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Dignitas - Die Advokaten des Todes

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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2921

BeitragVerfasst am: 31.Okt 2007 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

statt den Mitmenschen Sterbehilfe zu geben, sollte man den Mitmenschen lieber klar aufzeigen, wie jede Krankheit geheilt werden kann, und wie die Menschen so lange leben können, wie sie wollen, denn das ewige Leben ist in jedem Menschen, kann man immer wieder in alten Schriften nachlesen.
Wer stirbt, kommt sicher wieder, und das ganze Theater geht wieder von vorne los.

Liebe Grüsse
Heinrich
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binoxio
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 328
Wohnort: Minga

BeitragVerfasst am: 17.Nov 2007 19:53    Titel: das Recht auf Selbstbestimmung Antworten mit Zitat

Lieber, werter Herr Dreier,

wenn Sie die Darstellungen der Krankenschwester Saloniki gelesen haben und trotzdem so schreiben dann tun Sie mir leid.

Es geht doch hier nicht um irgendwelche Krankheiten oder Wehwechen sondern um dem Tod geweihten Menschen.

Wenn Sie den Erstickungstod erleiden müßten, was Gott verhüte, dann wären Sie froh einen Menschen zu haben der Ihnen die Gnade eines friedvollen Todes erweist.
Mich in eine Ecke verkriechen und hoffen dass mich niemand findet ist das eine Lösung ? Ich sage nein und noch einmal nein.
Wenn ich schon nicht bestimmen kann wann mein Leben beginnt, so will ich in Gottes Namen wenigstens bestimmen können wann ich sterbe.

Ausserdem habe ich Heute in den Schweizer Informationen nicht nur die scheinbar geldgierige Firma gefunden sondern sogar Firmen welche geringe Beiträge nehmen und für den hilfreichen Tod gar nichts.

Ich plädiere voll dafür die ganz gleichen Möglichkeiten wie in der Schweiz bei uns in Deutschland einzuführen.

Wie hat ein User vorher geschrieben ? Über das Dosenpfand gibt es Ordner voll mit Verordnungen, über einen anständigen Tod nichts.

Es ist höchste Zeit hier sofort das Richtige in die Wege zu leiten, wo ich selbst noch bei klarem Bewußtsein entscheiden kann und nicht erst mit flehentlichen Augen die unaussprechbare Bitte nicht erfüllt bekomme.

Ich bin Katholik, ja, aber da könnte mich selbst der Papst nicht davon abhalten bei meinem letzten Willen mich frei zu entscheiden, für ein friedvolles Einschlafen.

Wir tun so als würden wir ewig leben, mitnichten ist das so, darum laßt uns selbst entscheiden wann und wie wir aus dem Leben scheiden .
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2921

BeitragVerfasst am: 18.Nov 2007 1:56    Titel: Re: das Recht auf Selbstbestimmung Antworten mit Zitat

binoxio hat folgendes geschrieben::
Lieber, werter Herr Dreier,

wenn Sie die Darstellungen der Krankenschwester Saloniki gelesen haben und trotzdem so schreiben dann tun Sie mir leid.


Wir tun so als würden wir ewig leben, mitnichten ist das so, darum laßt uns selbst entscheiden wann und wie wir aus dem Leben scheiden .




Lieber, werte/r? binoxio

Ganz sicher muss ich Ihnen nicht leid tun, denn ich habe nun mal meine Sichtweise, so wie Sie ihre Sichtweise der Dinge haben.
Ich selbst hatte meinem Vater lange vor seinem Tod Hilfe versprochen, die Er aber kurz vor seinem Tode nicht mehr angefordert hat. Dann war ich auch noch auf Geschäftsreise, und am Todestage nicht in der Nähe.
Heute weiß ich, das es gut so war, wie es war.
Warum können Sie sich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass wir das ewige Leben schon bei unserer Geburt haben, aber dann falsch leben und falsch denken, und somit unser ewiges Leben verwirken. Doch werden wir ja wiedergeboren, und somit fangen wir dann wieder von vorn an.
Wenn Sie für sich entscheiden wollen, wann Sie dieses Leben verlassen wollen, so respektiere ich es, doch bin ich auch der Meinung, dass wir alle so lange leben können, wie wir es uns wünschen, und wollen.

Liebe Grüsse
Heinrich
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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3996

BeitragVerfasst am: 19.Nov 2007 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Sterbehilfeverein Dignitate will erstmals in Deutschland einem Menschen beim Freitod helfen. Rechtsexperten sagen: "Assistierter Suizid ist auch in Deutschland nicht strafbar".

95 Euro Aufnahmegebühr und 16 Euro monatlich. So viel kostet die Mitgliedschaft beim Sterbehilfeverein Dignitate, dem deutschen Ableger der umstrittenen Schweizer Dignitas.

Auszug: Stern
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7263

BeitragVerfasst am: 1.Apr 2008 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sterbehilfeorganisation Dingitas muss Ende April aus der Gewerbeliegenschaft in Schwerzenbach ZH ausziehen. Anlass für die Kündigung vom 23. März sind mit Heliumgas durchgeführte Sterbebegleitungen.

Er habe am Osterdienstag mit Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli über die Kündigung gesprochen, bestätigte Manfred Milz, Verwaltungsrat der vermietenden Ifang Areal AG, entsprechende Medienberichte.

Minelli habe Verständnis gezeigt und versprochen, bis Ende April keine Freitodbegleitungen mit Helium mehr durchzuführen, sagte Milz weiter.

In der Begründung zum Kündigungsschreiben heisst es unter anderem es, beide Vertragsparteien gingen davon aus, "dass das 2007 verwendete Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NAP) weiterhin unter ärztlicher Aufsicht beschafft wird".

Nach dem Einsatz von Helium seien die Hausbewohner an der Ifangstrasse jedoch "äusserst schockiert über die Begleitumstände des Erstickungstodes", heisst es weiter. Nach dem beim Ifang-Vermieter und den -Mietern "leider angerichteten Rufschaden" bis hin zur "Sterbefabrik" sehe man sich zur Schadensbegrenzung gezwungen und kündige den Mietvertrag.

Falls Dignitas trotzdem noch weitere Sterbebegleitungen mit Helium in Schwerzenbach durchführen sollte, behält sich der Vermieter "aktive Verhinderungsschritte gegen Dignitas vor". Bisher waren vier Personen mit Helium in den Tod begleitet worden. Dazu brauchte es keine ärztliche Kontrolle.

Dagegen hatte es heftige Proteste gegeben. Ein Postulat von EVP, CVP und SVP im Zürcher Kantonsrat verlangte am Montag vom Regierungsrat, der Organisation Dignitas jede Sterbebeihilfe zu verbieten.
Quelle: sda
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7263

BeitragVerfasst am: 27.Mai 2008 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas hat im letzten Jahr 141 Menschen in den Tod begleitet. 85% davon waren Ausländer.

Mehr als die Hälfte kam aus Deutschland, sagte der Chef der Sterbehilfe-Organisation Exit, Ludwig A. Minelli in einem am Dienstag in der Westschweizer Tageszeitung "Le Matin" publizierten Interview. Auch aus England und Frankreich reisten viele Sterbewillige an.

Von 100 Personen, bei denen Dignitas zur Sterbebegleitung bereit ist, gehen 12 in den Tod, sagte Minelli. 70 melden sich nicht wieder, und 18 wollen zuwarten.

In Bezug auf das von Dignitas verwendete Helium sagte Minelli: "Durch die Einnahme des Gases leidet die Person nicht, auch wenn die im Koma liegende Person noch körperliche Reflexe zeigt."

Seit ihrer Gründung vor zehn Jahren führte Dignitas 868 Sterbebegleitungen durch.

Exit, die andere Schweizer Sterbeorganisation, hat 2007 in der Deutschschweiz und im Tessin 179 Menschen in den Tod begleitet. Es handelte sich dabei um Schweizer oder um Ausländer, die in der Schweiz wohnen.

Mit der Anwendung eines neuen Mittels hebelt die Sterbehilfeorganisation Dignitas die ärztliche Kontrolle aus. Seit kurzem verwendet sie Helium. Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner drängt auf gesetzliche Regeln.

Es sei nötig, dass nun endlich ein griffiges Gesetz erlassen werde, sagte Brunner. Es gehe nicht um ein Verbot des Sterbetourismus, sondern um klare Regeln.

Neu stülpen sich Suizid-Willige einen mit dem Luftballongas Helium gefüllten Plastiksack über den Kopf und ersticken dann. Das ganze Prozedere nehmen die Vertreter von Dignitas auf Video auf und schicken diese Belege der Staatsanwaltschaft.

Die Bilder seien "fast nicht zumutbar", sagte Brunner. Die Sterbenden bewegten sich zuckend "mehrere zehn Minuten" lang. Das bis anhin verwendete Medikament Natriumpentobarbital ist laut Brunner das geeignetere Sterbemittel. Dafür ist allerdings ein ärztliches Rezept nötig.

Die Methode sei sehr sicher, wirke rasch und schmerzlos, meint dagegen Rudolf Güntert, Vorstandsmitglied des Vereins Suizidhilfe Zürich. Das Helium entziehe dem Körper Sauerstoff. Nach etwa einer Minute falle der Patient oder die Patientin in eine Ohnmacht und nach weiteren etwa zwei Minuten erfolge der Herzstillstand.

Zum ersten Mal hat Dignitas laut der Staatsanwaltschaft am 18. Februar zum neuen Mittel gegriffen. Seither seien vier Fälle vorgekommen.

Ob und welche gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe man will, ist eine politische Angelegenheit. Christoph Blocher hat sich als Bundesrat jedenfalls klar gegen eine staatliche Kontrolle der Sterbehilfe ausgesprochen.
Quelle: swissinfo


Sterbehilfe in Europa:

Schweiz: Sehr liberale Praxis. Passive Euthanasie (Einstellen einer Therapie, Abstellen von Maschinen) nicht strafbar.
Aktive Euthanasie gilt als Tötung und ist strafbar.

Deutschland: Suizidbeihilfe ist Ärzten untersagt.

Frankreich: Passive Euthanasie ist Ärzten und Angehörigen künftig erlaubt. Aktive Euthanasie aber weiterhin verboten.

Italien: Weder aktive noch passive Sterbehilfe sind erlaubt.

Niederlande und Belgien: Aktive Euthanasie ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

England: Restriktivste Regelung in Europa. Sterbehilfe ist gesetzlich nicht vorgesehen ("Sterbetourismus").

Sterbehilfsorganisation Dignitas
Sterbehilfsorganisation Exit
Bundesamt für Justiz: Sterbehilfe
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7263

BeitragVerfasst am: 2.Okt 2008 6:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen vorsätzlicher Tötung ist der 73-jährige Sterbehelfer Peter Baumann vom Appellationsgericht Basel zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Freigesprochen wurde er hingegen vom Vorwurf der Verleitung und Beihilfe zur Selbsttötung.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Beide Parteien hatten das Urteil der Vorinstanz weitergezogen.

Das Strafgericht Basel hatte Baumann im Juli 2007 wegen fahrlässiger Tötung und Beihilfe zum Suizid zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Zur Beurteilung standen zwei Sterbebegleitungen aus den Jahren 2001 und 2002.

Im ersten Fall wurde Baumann von der Staatsanwaltschaft der Beihilfe zum Selbstmord bezichtigt, da er die Sterbebegleitung einer 62-jährigen Frau durch ein "Rundschau"-Team des Schweizer Fernsehens filmen liess - aus selbstsüchtigen Motiven, wie es hiess. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht Baumann frei.

Im Zweiten Fall stritten sich die Parteien darüber, ob ein damals 48-jähriger Sterbewilliger urteilsfähig oder urteilsunfähig war und ob Baumann den Mann ausgenutzt habe, um eine neue Methode der Sterbehilfe zu testen.
Quelle: swissinfo
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