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Dignitas - Die Advokaten des Todes

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 9:42    Titel: Dignitas - Die Advokaten des Todes Antworten mit Zitat

Die Advokaten des Todes

Die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas gründet eine Zweigstelle in Hannover. Die Behörden prüfen ein Verbot. Die Betreiber beteuern ihre lauteren Absichten. Ein Blick hinter die Kulissen
http://www.welt.de/data/2005/09/29/782255.html

Zitat:
Als Rechtsanwalt weiß Minelli außerdem, daß das deutsche Strafgesetzbuch keinen Paragraphen beinhaltet, der die bloße Bereitstellung eines tödlichen Mittels unter Strafe stellt. Lediglich eine Tötung auf Verlangen, also aktive Sterbehilfe, ist verboten. Das ist aber bei einer Suizidassistenz nicht der Fall, da der Sterbewillige das Gift selbst zu sich nimmt. Allerdings gibt es in Deutschland den Paragraphen der unterlassenen Hilfeleistung, und deshalb wäre ein Sterbebegleiter hierzulande verpflichtet, dem Todeskandidaten nach Einname des tödlichen Medikaments zur Hilfe zu eilen.
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schweizer Sterbehilfe Organisation 'Dignitas' ist leider nicht ganz unschuldig daran, daß in der Öffentlichkeit ihre an sich ehrenhaften Motive derart verkannt werden.
Zitat:
Die Sterbebegleiter....arbeiten ehrenamtlich, und die Mitgliedsbeiträge fungieren ausschließlich zur Deckung der eigenen Unkosten. Wer Mitglied bei Dignitas werden will, muß 100 Franken (76 Euro) zahlen, der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen, beträgt aber mindestens 50 Franken (38 Euro).

In Wirklichkeit will man mit potentiell Suicid-Willigen in Kontakt kommen, um sie so lange wie möglich vom Freitod abzuhalten. Dafür spricht doch die Tatsache, daß nicht nur eine Anmeldegebühr bezahlt wird, sondern je nach Einkommen ein Jahresbeitrag verlangt wird, der sich an der Höhe des Einkommens orientiert, aber mindestens 38,-- € beträgt.
Somit ist klar bewiesen, daß 'Dignitas' am Weiterleben der Aspiranten schon aus Geschäftsgründen interessiert sein muß.
Die Sterbebegleiter arbeiten ehrenamtlich, d. h. ohne Verdienst, aber dafür werden ihre kleinen Abartigkeiten befriedigt (die Krankenschwester, die wegen empfundener Arbeitsüberlastung, aus falsch verstandener Fürsorge oder sonstigen Gründen den Krankenhauspatienten zu Tode bringt - lt. einschlägigen Zeitungsartikeln - wandert ins Gefängnis. Die Krankenschwester hätte vorher überlegen sollen, ob sie nicht bei Dignitas besser Ihre Bedürfnisse hätte befriedigen können. Allerdings wäre sie nach kurzer Zeit wegen Geschäftsschädigung von der Leitung der 'Dignitas' entlassen worden, denn die Führung verdient ja Geld).
rein satirisch und zynisch gemeint

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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ A. Henneberg

Ich hatte zu diesem Thema bis vor einiger Zeit die Meinung, dass es grundsätzlich werden muss. Doch dann kam im ZDF ein sehr interessanter Beitrag der meine Meinung dazu völlig geändert hat.

Es wurde von einer Frau berichtet, die durch einen tragischen Unfall völlig gelähmt war. Die einzigen Muskeln die noch intakt waren, waren die Muskeln um die Augen zu öffnen und zu schließen und die Muskel mit welcher die Zunge bewegt werden kann.

Die Frau hat auf dieser Basis mehrere Jahre gelebt, doch als Leben kann man das nicht betrachten. Ich möchte hier nicht im Detail schildern was diese Frau jeden Tag über sich ergehen lassen musste, es war so extrem dass mir die Tränen liefen. Als Beispiel möchte ich nur anführen, dass ihr jeden Tag mehrfach die Lunge ausgesaugt werden musste da sich die Lunge nicht mehr selber reinigen konnte.

Nachdem ihr in Deutschland das Sterben verboten wurde (!!), hat sie über diesen Verein in der Schweiz die Möglichkeit gefunden ihrem Leben ein Ende zu bereiten.

Es findet meine volle Zustimmung, dass solchen Menschen auf Wunsch das Sterben ermöglicht wird.

Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2005 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen1

Es ist tatsächlich so, daß ich bei Schwerstkranken selbst schon dachte, es wäre besser, wenn sie sterben würden, um nicht noch länger diesen Leiden ausgesetzt zu sein.
Andererseits ist es meine Auffassung, daß kein Mensch das Recht darüber hat, über das Leben und den Tod eines Menschen zu entscheiden, weder sich selbst betreffend noch stellvertretend oder den Willen des Betroffenen ausführend.
Die Entscheidung über Leben und Tod des Menschen muß außerhalb des menschlichen Entscheidungs- und Zugriffsbereichs sein, da nur so das Leben den Stellenwert genießt, der ihm schon aus dem Naturrecht abgeleitet zustehen muß. Ohne auf philosophische oder theologische Sichtweisen eingehen zu wollen, ist grundsätzlich festzustellen, daß die Geburt, das Leid, die Freude, auch die Indifferenzen jeder Art, zweifelsohne Teil des Lebens sind und dem natürlichen Ablauf des Lebens entspricht.

Daß in verschiedenen Ländern die Todesstrafe besteht, daß nach dem Dritten Reich, für Jahrzehnte undenkbar, wieder die Euthanasie diskutiert wird und in einigen Ländern bereits rechtliche Grundlagen existieren, ist ein Verbrechen gegen die Menschheit.

Die einzige Ausnahme darf sein, daß ein menschliches Leben, welches nur noch mit Gerätemedizin am Leben erhalten werden kann, ein natürlicher Tod gewährt werden sollte (hierzu sind außer Schwerstkranken auch durch schwere Unfälle eingetretene Verletzungen zu zählen, die dem Menschen ein natürliches und menschenwürdiges Weiterleben ohne Gerätemedizin nicht mehr ermöglichen). Und selbst in solchen Fällen muß jeder Einzelfall nach strengsten Maßstäben geprüft werden.

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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 9:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofs, Klaus Kutzer, hat der Bundesregierung Untätigkeit zur rechtlichen Regelung der Sterbehilfe vorgeworfen. "Daß wir in Sachen Sterbehilfe immer noch keine verbindlichen Gesetze haben, ist ein unhaltbarer Zustand", sagte der pensionierte Richter der WELT. Seiner Auffassung nach habe der Gesetzgeber versagt, wenn in solchen existentiellen Fragen die Bürger, insbesondere Ärzte, im Ungewissen gelassen werden, in welchen Fällen Sterbehilfe gegen das Gesetz verstoße. Die Debatte über Sterbehilfe war erneut aufgekommen, nachdem in Hannover der Schweizer Verein Dignitas assistierten Suizid propagiert hat. Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli sprach im WELT-Interview vom "Freitod als großartiger Möglichkeit, sich einer ausweglosen Situation zu entziehen".

Da Sterbehilfe in Deutschland aber nicht nur ethische, sondern auch juristische Probleme aufwirft, fordert der ehemalige Richter Kutzer, den Paragraphen 216 (Töten auf Verlangen) zu ergänzen. "Assistierter Suizid, passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe müssen eindeutig erfaßt und definiert werden", sagte er. Es könne nicht sein, daß für die Regelung des Dosenpfands meterdicke Gesetzesverordnungen existierten und die Sterbehilfe einfach links liegengelassen werde. Kutzer hatte im Auftrag des Bundesjustizministeriums Vorschläge zur Begriffsklärung von passiver und indirekter Sterbehilfe erarbeitet.

Der Vorsitzende der Kommission für "Ethik und Recht der modernen Medizin", René Röspel (SPD), hält indes eine Gesetzesänderung des Paragraphen 216 nicht für notwendig. "Die bestehenden Gesetze reichen aus und müssen weder ergänzt noch ausgeweitet werden", sagte Röspel der WELT. Er plädiere vielmehr für einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit, damit in Deutschland jederzeit ein Sterben in Würde möglich sei. Auch der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, lehnt eine Änderung des Paragraphen 216 ab. Ein Ausbau der Sterbebegleitung reiche seiner Ansicht nach allerdings nicht aus. Vielmehr müsse die "Hospizarbeit als Versorgungsstandard in die Regelversorgung von Krankenhäusern und Altenheimen integriert werden", sagte Brysch der WELT. Nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung würden pro Jahr etwa 850 000 Menschen sterben, von denen nur etwa zwei Prozent in Krankenhäusern und Altenheimen eine hochwertige Sterbebegleitung erhalten. Weitere vier Prozent könnten durch die ehrenamtliche Hospizarbeit würdevoll zu Hause sterben.

Die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung, wie sie etwa Dignitas anbietet, ist im Blick auf die wünschenswerte Sterbebegleitung das falsche Signal, sagt indes Hermann Barth, Mitglied des Nationalen Ethikrates und Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland. "Wir brauchen mehr Palliativmedizin und Hospizdienste, nicht die Werbung für den schnellen Weg zur Selbsttötung", sagte Barth. Auf der Ebene der ethischen Urteilsbildung stünde man vor der dringlichen Aufgabe, noch viel stärker als bisher den Sinn für die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens - des Lebens eines anderen Menschen, aber auch des eigenen Lebens - zu stärken.



Zitat:
Quelle: Welt - von Frank Diering
http://www.welt.de/data/2005/09/30/782619.html
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MrMille
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 10:58    Titel: Sterbehilfe Antworten mit Zitat

Liebe Gomopaner !

Zu diesem Thema kann ich aus eigener Erfahrung sprechen: wer -wie ich- hautnah über Wochen das Verrecken (sterben konnte man das nicht nennen) eines Familienangehörigen miterlebt hat, kann nur FÜR die Sterbehilfe sein.

Wenn keinerlei Hoffnung mehr besteht, der todkranke Mensch sterben will, vor Schmerzen nicht mehr ein noch aus weiß (wenn selbst Morphium kaum noch hilft), darum fleht, endlich erlöst zu werden, dann ist es nur gut, wenn man diesem Menschen einen würdevollen Tod ermöglicht!

Ein Tier kann man von seinen Leiden erlösen, einen Menschen muss man verrecken lassen. Ich bin dafür, die Sterbehilfe zu legalisieren, natürlich an Auflagen gebunden (2 Ärzte müssen unabhängig voneinander bestätigen, daß keine Chance mehr besteht, o.ä.).

Ich selbst würde bei Feststellung einer Krankheit wie z.B. Krebs bis zum Tag X kämpfen und danach die "Schweizer Lösung" wählen. Tag X bedeutet bei mir: keine Chance auf Heilung und Einsetzen der unerträglichen Schmerzen/Beginn des echten Leidens.
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Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Browser,
Zitat:
....ist grundsätzlich festzustellen, daß die Geburt, das Leid, die Freude, auch die Indifferenzen jeder Art, zweifelsohne Teil des Lebens sind und dem natürlichen Ablauf des Lebens entspricht.


bin ich gefragt worden ob ich auf diese Welt möchte?

Und wenn es mir, aus welchen Gründen auch immer, hier nicht mehr gefällt - dann muß ich gehen dürfen.
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Saloniki
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin eine von diesen Krankenschwestern, die ständig mit solchen Patienten zu tun haben. Ich leide nun sicher nicht an übertriebener falscher Fürsorge oder Mitleid, dazu bin ich schon zu lange dabei (33 Jahre). Mir macht auch keine übermäßige Arbeitsbelastung zu schaffen.
Nur, wie sieht die Realität im Krankenhaus denn oft aus?
Wenn erstmal intubiert ist und die Maschinen laufen, dann tun sie das, bis der Patient es schließlich doch schafft, der Apparatemedizin ein Schnippchen zu schlagen. Da wird über Monate beatmet, obwohl jeder weiß, daß derjenige ohne Geräte überhaupt nicht mehr lebensfähig ist. Mit viel Glück hat man dann Angehörige, die wenigstens keine Reanimation mehr wollen, aber auch da gibt es leider Ausnahmen (Mutti darf nicht sterben). Glücklicherweise bekommt ein intubierter Patient nicht mehr allzuviel mit.
Anders sieht es mit den Schwerkranken auf den "Normalstationen" aus.
Viele unserer Ärzte sind gerade mit Morphium leider sehr zurückhaltend. Ich hatte erst kürzlich einen Patienten, der langsam jämmerlich ersticken mußte. Heilen konnte ihn keiner mehr und auf die Bitte der Ehefrau, ihm Morphium in ausreichender Menge zu geben, bekam sie vom Arzt zu hören, sie wolle doch wohl nicht, daß ihr Mann nur noch dahindämmere. Die sehr deutlich zu sehenden Qualen des Patienten möchte ich hier nicht näher beschreiben und auch nicht sein Flehen, ihn endlich zu erlösen.
Würde ich einen Hund so verrecken lassen, hätte ich eine Anzeige wegen Tierquälerei am Hals.
Ich finde es schlimm, daß unsere unselige Vergangenheit (3. Reich) so vielen Menschen ein würdiges Sterben verwehrt. Man mag jetzt religiöse Gründe anführen, daß Anfang und Ende des Lebens in Gottes Hand liegen, aber ich kann mir kaum vorstellen, das es von Gott gewollt sein soll, daß ein Mensch sich auf diese Weise zu Tode quälen muß, er aber andererseits es in Ordnung findet, wenn Tiere von ihren Qualen erlöst werden, die ja nach christlichem Verständnis auch seine Geschöpfe sind.
Ich denke, es ist höchste Zeit, daß gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Menschen eine Selbsttötung zu ermöglichen und auch den Sterbebegleiter nicht in die unsinnige Situation zu bringen, sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar zu machen.
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Ronald
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 781

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin nun nicht gerade zimperlich - nach dem Lesen Ihres Textes, @Saloniki, hatte ich doch Probleme mit der Feuchtigkeit meiner Augen.
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Anmeldungsdatum: 17.11.2003
Beiträge: 2016

BeitragVerfasst am: 30.Sep 2005 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Saloniki
Hallo Ronald

Zunächst möchte ich Saloniki zusichern, daß ich die schwere Arbeit der Krankenschwestern sehr bewundere. Die in meinem satirisch gemeinten Artikel erwähnte Krankenschwester zählt zu den Ausnahmeerscheinungen.

Allgemein möchte ich sagen, daß ich persönlich in einem inneren Zwiespalt bin. Mir sind Fälle und Situationen der erwähnten Art nicht unbekannt und ich gehörige zu denjenigen, die in diesen Momenten mitleiden.
Persönlich bin ich der Meinung, daß das Leben nach dem Tod in irgendeiner Weise weitergeht. Sollte dies so sein, ist es auch vorstellbar, daß das irdische Leben nur eine Vorstufe der danach kommenden spirituellen Existenz sein. Damit möchte ich ausdrücken, daß in jedem Fall auch der transzendentale Bereich berücksichtigte werden sollte; denn nur nur aus dieser Sicht heraus würde der Sinn des Leidens, über den bereits so viel geschrieben und gesprochen wurde, einen tatsächlichen Sinn ergeben. Da dieser Sinn sich letzten Endes dem menschlichen Verständnis nie ganz erschließen wird, müssen wir das Verständnis in den bereits zitierten transzendentalen Bereich verschieben.

Wenn also der Beginn des Lebens der Menschen in einer transzendentalen Ursache begründet ist, dann ist die Einwirkung bzgl. einer Entscheidung über Leben und Tod des Menschen ebenfalls in transzendentaler Hinsicht der Entscheidung der Menschen entzogen.

Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.
Derjenige, für den nach dem Tod des Menschen alles vorbei ist in dem Sinne, daß es ein Leben nach dem Tod nicht mehr gibt, hat es in seiner Entscheidungsfindung natürlich einfacher, dies gilt zunächst mal für den Außenstehenden. Trotzdem wollte ich nicht an dessen Stelle sein, da mit dem Beginn des Todes die Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung, die vielleicht im Leben schon eine grundsätzliche Bedeutung für den Betroffenen gewonnen hat, eher noch gesteigert wird. Dies gilt für denjenigen, der an seinem Leben hängt. Wer nicht an ein Weiterleben nach dem Tode glaubt, für den ist es wohl angesichts des Leidens einfacher, ratzfatz alles zu beenden.

Es ist eine schwierige Entscheidung und ich möchte niemals zu einer Entscheidung für andere genötigt werden.

Mir sind aber Menschen bekannt geworden, die mit einer gewissen Ergebenheit ihre Leiden angenommen und später tatsächlich einen friedlichen Tod finden durften.

Vor vielleicht einem Jahr hatte ich ein Gespräch mit einem katholischen Pater, der in der Krankenhausseelsorge tätig war. Er hatte in einer Krebsklinik Sterbenden beigestanden. Wortwörtlich sagte mir dieser Pater: "Herr xxxxx, ich habe so viele Sterbende auf dem letzten Weg begleitet und kann ohne Einschränkung behaupten: Alle diejenigen, die sich vor ihrem Tod mit Gott und der Welt ausgesöhnt haben, sind ohne Ausnahme und trotz ihrer Leiden eines friedlichen Todes gestorben. Alle diejenigen, die von Gott und Kirche nichts hören wollten, so daß ich nur ein stilles Gebet für sie sprechen konnte, sind ohne Ausnahme mit Ängsten und in Hoffnungslosigkeit verstorben."

Ich will niemanden überzeugen oder beeinflussen. Für mich ist dies aber ein Maßstab, der für mich geltend ist.

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Saloniki
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 1.Okt 2005 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

@Browser
Was Sie schreiben, kann ich durchaus akzeptieren. Es ist sicher richtig, daß es auch schwerstkranke Patienten gibt, die friedlich sterben. Aber leider nicht immer und ich fürchte, wenn jemand am Ersticken ist, hilft auch der Glaube an ein Weiterleben nach dem Tod nicht mehr. Ich war selbst zum Glück nie in einer Situation an extremer Luftnot zu leiden, doch ich kann mir vorstellen, daß dies eine solche Extremsituation ist, die alles andere Denken ausschaltet.
Letztendlich geht es mir hier auch nicht unbedingt um einzelne Schicksale sondern um das Problem als solches.
Es kann einfach nicht sein, daß Ärzte aus Angst vor Strafverfolgung nur unzureichend Morphium und ähnliche Medikamente geben. Nach jetziger Rechtslage ist es doch so, daß die Verabreichung von Betäubungsmitteln und anderer starker Schmerzmittel zwar gestattet ist, dabei aber eine Abwägung zwischen Notwendigkeit und Folgen stattfinden muß. Bei unheilbar Kranken geht es hier natürlich nicht mehr um das Suchtpotential, aber Opiate und ähnliche Medikamente führen zu einer Atemdepression was bedeutet, daß der Patient u.U. früher stirbt. Damit fängt der Eiertanz dann an. Bis zu einem gewissen Maß darf das lt. Gesetz in Kauf genommen werden, aber wo ist die Grenze?
Ich bin der Meinung, daß es einem Arzt möglich sein muß, bei einem Todkranken oder Sterbenden eine angemessenen Schmerz- oder auch Sedierungsmedikation durchzuführen ohne sich darüber Gedanken machen zu müssen, ob derjenige dadurch früher stirbt. Bei jemandem, der qualvoll erstickt geht es meiner Meinung nicht mehr darum, wie lange er noch lebt sondern einzig darum, daß er nichts mehr merkt.
Was die Selbsttötung anbelangt, denke ich, ist das eine Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muß, da hab ich nicht drüber zu urteilen. Aber es sollte doch möglich sein, daß derjenige eine Sterbebegleitung haben kann und sich nicht irgendwo verkriechen muß in der Hoffnung, nicht zu früh gefunden zu werden. Leider erlebe ich auch solch arme Schw.... oft genug.
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4931
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 8.Dez 2005 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Patient darf nicht zum Spielball werden

Pressemitteilung von: Frankfurter Allgemeine Zeitung

F.A.Z.-Interview mit der Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof Meo-Micaela Hahne zur Sterbehilfe

Die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Meo-Micaela Hahne hält eine gesetzliche Klarstellung zur Sterbehilfe für "äußerst wünschenswert". "Unser aller oberstes Ziel sollte sein, das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde eines Patienten zu wahren und ihn davor zu bewahren, daß er zum Spielball, Zankapfel oder Versuchsobjekt von widerstreitenden Meinungen und Interessen wird", sagte sie im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Donnerstagsausgabe). Hahnes Senat hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem sich das Personal eines Pflegeheims weigerte, die künstliche Ernährung eines Patienten einzustellen - was der behandelnde Arzt und der Betreuer gefordert hatten. Hahne sagte nun: "Wir haben klargestellt, daß weder der Heimvertrag noch persönliche Grundrechte des Personals dem Heim das Recht geben, den Kläger gegen dessen Willen weiter zwangszuernähren." Denn die Freiheitsrechte des Personals fänden ihre Grenze am Selbstbestimmungsrecht des Patienten, "dessen alleinige und höchstpersönliche Entscheidung es ist, ob und welche medizinische Maßnahmen er noch an sich vornehmen lässt". Anderseits seien die strafrechtlichen Grenzen der Hilfe zum Sterben noch nicht umfassend geklärt. Deshalb dürfe sich der Pfleger aus der Weiterbehandlung zurückziehen, wenn es für ihn unzumutbar sei, der Anordnung des Arztes zu folgen.


Zitat:
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:

Frankfurter Allgemeine Zeitung
Dr. Reinhard Müller
Tel.: 0049 (0)69/75 91-19 58
E-Mail: [E-Mail anzeigen]



Zitat:
Pressemitteilung übermittelt von directnews.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist allein das berichtende Unternehmen oder die berichtende Institution verantwortlich.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6271

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2006 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Prozesse über Sterbehilfe: Schmerzfreier Tod

Westdeutsche Allgemeine Zeitung Pressemappe 20.10.2006
Kommentar von Christina Wandt


Einen schmerzfreier Tod, das ist, was die meisten
Menschen sich wünschen. Mancher hofft hier auf Gott, andere vertrauen
dem Sterbehilfe-Verein Dignitas. Der bietet den "sicheren und
schmerzfreien" Tod als Dienstleistung an, zumindest in der Schweiz.
Die deutsche Rechtslage lässt derlei nicht zu, aber auch in
Deutschland gibt es viele Menschen, die sich ratsuchend an Dignitas
wenden, weil sie todkrank sind oder weil ihnen ihr Leben unerträglich
erscheint. In den "Tätigkeitsberichten" von Dignitas sind zahllose
solcher Schicksale aufgeführt, etwa das vom erst 32 Jahre alten Mann,
der wegen einer Muskelkrankheit sein Leben im Liegen verbringen
musste.
Man darf fragen, ob die Gesellschaft diesen Menschen nicht etwas
Besseres anbieten könnte als den Tod. Ob ihnen nicht auch Trost,
Zuspruch und wirksame Schmerzmittel fehlen. Dafür spricht, dass
vielen Betroffenen allein die Zusage von Dignitas half, sie bei einem
möglichen Suizid zu unterstützen: Die Gewissheit eines Notausgangs
linderte ihr Leid so, dass sie von ihrem Vorhaben absahen.



Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: (0201) 804-0
[E-Mail anzeigen]
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2266

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2007 10:00    Titel: Mitarbeiter packen aus Antworten mit Zitat

Finstere Machenschaft in einer Schweizer Selbstmordfirma Deren Leiter scheint es nicht nur auf Menschenleben, sondern auch auf Geld abgesehen zu haben.

Der Betreiber des Züricher Euthanasierungs- Unternehmens ‘Dignitas’ ist in Bedrängnis. Zwei frühere Mitarbeiter werfen ihm die Ermordung von mindestens zwei Menschen vor. Das berichtete das ‘Schweizerische Fernsehen’ in der Sendung ‘Rundschau’. Als erste Zeugin nennt das Fernsehen die frühere Stellvertreterin von Ludwig Minelli, Soraya Wernli.

Laut Frau Wernli hat es bei ‘Dignitas’ auch Fälle von „aktiver Sterbehilfe“ gegeben. Damit ist die direkte und beabsichtigte Ermordung eines Hilflosen gemeint: „Mir sind zwei Fälle von aktiver Sterbehilfe bekannt.“ In der Schweiz ist die sogenannte aktive Sterbehilfe strafbar.

Selbstmord im Schnellverfahren

Frau Wernli erhebt ferner den Vorwurf der „Schnellabfertigung“. Ausländische Lebensmüde seien noch am Anreisetag ins Jenseits befördert worden. Das vorgeschriebene Gespräch auf Leben und Tod mit einem Arzt dauere vielfach nur eine halbe Stunde.

Geschäft mit dem Tod

Gemeinsam mit einem weiteren früheren Mitarbeiter des Selbstmord-Unternehmens, Ignaz Reutlinger, erhebt Frau Wernli auch den Vorwurf der Bereicherung. Reutlinger hat erlebt, daß ein Lebensmüder 10.000 Euro auf den Tisch gelegt hat: „Das Kuvert verschwand einfach.“

Ein ähnlicher Vorwurf in der Fernsehsendung stammt von einer Frau, die im Januar bei Minelli einen Selbstmordversuch unternehmen wollte. Noch im Sterbezimmer wurde sie offenbar aus heiterem Himmel aufgefordert, eine umfassende Vollmacht zu unterzeichnen. Als sie sich weigerte, versagte ihr das Euthanasierungs-Unternehmen das tödliche Gift.

Seit der Gründung des Selbstmordunternehmens weisen Minellis Steuerdaten einen erheblichen Vermögenszuwachs nach. Minelli selbst bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kriminelle Vergangenheit?

Im Winter 2005 ermittelte die Justiz des Kantons Zürich wegen Ungereimtheiten in den Vereinsfinanzen gegen das Todesunternehmen. Damals ging es um 230.000 Franken – umgerechnet knapp 150.000 Euro.

Zudem stand schon damals der Vorwurf im Raum, das Unternehmen schicke Leute ohne langes Federlesen in den Selbstmord. Finstere Machenschaft in einer Schweizer Selbstmordfirma Deren Leiter scheint es nicht nur auf Menschenleben, sondern auch auf Geld abgesehen zu haben. Minelli selber bestätigt, Kunden nie abzuweisen: „Lehnt ein Arzt ab, das notwendige Rezept auszustellen, suchen wir nach einem anderen.“

Er soll ferner jahrelang und mit schweigender Zustimmung der Behörden die für einen Selbstmord notwendigen Giftpräparate gehortet zu haben. Das Giftlager füllte Minelli angeblich mit Rezepten, die für bereits verstorbene Personen ausgestellt worden waren.

Anfang Januar 2007 wurde bekannt, daß Selbstmörder bei ‘Dignitas’ zum Teil qualvoll verenden. Die Euthanasiefirma leistete im Jahr 2006 bei 195 Menschen Beihilfe zum Selbstmord. Unter den Toten befinden sich 120 Deutsche – also 60 Prozent der Entsorgten.

Quelle: www.kreuz.net
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keule10
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Anmeldungsdatum: 06.06.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.Feb 2007 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

siehe deutsche Hompage von Frank-Kammacher unter Krankheit

Ihm hat die Firma geholfen.
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1123
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 13.Feb 2007 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es eigentlich zu diesem Thema irgendwelche Fakten, Anklageschriften, Urteile, Stellungnahmen der schweizer Ärzteschaft etc. ?

Was soll eigentlich die "Zeugin" Soraya Wernli bekunden können (Tatsachen, Wissen vom Hörensagen oder was ) ?
_________________
Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services

Individuelle juristische Strukturierung
von Auslandsgesellschaften,
Firmengründung und Büroservice.


Webseite: http://www.tropico-ltd.bz
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chatterl
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2007 2:13    Titel: Transparenz statt reisserischer Medienrummel! Antworten mit Zitat

Der ungewöhnlich reisserische Aufmacher "Finstere Machenschaft in einer Schweizer Selbstmordfirma.." in diesem Thread liess mich stutzen: Unser ansonsten zwar ebenfalls scharfzüngig aber korrekt argumentierender Gomopa-Administrator tut der gewiss nötigen Aufmerksamkeit auf professionelle bzw. komerziellen Sterbehilevereinen damit gewiss keinen Gefallen.
[... warum eigentlich "SELBSTmordfirma"?! - wenn der Vorwurf der zwei ehem. Mitarbeiter doch lautet, dass mehrere dort zu Tode Gekommene gar nicht aus ureigenem, ernst zu nehmenden Willen zu sterben die Absicht hatten, sondern von der Firma ins Sterben getrieben wurden... ]

Anlässlich des aktuellen Medienrummels wären zu den vorgebrachten Vorwürfen gegen Diginitas m.E. dringend mehr objektivierbare _Fakten_ zu den konkreten Fällen nötig.
Denn nicht zuletzt die Zeugnisse von Schwerstleidenden oder ihren Angehörigen/Pflegenden - auch in diesem Thread - zeigen doch eindringlich, wie unumgänglich eine breite _offene_ Diskussion und Verständigung zum hochsensiblen Thema Sterbehilfe ist.
Eine generelle Verteufelung ist mit Sicherheit weder angemessen noch historisch durchsetzbar.

Persönlich teile ich die Haltung von Jean Améry (ein kleiner Rückblick auf sein Leben z.B. http://www.zeit.de/2004/04/L-Am_8ery), dass jeder Mensch ein Recht haben müsste, über _sein_ eigenes Sterben zu entscheiden, nicht jedoch andere über seines. Abstrakt akzeptiere ich auch Positionen, die sagen, das Leben wurde uns gegeben - wir haben nicht darüber zu verfügen, selbst wenn es uns unendliches Leiden bescheren sollte. Nur: im gelebten Leben bin ich mir absolut sicher, dass es Situationen gibt, wo wir ethisch aufgerufen sind, uns nicht von einem _hoffnungslos_ Leidenden abzuwenden, sondern ihm zum Sterbenkönnen zu verhelfen.

Zweifelsohne lassen jedoch die aktuellen Vorwürfe ehemaliger Miarbeiter eines Sterbehilfeinstituts den Ruf nach besser ausgebauten Kontrolle über die _professionellen_ und insbes. über die _komerziellen_ Sterbehilfemöglichkeiten lauter werden.

Die Entscheidung, welchen Instanzen wie Kontrollbefugnisse über Sterbehiflevereine u.ä. eingräumt werden sollen, ist jedoch alles andere als trivial - sowohl medizinisch, juristisch, staatstheoretisch. Und auch nicht ein-für-allemal zu klären. (Es sei denn, man befürworte die eine oder andere fundamentalistische Position).

Angesichts der Komplexzität der Materie halte ich die aktuellen offiziellen Stellungsnahmen zur Sterbehilfe aus der Schweiz für echte Glanzlichter politisch-öffentlichen Handelns:

Hier z.B. der Sterbehilfe- Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeideparatements aus 2006; zu finden unter https://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/5336.
Er wird auf dieser Website wie folgt zusammenfasst (Auszug):

"Der Bericht des EJPD gelangt zu folgenden Ergebnissen:
Die passive Sterbehilfe (Verzicht oder Abbruch lebenserhaltender Massnahmen) und die indirekte aktive Sterbehilfe (Verabreichung schmerzlindernder Mittel mit lebensverkürzenden Nebenwirkungen) sind im Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt. Das absolute Tötungsverbot des Strafgesetzbuches (StGB) stellt indes eine klare Schranke zwischen strafbarem und nicht strafbarem Verhalten dar, die sowohl für die medizinische Praxis als auch für die Strafverfolgungsbehörden nachvollziehbar ist. Der Gesetzgeber könnte im StGB oder in einem anderen Gesetz zwar weiter präzisieren, unter welchen Voraussetzungen diese beiden Formen der Sterbehilfe im Einzelfall straflos sind. Eine allgemeingültige gesetzliche Regelung würde aber gerade die kritischen Fragen, die sich in jedem Einzelfall stellen, auch nicht erfassen und brächte daher keinen praktischen Nutzen. Das Standesrecht – wie die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften – eignet sich hingegen besser, um komplexe und vielfältige Fallkonstellationen detailliert zu regeln." (Hervorh. dch chatterl)

Auch die schweizerische Nationale Ethikkommission hat sich ausführlich mit dem Thema auseinadnergesetzt und kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Hier ein archivierter Bericht dazu aus dem Zürcher Tagesanzeiger - der zweitgrößten Tageszeitung der Schweiz:
http://www.humanrights.ch/home/upload/pdf/050712_TA_sterbehilfe.pdf

Man wird daher der Schweiz kaum Leichtsinn im Umgang mit der Sterbehilfe vorwerfen können.
Dem bereits im Thread angesprochenen Sterbe_tourismus_ in die Schweiz (vergleichbar dem einstigen Schwangerschaftsabbruch-Tourismus nach Holland...) werden die Helvetier jedoch vermujtlich über kurz oder lang stärkere Riegel vorschieben. Dies zumal dann, wenn die umliegenden EU-Länder sich davor scheuen, eigene humanitäre Lösungen der Sterbehilfe zu entwickeln und diese demokratisch legitimierten Kontrollgremien zu unterwerfen.

Natürlich verfolgt man in Deutschland diese ausserordentlich heiklen Fragen über Leben und Tod von Mitmenschen aufgrund der grausigen Erfahrungen im Dritten Reich berechtigterweise mit mehr Argwohn als andernorts. Nur: Eine emotinal aufgeladene Komplettabwehr, wie sie gerade bei historisch sensibilisierten Deutschen häufig anzutreffen ist, dürfte genau das Gegenteil von dem bewirken, was sie eigentlich intendiert und funamentalistischen bzw. strikt marktökonomischen Kalkülen über Leben und Sterben Auftrieb verschaffen...
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3188

BeitragVerfasst am: 2.Okt 2007 6:32    Titel: Antworten mit Zitat

Aktuell: im Blick

Auszug
Zitat:
In den letzten Tagen war der Verein Dignitas wiederholt aus Wohnungen verbannt worden, in denen er Personen aus dem Ausland in den Freitod begleitete. In der Zürichseegemeinde Stäfa erwirkten erboste Anwohner ein Verbot. Das zuständige Bezirksgericht Meilen befasst sich am Mittwoch mit dem Fall.

Dann wich Dignitas-Geschäftsführer Ludwig A. Minelli in seine eigene Wohnung in Maur aus, wo ihm Sterbebegleitungen in der Folge bei Strafandrohung auch verboten wurden. Am Freitag erfolgte eine Sterbebegleitung in einem Winterthurer Hotel. Und nun wurde der jüngste Fall aus Schwerzenbach bekannt.

Dignitas macht mit seinen Sterbebeleitungen seit langem Schlagzeilen. Der Verein bietet auch Menschen aus dem Ausland die Hilfe zum Suizid an.
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gerd
Specialist


Anmeldungsdatum: 18.06.2003
Beiträge: 203

BeitragVerfasst am: 3.Okt 2007 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ich gelesen: Blick

Zitat:
Ludwig A. Minelli verteidigt seine Sterbehilfeorganisation: Wer für einen begleiteten Freitod in die Schweiz reise, habe Anspruch auf Sterben in familiärer Atmosphäre. Angebliche Missbräuche von Dignitas hätten sich inzwischen als bösartige Erfindungen entpuppt.

Die Auffassung, eine Sterbewohnung gehöre nicht in ein Wohnquartier, halte er für kaum zutreffend, schreibt der Dignitas-Gründer in einem vorab veröffentlichten «Weltwoche»-Beitrag. Würden in der Schweiz wohnende Menschen beim Freitod begleitet, finde dies selbstverständlich in deren Wohnung statt.

Eine ähnliche familiäre Atmosphäre sollten auch Menschen beanspruchen dürfen, welche in die Schweiz reisten, um sicher und schmerzfrei sterben zu können. Sie in alte Fabriken oder Lagerhäuser abzuschieben, erscheine ihm unwürdig.

Er halte die Meinung für falsch, dass die Art der Nutzung einer Wohnung durch Dignitas keine Wohnnutzung mehr sei und deshalb eine baurechtliche Baubewilligung brauche. Diese Frage sei jetzt jedoch von den Gerichten zu beantworten.

Es sei aber erstaunlich, in welcher Weise die zürcherischen Gemeinden Stäfa und Maur massiv in die verfassungsrechtlich verbürgte Eigentumsgarantie des Vereins Dignitas und von ihm selbst eingegriffen hätten. Man habe ihm verboten, zu gestatten, dass in seinem eigenen Wohnzimmer schwer leidenden Menschen bei einem Suizid geholfen werden könne. Dies, ohne ihm vorher das rechtliche Gehör zu gewähren.

Missbrauchsvorwürfe an Dignitas wies Minelli zurück. «Bei mittlerweile insgesamt 781 begleiteten Suiziden seit dem 27. Oktober 1998 hat es keinen einzigen Fall gegeben, der zu einem Strafverfahren gegen ein Mitglied unseres Begleiterteams oder gar gegen mich geführt hätte», schreibt er. Behauptungen, ein Dignitas-Mitglied habe während einer Begleitung geschrien, es verbrenne, seien mittlerweile als böswillige Erfindung katholischer Agitprop-Agenten erkannt worden.

Ähnliches gelte auch von der Oberstaatsanwaltschaft Augsburg, die behauptet habe, eine gesunde Frau habe von ihrem Hausarzt ein falsches Attest erschlichen und sei von Dignitas zu Unrecht in den Freitod begleitet worden. In jedem einzelnen Fall lägen meist umfangreiche medizinische Dossiers aus dem Ausland vor, die von einem Schweizer Arzt überprüft würden.

Der Grund, dass so viele Menschen zum Sterben in die Schweiz kämen, liege darin, dass in fast allen Staaten der Welt die Beihilfe zum Suizid verboten sei. Weltweit bestehe deshalb das entsprechende Gefälle zwischen Angebot und Nachfrage. Der Mensch fahre eben dort hin, wo er finde, was er suche, schrieb Minelli. (AP)
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6271

BeitragVerfasst am: 31.Okt 2007 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas will dorthin gehen, wo viele ihrer Kunden herkommen: Nach Deutschland.

Die Fahrkarte in den Tod kostet 7 500 Franken, umgerechnet rund 4 900 Euro. Die Vorbereitung des Suizids schlägt dabei mit 2 000 Franken zu Buche, die Durchführung auch. Die Behördengänge danach, die die Sterbehelfer erledigen, kosten 1 000 Franken. Die Arztrechnung und Kosten für die Verbrennung des Leichnams komplettieren die Rechnung. Es ist Minelli, der diese Zahlen so präsentiert.

Er suche, berichtet er, in Deutschland nach einer „unbescholtenen Person, vielleicht einem pensionierten Arzt, der im Dienste unserer Sache die denkbare Strafverfolgung auf sich nimmt“. Mit so ....

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