusagen nicht möglicherweise unzulässige Beihilfen im Sinne des Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrages darstellen?
Auf die telefonische Anfrage am 07.10.2008 seitens GarantieWert.de bei dem Finanzministerium in Berlin bezüglich der möglichen Unzulässigkeit solcher Zusagen wurde mitgeteilt, dass dies kein Thema sei bzw. bislang noch nicht angesprochen worden sei. Außerdem wurde seitens des Finanzministeriums daraufhin gewiesen, dass die Fachminister der EU schon zu einem gemeinsamen Beschluss bezüglich der Unterstützung der Banken im Hinblick auf die Sicherung der Spareinlagen kommen werden. Dann könnte tatsächlich gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag mit einem gemeinsamen Beschluss ein Abweichen von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag herbeigeführt werden. Dies ist bekanntlich auch geschehen.
Es können staatliche Garantien bis max. 100.000 Euro gegeben werden. Die Bundesregierung hat allerdings ihre Garantie bislang nicht begrenzt und geht damit gegebenfalls über die 100.000 Euro hinaus. Denn bislang sind ja alle Spareinlagen sicher - ohne Summenbegrenzung. Damit liegt hier eine Abweichung von dem gemeinsamen Beschluss vor. Und das könnte man, wenn man denn ein wenig spitzfindig sein wollte, als eine unzulässige Beihilfe qualifizieren.
Eine Parallele zu dem Fall der griechischen Luftfahrtgesellschaft Olympiaki Aerporia Ypiresies AE im Rahmen von staatliche Beihilfen ist jedenfalls zu erkennen. Hier hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil vom 25.06.2008 (Az.: T-268/06) festgestellt, dass die staatlichen Beihilfen hinsichtlich erlittener Schäden nach dem Anschlag vom 11. Sept 2001 zwar für ausgefallene Flüge in die USA mit dem gemeinsemen Markt vereinbar und damit zulässig waren aber nicht für einen ausgefallenen Flug am 15. Sept. 2001 nach Canada. Die Beihilfe für den Flug nach Canada gingen über die Vereinbarungen der EU hinaus genau wie die Zusage der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheit aller Spareinlagen.
Im Übrigen ist auch fraglich, ob die Voraussetzung für eine Abweichung von Artikel 87 Absatz 1 EG-V, nämlich das Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen, die eine solche Entscheidung rechtfertigen“, wie es in Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag heißt, überhaupt vorliegt. Denn es läßt sich sicherlich gut argumentieren, dass diese selbst verschuldete Krise aufgrund von Managerversagen und purer Habgier nicht unter diese „außergewöhnlichen Umstände“ des Artikel 88 EG-Vertrag subsumiert werden könne, da hier kein unvorhersehbares, bzw. kein unvermeidbares Ereignis vorliegt, wie etwa eine Naturkatastrophe oder ein Terroranschlag. Allerdings könnten die Auswirkungen der Bankenkrise auf die reale Wirtschaft möglicherweise so erheblich sein, dass dies als ein „außergewöhnlicher Umstand" angesehen werden könnte, der dann eben eine solche Vorgehensweise rechtfertigt.
Es gibt jedenfalls bezüglich der Zusicherung Merkels und Steinbrücks noch ein paar Fragezeichen. Es wäre interessant zu erfahren, ob die beiden ein Jahresgehalt auf die juristische "Wasserfestigkeit" ihrer Zusage geben würden. Außerdem erscheint die komplette Garantie auf alle Spareinlagen wegen gigantischen Größenordnung von mehr als 1000 Millarden Euro ohnehin illusorisch. Das ist etwa so, als würden Merkel und Steinbrück nur ein Faß Bier bereit stellen und "Freibier für alle" rufen. Aber wenn solche gewagten Versprechen dazu führen, dass keine größere Panik ausbricht und massenweise das Geld aus den Banken getragen wird, dann wäre der Hauptzweck wohl erfüllt.
Pressemitteilung von: GarantieWert GbR - Finanzthemen online |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 12.Okt 2008 8:12 Titel: |
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Die Staatsgarantie ist eine Maßnahme der deutschen Regierung, um Vertrauen bei den Sparern wieder herzustellen.
Dennoch ist die Verunsicherung groß.
"Sind meine Ersparnisse sicher?", lautete in den letzten Tagen eine in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen häufig gestellte Frage. Den Verbrauchern brummt der Kopf: Einlagensicherung, Tagesgeld, Sparkonto, Zertifikate, Fonds, Goldpreise – die täglichen Schlagzeilen provozieren weitere Fragen.
So hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ein umfassendes Informationsblatt zum Thema aufgelegt. Darin geben die Verbraucherschützer Antworten auf die häufigsten Fragen vieler verunsicherter Anleger.
So geht es etwa um die Einlagensicherung und die Sicherheit verschiedener Anlageformen wie Aktien, Fonds und Zertifikate aber auch von Bausparverträgen oder privater und betrieblicher Altersvorsorge.
→ Wo sind die Ersparnisse sicher? |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 15.Okt 2008 20:33 Titel: |
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Die Bundesregierung hat mit Ihrer Aussage vom 5. Oktober 2008 eine unbeschränkte Garantie für alle Spareinlagen in Deutschland gegeben.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betonte, dass „die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren.
Was bedeutet das konkret? Für welche Sparmodelle und -produkte gilt diese Aussage?
Wie funktioniert die deutsche Einlagensicherung?
Die Sparer in Deutschland sind grundsätzlich doppelt abgesichert. Die Sicherheit ergibt sich zum Einen durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, welches den Sparern aktuell eine Mindestabsicherung von. 90 % der Einlagen gewährt, bis max. 20.000,-- Euro.
Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen weit darüber hinausgehenden Schutz gewährt hat.
Wie ist die „unbeschränkte“ Garantie der Bundesregierung zu verstehen?
In Zeiten der Finanzkrise hat sich die Bundesregierung entschlossen, eine zusätzliche Sicherheit einzuziehen: Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die bestehenden Einlagensicherungseinrichtungen nicht mehr ausreichen, um ihre Versprechen zu erfüllen, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bund mit entsprechenden Unterstützungen der deutschen Einlagensicherungsfonds gewährleisten, dass keine Sparerin und kein Sparer einen Euro verlieren wird.
Diese Zusage ist unabhängig von der Höhe der jeweiligen Ersparnisse.
Für welche Sparmodelle und -produkte gilt die Garantiezusage?
Die Garantiezusage der Bundesregierung gilt für Sparbücher, Girokonten, Termingelder und für Sparbriefe. Sie gilt nicht für Fonds, Zertifikate und andere Finanzprodukte oder Wertpapiere.
Gilt die Zusage nur für Privatleute oder auch für juristische Personen?
Die Garantiezusage gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, also für alle privaten Konten und Sparguthaben von natürlichen Personen.
Sie gilt auch für Mehrheiten privater Personen, wie etwa Erbengemeinschaften. Sie gilt nicht für Geschäftskonten oder Konten juristischer Personen wie zum Beispiel Zweckvermögen von Stiftungen oder Handelsgesellschaften.
Spielt die Staatsbürgerschaft des Sparers eine Rolle?
Nein, sie ist nicht relevant. Die Garantieerklärung der Bundesregierung gilt für jeden, der in Deutschland ein Sparbuch, ein Girokonto, Termingelder oder Sparbriefe bei einer Bank unterhält, die der deutschen Einlagensicherung zugeordnet ist.
Dies gilt auch für Tochtergesellschaften von ausländischen Banken, die Mitglieder der deutschen Einlagensicherung sind. |
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