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Doppelte Benachteiligung durch Herkunftslandprinzip muss ...

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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 31.Mai 2005 9:46    Titel: Doppelte Benachteiligung durch Herkunftslandprinzip muss ... Antworten mit Zitat

die deutschen benötigen ihren "meister" , bei anderen reicht es aus ein gewerbe zu eröffnen. ich mag die grünen zwar nicht, aber hier treffen sie mal ins "schwarze"

Zitat:
Dienstleistungsrichtlinie:
Doppelte Benachteiligung durch Herkunftslandprinzip muss geändert werden

Meldung der Bundestagsfraktion: B90/Grüne

Anlässlich der Anhörung des Verbraucherausschusses zur EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt Ulrike Höfken, verbraucher- und agrarpolitische Sprecherin:

Quasi auf einen Schlag sollen länderspezifische Schutzvorschriften bei der Dienstleistungserbringung zu Fall gebracht und der Verbraucherschutz ausgehebelt werden. Es darf nicht sein, dass künftig der billigste Anbieter mit den niedrigsten Schutzvorschriften die Ausschreibung gewinnt. Die Verbraucherschutzexperten in der Anhörung des Verbraucherausschusses haben umfangreiche Kritik am Herkunftslandprinzip der EU-Dienstleistungsrichtlinie geäußert und vor einem Abbau von außervertraglichen Verbraucherschutzvorschriften gewarnt.

Wir lehnen vor allem das Herkunftslandprinzip ab. Deutschland beispielsweise würde dadurch doppelt benachteiligt: Einerseits müssten die deutschen Anbieter mit Mitbewerbern aus Ländern mit niedrigeren Standards im eigenen Lande konkurrieren, könnten aber ihre eigene Leistungen in anderen EU-Staaten nur zu den hohen deutschen Standards anbieten.

In vielen Bereichen schafft die Richtlinie Rechtsverwirrung und Unsicherheit bei Verbraucher- und Umweltschutzstandards. Allein der billigste nicht der beste Anbieter würde künftig sein Geschäft machen. Eine hochqualitative Ausführung der Arbeit und eine ethische und qualitätsorientierte Angebotspolitik würden unter erheblichen Druck geraten. Rechtsprofessor Reich von der Universität Bremen sieht in dem EU-Vorschlag sogar einen totalen Systembruch des europäischen Verbraucherrechts und lehnt die Dienstleistungsrichtlinie komplett ab.

An Verbraucherinnen und Verbraucher werden zu hohe Anforderungen gestellt. Kein Verbraucher kann 25 Rechtsordnungen kennen und vor einem Vertragsabschluss beurteilen. EU-Rechtsakte sollten aber zur Rechtsklarheit und Öübersichtlichkeit in Europa beitragen und nicht zu einem Binnenmarkt führen, in dem eine einzelne Dienstleistung gleich eine komplett andere Rechtsordnung huckepack mitbringt.

Auch Verbraucherinnen und Verbraucher wollen von grenzüberschreitenden Dienstleistungen profitieren aber nicht um jeden Preis. Solange die vorgeschlagenen Lösungen zu einem Abbau von Verbraucherschutz führen, sollte wie bisher die schrittweise Rechtsangleichung in einzelnen Dienstleistungssektoren fortgesetzt werden. Der europäische Binnenmarkt braucht das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
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